Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung von
Amtsbezeichnungen (BPräsAmtsbezAnO 1977-08-02)
Quelle:
Gesetze im Internet:
HTML,
PDF Ausfertigungsdatum: 02.08.1977
Stand:
►
Fussnoten:
(+++ Textnachweis ab: 16. 8.1977 +++)
Gemäß §
81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnungen fest:
Erster Direktor beim Bundesinstitut für Berufsbildung
- -
als Leiter des Forschungsbereichs und als der ständige Vertreter des Präsidenten -,
Direktor beim Bundesinstitut für Berufsbildung
- -
als Leiter einer Hauptabteilung -.