ZGÄndG 4 1964

Viertes Gesetz zur Änderung des Zollgesetzes (ZGÄndG 4 1964)

Quelle:  Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum: 09.09.1964
Stand:
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§ 1

Der in der Anlage rot schraffierte Gebietsteil des Freihafens Hamburg - Freihafenteil Waltershof - wird in das Zollgebiet einbezogen.