BVwADisRZustAnO

Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Disziplinarrechts auf das Bundesverwaltungsamt (BVwADisRZustAnO)


Ausfertigungsdatum: 04.01.1960
Stand:
    I.
    II.
    III.
    IV.
    V.
    Schlußformel

Fussnoten:

(+++ Textnachweis Geltung ab: 1. 1.1964 +++)

I.

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Auf Grund der §§ 9 Abs. 2 Satz 2, 62 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (G131) in der Fassung vom 11. September 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 1297) und des § 1 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über die Errichtung des Bundesverwaltungsamtes vom 28. Dezember 1959 (Bundesgesetzbl. I S. 829) übertrage ich dem Bundesverwaltungsamt die Befugnisse, die mir im Bereich des Kapitels I und des § 62 G131 als Einleitungsbehörde und oberster Dienstbehörde im Sinne der Bundesdisziplinarordnung zustehen, soweit ich mir nicht für bestimmte Fälle die Ausübung dieser Befugnisse vorbehalte.

II.

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Ich behalte mir außerdem vor, in Einzelfällen die Befugnisse in jeder Lage des Verfahrens wieder an mich zu ziehen.

III.

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Die auf den Bundesminister der Finanzen, den Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen und den Bundesminister für Verkehr durch mein Rundschreiben vom 19. Juni 1952 (Gemeinsames Ministerialblatt S. 166) erfolgte entsprechende Übertragung für ihren Geschäftsbereich bleibt unberührt.

IV.

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-

V.

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Diese Anordnung tritt zugleich mit dem Gesetz über die Errichtung des Bundesverwaltungsamtes vom 28. Dezember 1959 (Bundesgesetzbl. I S. 829) in Kraft.

Schlußformel

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Der Bundesminister des Innern