Auf Grund des Artikels I der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten und Bundesrichter vom 17. Mai 1950 (Bundesgesetzbl. S. 209) ergänzt durch die Anordnung vom 13. Juni 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 383) übertrage ich widerruflich die Ausübung des Rechts zur Ernennung und Entlassung der planmäßigen Beamten der Besoldungsgruppen A 1 bis A 10 und der entsprechenden
nichtplanmäßigen Beamten
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den Präsidenten
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des Fernmeldetechnischen Zentralamts,
des Posttechnischen Zentralamts,
des Sozialamts der Deutschen Bundespost,
der Oberpostdirektionen sowie
dem Präsidenten der Bundesdruckerei
je für ihren Dienstbereich.