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Berufsbildung (§ 3 Nr. 1)
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a)
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Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluß, Dauer und Beendigung, erklären
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während der gesamten Ausbildung zu vermitteln
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b)
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gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
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c)
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Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
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2
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Aufbau und Organisation des Ausbildungs-betriebes (§ 3 Nr. 2)
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a)
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Struktur und Aufgabe von Freizeit- und Badebetrieben beschreiben
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b)
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Rechtsform, Aufbau und Ablauforganisation des ausbildenden Betriebes erläutern
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c)
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Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Fachverbänden, Berufsvertretungen, Gewerkschaften und Verwaltungen nennen
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d)
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Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebs-verfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
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3
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Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz (§ 3 Nr. 3)
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a)
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über Bedeutung und Inhalt von Arbeitsverträgen Auskunft geben
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b)
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Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
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c)
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Aufgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes, der zuständigen Unfallversicherung und der Gewerbeaufsicht erläutern
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d)
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Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Arbeitsschutzgesetze anwenden
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e)
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Bestandteile der Sozialversicherung sowie Träger und Beitragssysteme aufzeigen
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4
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Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung (§ 3 Nr. 4)
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a)
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berufsbezogene Vorschriften der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, insbesondere Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und Merkblätter, beachten
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b)
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Arbeitssicherheitsvorschriften bei den Arbeitsabläufen anwenden
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c)
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geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen im eigenen Arbeitsbereich ergreifen und sich bei Unfällen situationsgerecht verhalten
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d)
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Verhaltensregeln für den Brandfall nennen und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
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e)
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Gefahren, die von Giften, Gasen, Dämpfen, leicht entzündlichen Stoffen sowie vom elektrischen Strom ausgehen, beachten
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f)
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berufsspezifische Bestimmungen zu Gefahrstoffen und -gütern anwenden
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g)
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Vorschriften zum Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz anwenden
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h)
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zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich nach ökologischen Gesichtspunkten beitragen
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i)
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Maßnahmen zur Entsorgung von Abfällen unter Beachtung betrieblicher und sonstiger berufsbezogener Sicherheitsbestimmungen ergreifen
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k)
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zur rationellen Energie- und Materialverwendung im beruflichen Beobachtungs- und Einwirkungsbereich beitragen
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5
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Aufrechterhalten der Betriebssicherheit (§ 3 Nr. 5)
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a)
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Rechtsvorschriften und betriebliche Bestimmungen, die für den Betrieb des Bades gelten, anwenden
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12
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b)
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Rechtsvorschriften und betriebliche Grundsätze der Hygiene anwenden
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c)
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Mittel, Geräte und Verfahren zur Reinigung und Desinfektion anwenden und deren Auswahl begründen
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d)
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bei der Organisation von Betriebsabläufen des Badebetriebes mitwirken
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6
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e)
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bei der Kontrolle und Beaufsichtigung im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht mitwirken
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6
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6
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Beaufsichtigen des Badebetriebes (§ 3 Nr. 6)
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a)
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Gefahren des Badebetriebes in und an Naturgewässern erläutern
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4
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b)
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Rechtsnormen, Verwaltungsvorschriften, Betriebs- und Dienstanweisungen zur Aufsicht im Badebetrieb sowie die Badeordnung anwenden
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c)
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Beaufsichtigung im Badebetrieb, insbesondere im Beckenbereich, durchführen
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6
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d)
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bei Planung und Organisation des Aufsichtsdienstes mitwirken
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8
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e)
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bedrohliche Situationen im Badebetrieb feststellen und Sofortmaßnahmen einleiten
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7
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Betreuen von Besuchern (§ 3 Nr. 7)
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a)
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Besucher empfangen und informieren
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4
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b)
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Konfliktfelder beschreiben und Möglichkeiten zur Konfliktregelung anwenden
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c)
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über notwendige Hygienemaßnahmen beraten
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d)
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Besucherwünsche ermitteln und entsprechende Spiel- und Sportarrangements anbieten
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6
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e)
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Besucher betreuen
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4
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f)
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Kommunikationsregeln in verschiedenen beruflichen Situationen anwenden und zur Vermeidung von Kommunikationsstörungen beitragen
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8
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Schwimmen (§ 3 Nr. 8)
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a)
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Wettkampftechniken einschließlich Start- und Wendetechniken anwenden
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7
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b)
