DiätenGÄndG 2

Zweites Gesetz zur Änderung des Diätengesetzes 1968 (DiätenGÄndG 2)


Ausfertigungsdatum: 02.09.1974
Stand:
     
    Art I
    § 1
    § 2
     
    Art II
     
    Art III
    Schlußformel

Fussnoten:

(+++ Textnachweis ab: 6. 9.1974 +++)

§ 1

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-

§ 2

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§ 1 gilt auch für die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes aus dem Bundestag ausgeschiedenen Mitglieder sowie für ihre Hinterbliebenen.

Art II

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Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 12 Abs. 1 und des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.

Art III

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Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Schlußformel

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Die Bundesregierung hat dem vorstehenden Gesetz die nach Artikel 113 des Grundgesetzes erforderliche Zustimmung erteilt.