ZO-Zahnärzte
Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte (ZO-Zahnärzte)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
28.05.1957
Fundstelle:
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 7 G v. 22.3.2024 I Nr. 101
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§ 15 ZO-Zahnärzte

Weist der Bedarfsplan einen Bedarf an Vertragszahnärzten für einen bestimmten Versorgungsbereich aus und werden für einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten Vertragszahnarztsitze dort nicht besetzt, so hat die Kassenzahnärztliche Vereinigung spätestens nach Ablauf dieses Zeitraums Kassenzahnarztsitze in den für ihre amtlichen Bekanntmachungen vorgesehenen Blättern auszuschreiben.