ZHG§8DV
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Verordnung zur Durchführung des § 8 Abs. 1 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG§8DV)
Quelle:
Gesetze im Internet:
HTML
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PDF
Ausfertigungsdatum:
17.12.1952
Stand:
Vollständiges Gesetz anzeigen
§ 9
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.