BKOrgErl 1991-01

Organisationserlaß des Bundeskanzlers (BKOrgErl 1991-01)


Ausfertigungsdatum: 23.01.1991
Stand:
    I.
    II.
    III.
    IV.

Fussnoten:

Bek. v. 24.1.1991 I 530

I.

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Dem Bundesministerium für Gesundheit werden übertragen:
-
aus dem Geschäftsbereich des ehemaligen Bundesministeriums für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit die Zuständigkeit für Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärmedizin,
-
aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung die Zuständigkeit für Gesundheit und Krankenversicherung.

II.

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Dem Bundesministerium für Familie und Senioren wird aus dem Geschäftsbereich des ehemaligen Bundesministeriums für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit die Zuständigkeit für Familie und Soziales übertragen.

III.

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Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung ist zuständig für Fragen der Absicherung bei Pflegebedürftigkeit.

IV.

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Die Einzelheiten des Überganges werden zwischen den beteiligten Bundesministern geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt.