AUG§1Abs2Bek 12

Zwölfte Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes (AUG§1Abs2Bek 12)


Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
07.10.1991
Inhaltsübersicht

Fussnoten:

(+++ Textnachweis ab: 19.10.1991 +++)

Auf Grund des § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes vom 19. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2563) wird bekanntgemacht, daß die Gegenseitigkeit im Sinne dieses Gesetzes verbürgt ist im Verhältnis zu den Bundesstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika
Massachusetts und Minnesota.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 23. Juli 1991 (BGBl. I S. 1789).

Der Bundesminister der Justiz