ZollVG
Zollverwaltungsgesetz (ZollVG)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
21.12.1992
Fundstelle:
BGBl I 1992, 2125; 1993, 2493
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 8 G v. 20.3.2026 I Nr. 95
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§ 30 ZollVG – Rechtsverordnungsermächtigung für die Anordnung außertariflicher Zollfreiheit zur Förderung der Luft- und Schifffahrt

Das Bundesministerium der Finanzen kann zur Förderung der Luftfahrt und der Schifffahrt durch Rechtsverordnung Betriebsstoffe auch in anderen als in § 29 geregelten Fällen vom Zoll befreien, wenn sie unter zollamtlicher Überwachung für Luftfahrzeuge oder Schiffe verwendet werden.