BPräsKennzAnO

Anordnung des Bundespräsidenten über die Kennzeichnung der Luftfahrzeuge und Kampffahrzeuge der Bundeswehr (BPräsKennzAnO)


Ausfertigungsdatum: 01.10.1956
Stand:
    (XXXX)
    Muster

Fussnoten:

(+++ Textnachweis Geltung ab: 1. 1.1964 +++)

(XXXX)

Norm in neuem Fenster öffnen
(1) Als Erkennungszeichen für die Luftfahrzeuge und Kampffahrzeuge der Bundeswehr bestimme ich ein schwarzes Kreuz mit weißer Umrandung in der aus dem nachstehend abgebildeten Muster ersichtlichen Form.
(2) Der Bundesminister für Verteidigung wird ermächtigt, Ausführungsbestimmungen zu dieser Anordnung zu erlassen.

Fussnoten:

Abs. 2 Kursivdruck: Jetzt "Bundesminister der Verteidigung"

Muster

Norm in neuem Fenster öffnen
(Inhalt: nicht darstellbares Muster,
Fundstelle: BGBl. I 1956, 788)