BBRErnAnO

Anordnung über die Befugnisse zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung (BBRErnAnO)


Ausfertigungsdatum: 13.03.2025
Stand:
    Eingangsformel
    § 1  Ausübung des Rechts zur Ernennung und Entlassung
    § 2  Vorbehaltsklausel
    § 3  Inkrafttreten
    Schlussformel

Fussnoten:


(+++ Textnachweis ab: 8.12.2021 +++)

Eingangsformel

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Nach Artikel 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes vom 23. Juni 2004 (BGBl. I S. 1286) ordne ich an:

§ 1  Ausübung des Rechts zur Ernennung und Entlassung

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Der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung wird die Ausübung des Rechtes zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten des Bundes der Besoldungsgruppen bis einschließlich A 15 widerruflich übertragen.

§ 2  Vorbehaltsklausel

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Für besondere Fälle bleibt die Ernennung und Entlassung der unter § 1 genannten Beamtinnen und Beamten vorbehalten.

§ 3  Inkrafttreten

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Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 8. Dezember 2021 in Kraft.

Schlussformel

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Die Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen