Auf Grund der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten und Richter im Bundesdienst vom 14. Juli 1975 (Bundesgesetzbl. I S. 1915) und der Anordnung des Bundesministers für Verkehr über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten im Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr vom 7. August 1975 (Bundesgesetzbl. I S. 2185) übertragen wir die Ausübung des Rechtes zur Ernennung und Entlassung der Beamten der Besoldungsgruppen A 1 bis A 13 (gehobener Dienst) und der entsprechenden Beamten bis zur Anstellung - je für ihren Geschäftsbereich - auf
die Präsidenten
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der Bundesbahndirektionen,
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der Zentralen Transportleitung,
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der Bundesbahn-Zentralämter,
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der Zentralen Verkaufsleitung und des Bundesbahn-Sozialamtes sowie
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den Direktor
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der Zentralstelle für Betriebswirtschaft und Datenverarbeitung.
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