AGMahnVordrVÄndV

Verordnung zur Änderung von Vordrucken für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren (AGMahnVordrVÄndV)


Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
07.03.2001
Fundstelle:
Fußnoten:
(+++ Textnachweis ab: 1. 4.2001 +++)

Inhaltsübersicht
    ►Eingangsformel
    ►Art 1
    ►Art 2  Überleitungsvorschrift
    ►Art 3  Inkrafttreten
    ►Schlussformel

Eingangsformel

Auf Grund des § 46a Abs. 8 des Arbeitsgerichtsgesetzes, der durch Artikel 2 Nr. 01 des Gesetzes vom 29. Juni 1998 (BGBl. I S. 1694) neu gefasst wurde, verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung:

Art 1

§      
-

Art 2  Überleitungsvorschrift

§      
Für das Mahnverfahren sind die bisherigen Vordrucke zu verwenden, wenn der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids vor Inkrafttreten dieser Verordnung eingereicht worden ist.

Art 3  Inkrafttreten

§      
Diese Verordnung tritt am 1. April 2001 in Kraft.

Schlussformel

Der Bundesrat hat zugestimmt.