Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung (BPräsAmtsbezAnO 1991)
Inhaltsübersicht
Fussnoten:
(+++ Textnachweis ab: 23. 8.1991 +++)
Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnung fest:
"Präsident des Amtes für den Militärischen Abschirmdienst".
"Präsident des Amtes für den Militärischen Abschirmdienst".