Organisationserlaß des Bundeskanzlers (BKOrgErl 1991-01)
Inhaltsübersicht
Fussnoten:
Bek. v. 24.1.1991 I 530
I. |
Dem Bundesministerium für Gesundheit werden übertragen:
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- aus dem Geschäftsbereich des ehemaligen Bundesministeriums für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit die Zuständigkeit für Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärmedizin,
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- aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung die Zuständigkeit für Gesundheit und Krankenversicherung.
II. |
Dem Bundesministerium für Familie und Senioren wird aus dem Geschäftsbereich des ehemaligen Bundesministeriums für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit die Zuständigkeit für Familie und Soziales übertragen.
III. |
Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung ist zuständig für Fragen der Absicherung bei Pflegebedürftigkeit.
IV. |
Die Einzelheiten des Überganges werden zwischen den beteiligten Bundesministern geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt.