ZHG§8DV

Verordnung zur Durchführung des § 8 Abs. 1 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG§8DV)

Quelle:  Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum: 17.12.1952
Stand:
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§ 9

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.