Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz (BMJErnAnO 2024)
Inhaltsübersicht
Fussnoten:
(+++ Textnachweis ab: 1.1.2024 +++)
I. |
Auf Grund des Artikels 1 Absatz 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes vom 23. Juni 2004 (BGBl. I S. 1286) übertrage ich widerruflich
- 1.
- der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesgerichtshofs,
- 2.
- der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts,
- 3.
- der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesfinanzhofs,
- 4.
- der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundespatentgerichts,
- 5.
- der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesamtes für Justiz,
- 6.
- der Präsidentin oder dem Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamtes,
- 7.
- der Generalbundesanwältin oder dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
II. |
Für besondere Fälle behalte ich mir die Ernennung und Entlassung der unter I. genannten Beamtinnen und Beamten vor.
III. |
Diese Anordnung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Frühere Anordnungen zum selben Gegenstand sind nicht mehr anzuwenden.
Schlussformel |
Der Bundesminister der Justiz