ZISAG
Gesetz zur Ausführung des Beschlusses 2009/917/JI des Rates vom 30. November 2009 über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich sowie zur Verordnung (EG) Nr. 515/97 des Rates vom 13. März 1997 über die gegenseitige Amtshilfe zwischen Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten und die Zusammenarbeit dieser Behörden mit der Kommission im Hinblick auf die ordnungsgemäße Anwendung der Zoll- und der Agrarregelung (ZIS-Ausführungsgesetz - ZISAG)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
31.03.2004
Fundstelle:
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 26 Abs. 7 G v. 20.11.2019 I 1724
Zum Inkrafttreten vgl. § 7
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§ 4 ZISAG

Das Bundeskriminalamt ist berechtigt, Daten aus dem Aktennachweissystem für Zollzwecke im automatisierten Verfahren abzurufen, soweit dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist.