ZGÄndG 4 1964
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Viertes Gesetz zur Änderung des Zollgesetzes (ZGÄndG 4 1964)
Quelle:
Gesetze im Internet:
HTML
,
PDF
Ausfertigungsdatum:
09.09.1964
Stand:
Vollständiges Gesetz anzeigen
§ 1
Der in der Anlage rot schraffierte Gebietsteil des Freihafens Hamburg - Freihafenteil Waltershof - wird in das Zollgebiet einbezogen.