BPräsSoldErnAnO

Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Soldaten (BPräsSoldErnAnO)


Ausfertigungsdatum: 10.07.1969
Stand:
Geändert durch Art. 1 AnO v. 17.3.1972 I 499
    Eingangsformel
    Art 1
    Art 2
    Art 3

Fussnoten:

(+++ Textnachweis Geltung ab: 29.3.1972 +++)

Eingangsformel

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Auf Grund des § 4 Abs. 2 des Soldatengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. April 1969 (Bundesgesetzbl. I S. 313) ordne ich an:

Art 1

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(1) Ich behalte mir das Recht zur Ernennung und Entlassung der Offiziere vor, die der Besoldungsordnung B angehören.
(2) Im übrigen übertrage ich die Ausübung meiner Befugnisse dem Bundesminister der Verteidigung. Die Ausübung dieser Befugnisse kann auf andere Stellen übertragen werden. § 29 Abs. 5 des Wehrpflichtgesetzes bleibt unberührt.
(3) Für besondere Fälle behalte ich mir die Ernennung und Entlassung auch in den Fällen vor, in denen ich die Ausübung meiner Befugnisse übertragen habe.

Art 2

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Die zur Durchführung dieser Anordnung erforderlichen Bestimmungen erlassen die Bundesminister der Verteidigung und des Innern.

Art 3

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Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.