Verordnung zur Änderung von Vordrucken für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren (AGMahnVordrVÄndV)
Fußnoten:
(+++ Textnachweis ab: 1. 4.2001 +++)
Inhaltsübersicht
Eingangsformel |
Auf Grund des § 46a Abs. 8 des Arbeitsgerichtsgesetzes, der durch Artikel 2 Nr. 01 des Gesetzes vom 29. Juni 1998 (BGBl. I S. 1694) neu gefasst wurde, verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung:
Art 2 Überleitungsvorschrift | § |
Für das Mahnverfahren sind die bisherigen Vordrucke zu verwenden, wenn der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids vor Inkrafttreten dieser Verordnung eingereicht worden ist.
Art 3 Inkrafttreten | § |
Diese Verordnung tritt am 1. April 2001 in Kraft.
Schlussformel |
Der Bundesrat hat zugestimmt.