ABüFöG

Gesetz zur befristeten Förderung einer Aktivierung des Bauüberhangs (ABüFöG)


Ausfertigungsdatum: 20.07.2026
Stand:

    Fussnoten:


    (+++ Text in Bearbeitung +++)

    Das G wurde als Art. 3 des G v. 20.7.2026 I Nr. 214 vom Bundestag beschlossen. Es ist gem. Art. 4 dieses G am 24.7.2026 in Kraft getreten.