BKOrgErl 1991-04

Organisationserlaß des Bundeskanzlers (BKOrgErl 1991-04)


Ausfertigungsdatum: 26.04.1991
Stand:
    Eingangsformel
    I.
    II.
    III.

Fussnoten:

Bek. v. 26.4.1991 I 1179

Eingangsformel

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Gemäß § 9 der Geschäftsordnung der Bundesregierung ordne ich mit sofortiger Wirkung an:

I.

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Dem Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Gesundheit die Zuständigkeit für Wein, Likörwein, Schaumwein sowie weinhaltige Getränke (einschließlich Überwachung) übertragen.

II.

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Rechtsvorschriften auf diesem Zuständigkeitsgebiet werden im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit erlassen.

III.

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Die Einzelheiten des Übergangs werden zwischen den beteiligten Bundesministern geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt.