Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Immunitäten an den
Internationalen Zinnrat nach dem Fünften Internationalen Zinn-Übereinkommen vom
21. Juni 1975 (ZinnRVorRV)
Für die Gewährung von Vorrechten und Immunitäten an den Internationalen Zinnrat gilt das Fünfte Internationale Zinn-Übereinkommen vom 21. Juni 1975. Das Übereinkommen wird nachstehend veröffentlicht.