Zwölfte Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes (AUG§1Abs2Bek 12)
Inhaltsübersicht
Fussnoten:
(+++ Textnachweis ab: 19.10.1991 +++)
Auf Grund des § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes vom 19. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2563) wird bekanntgemacht, daß die Gegenseitigkeit im Sinne dieses Gesetzes verbürgt ist im Verhältnis zu den Bundesstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika
Der Bundesminister der Justiz
- Massachusetts und Minnesota.
Der Bundesminister der Justiz