ZJDVtr

Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundeskanzler, und dem Zentralrat der Juden in Deutschland - Körperschaft des öffentlichen Rechts -, vertreten durch den Präsidenten und die Vizepräsidenten (ZJDVtr)

Quelle:  Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum: 27.01.2003
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 1 Vertrag v. 25.4.2023 I Nr. 352
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Art 7  Vertragsanpassung

Die Vertragsschließenden sind sich bewusst, dass die Festlegung der finanziellen Leistungen dieses Vertrages auf der Grundlage der derzeitigen Verhältnisse erfolgt. Bei einer wesentlichen Veränderung der Verhältnisse werden sich die Vertragsschließenden um eine angemessene Anpassung bemühen.