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Techniken des Strecken- und Tieftauchens anwenden
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c)
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Einfachsprünge ausführen
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d)
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theoretischen und praktischen Schwimmunterricht für Anfänger durchführen
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7
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e)
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Schwimmunterricht für Fortgeschrittene durchführen
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6
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f)
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Spring- und Tauchunterricht für Anfänger durchführen
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9
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Einleiten und Ausüben von Wasserrettungsmaßnahmen (§ 3 Nr. 9)
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a)
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Rettungsmaßnahmen, insbesondere unter Anwendung der Methoden des Rettungsschwimmens, durchführen
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6
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b)
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Rettungssituationen erläutern und entsprechende Rettungsmaßnahmen ableiten
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7
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c)
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Rettungsgeräte für Wasserrettungsmaßnahmen warten und einsetzen
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7
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10
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Durchführen von Erster Hilfe und Wiederbelebungs-maßnahmen (§ 3 Nr. 10)
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a)
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Aufgaben eines Ersthelfers nach den Unfallverhütungsvorschriften des Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung ausüben
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4
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b)
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Herz-Lungen-Wiederbelebungs-maßnahmen an Personen unterschiedlicher Altersgruppen unter Berücksichtigung der verschiedenen anatomischen Gegebenheiten durchführen
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c)
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Unfallbeteiligte betreuen
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2
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d)
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Herz-Lungen-Wiederbelebung mit einfachem Gerät, insbesondere Beutel- und Balgbeatmer, durchführen
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2
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e)
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Verletzten mit und ohne Gerät transportieren
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11
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Messen physikalischer und chemischer Größen sowie Bestimmen von Stoffkonstanten (§ 3 Nr. 11)
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a)
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Länge, Masse, Volumen, Temperatur und Druck messen
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2
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b)
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die Bedeutung von Schmelzpunkt, Siedepunkt und Dichte erläutern
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c)
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pH-Wert und Hygienehilfsparameter bestimmen
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d)
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Proben unter betrieblichen Bedingungen entnehmen
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2
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e)
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Meßgeräte zur Überwachung der Wasserqualität handhaben und pflegen
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12
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Kontrollieren und Sichern des technischen Betriebsablaufes (§ 3 Nr. 12)
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a)
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Betriebsabläufe durch regelmäßige Kontrolle der bädertechnischen Anlagen und der Betriebszustände sichern
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7
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b)
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Arbeits- und Bäderhygiene kontrollieren und sichern
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c)
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Betriebsdaten von Steuer-, Regel- und Sicherheitseinrichtungen prüfen und dokumentieren
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8
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d)
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Notfallpläne zur Bewältigung häufiger Störungen anwenden
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e)
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Prozeßabläufe technischer Anlagen, insbesondere zur Schwimm- und Badebeckenwasseraufbereitung, steuern
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9
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13
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Pflegen und Warten bäder-und freizeittechnischer Einrichtungen (§ 3 Nr. 13)
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a)
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Werkstoffe nach Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten beurteilen
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4
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b)
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Arbeitsgeräte, Werkzeuge und Werkstücke einsetzen
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c)
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einfache Schlauch- und Rohrverbindungen zusammenfügen und lösen
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4
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d)
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Aufbau, Einsatz und Wirkungsweise von Armaturen, Filtern und Aggregaten beschreiben
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e)
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Dichtungen erneuern und Filtereinsätze auswechseln
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4
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f)
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technische Anlagen, Geräte und Werkzeuge pflegen und warten
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g)
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Innen- und Außenanlagen pflegen und warten
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14
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Durchführen von Verwaltungsarbeiten im Bad (§ 3 Nr. 14)
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a)
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Ablauforganisation der Verwaltungsarbeiten im Bad beschreiben
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4
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b)
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Kassensysteme unterscheiden und Kassenabrechnungen erstellen
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c)
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einfache Buchungen durchführen
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d)
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Schriftverkehr erledigen
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e)
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Vorschriften zum Datenschutz anwenden
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f)
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Informations- und Kommunikationssysteme aufgabenorientiert einsetzen
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g)
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ausgewählte Vorschriften des Vertrags- und Haftungsrechts anwenden
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2
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h)
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Zahlungsverkehr abwickeln
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15
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Öffentlichkeitsarbeit (§ 3 Nr. 15)
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a)
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Inhalte und Zielstellung öffentlichkeitswirksamer Maßnahmen darstellen
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2
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b)
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einfache Texte und Werbeträger gestalten
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2
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c)
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bei Planung und Organisation von Werbemaßnahmen mitwirken
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2
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d)
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Werbemaßnahmen durchführen
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