DBPJubAnO

Anordnung über die Übertragung der Befugnis zu Entscheidungen über Jubiläumszuwendungen an Beamte der Deutschen Bundespost (DBPJubAnO)


Ausfertigungsdatum: 22.08.1962
Stand:
    I.
    II.
    Schlußformel

Fussnoten:

(+++ Textnachweis Geltung ab: 1. 1.1964 +++)

I.

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Aufgrund des § 8 Abs. 1 der Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter des Bundes vom 24. Mai 1962 (Bundesgesetzbl. I S. 363) übertrage ich die Ausübung der Befugnis, Jubiläumszuwendungen zu gewähren oder über ihre Versagung zu entscheiden, für die Beamten der Besoldungsgruppen A 2 bis A 10 sowie für die Posthalter und Hilfsposthalter
den Oberpostdirektionen,
dem Fernmeldetechnischen Zentralamt,
dem Posttechnischen Zentralamt,
dem Sozialamt der Deutschen Bundespost,
der Bundesdruckerei
je für ihren Geschäftsbereich.

II.

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Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 7. August 1962 in Kraft.

Schlußformel

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Der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen