ZISAG

Gesetz zur Ausführung des Beschlusses 2009/917/JI des Rates vom 30. November 2009 über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich sowie zur Verordnung (EG) Nr. 515/97 des Rates vom 13. März 1997 über die gegenseitige Amtshilfe zwischen Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten und die Zusammenarbeit dieser Behörden mit der Kommission im Hinblick auf die ordnungsgemäße Anwendung der Zoll- und der Agrarregelung (ZIS-Ausführungsgesetz - ZISAG)

Quelle:  Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum: 31.03.2004
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 26 Abs. 7 G v. 20.11.2019 I 1724
Zum Inkrafttreten vgl. § 7
Vollständiges Gesetz anzeigen

§ 4

Das Bundeskriminalamt ist berechtigt, Daten aus dem Aktennachweissystem für Zollzwecke im automatisierten Verfahren abzurufen, soweit dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist.