Lfd. Nr.
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Teil des Ausbildungsberufsbildes
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Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
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1
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2
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3
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1
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Der Ausbildungsbetrieb (§ 4 Nr. 1)
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1.1
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Stellung, Rechtsform und Struktur (§ 4 Nr. 1.1)
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- a)
Geschäftsfelder des Ausbildungsbetriebes und seine Stellung am Markt beschreiben
- b)
Aufbau- und Ablauforganisation sowie Zuständigkeiten im Ausbildungsbetrieb erläutern
- c)
Rechtsform des Ausbildungsbetriebes darstellen
- d)
Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Wirtschaftsorganisationen, Behörden, Gewerkschaften und Berufsvertretungen beschreiben
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1.2
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Berufsbildung, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften (§ 4 Nr. 1.2)
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- a)
Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen und Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreiben
- b)
den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen
- c)
Positionen der eigenen Entgeltabrechnung beschreiben
- d)
arbeits-, sozial- und mitbestimmungsrechtliche Vorschriften sowie für den Ausbildungsbetrieb geltende Tarif- und Arbeitszeitregelungen beachten
- e)
wesentliche Inhalte und Bestandteile eines Arbeitsvertrages darstellen
- f)
lebensbegleitendes Lernen für die berufliche und persönliche Entwicklung begründen; berufliche Aufstiegs- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten darstellen
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1.3
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Nr. 1.3)
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- a)
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
- b)
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
- d)
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
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1.4
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Umweltschutz (§ 4 Nr. 1.4)
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Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
- a)
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- b)
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- c)
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
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2
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Dienstleistungsangebot (§ 4 Nr. 2)
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- a)
Bedeutung und Funktion des Dialogmarketings in den gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang einordnen
- b)
Leistungen der Dialogmarketing-Branche unterscheiden
- c)
das Leistungsspektrum des Ausbildungsbetriebes darstellen
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3
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Arbeitsorganisation, Kooperation, Teamarbeit (§ 4 Nr. 3)
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- a)
Entscheidungsprozesse und Informationswege im Ausbildungsbetrieb und die Zusammenarbeit zwischen den Funktionsbereichen berücksichtigen
- b)
Arbeitsaufträge erfassen, die eigene Arbeit strukturieren, Arbeitsschritte mit den Beteiligten abstimmen
- c)
mit internen und externen Partnern kooperieren, Besprechungen planen, vorbereiten und durchführen
- d)
Termine planen und überwachen, bei Terminabweichungen erforderliche Maßnahmen ergreifen
- e)
Arbeits- und Organisationsmittel sowie Lern- und Arbeitstechniken einsetzen
- f)
den eigenen Arbeitsplatz gestalten, ergonomische Regeln bei der Arbeit sowie Schutzvorschriften für Bildschirmarbeitsplätze und Empfehlungen, insbesondere der Berufsgenossenschaften, für Arbeitsplätze in Call Centern beachten
- g)
Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsorganisation und Arbeitsplatzgestaltung im eigenen Arbeitsbereich vorschlagen
- h)
Aufgaben im Team bearbeiten
- i)
neue Mitarbeiter bei der Einarbeitung unterstützen
- j)
Konflikte vermeiden und zur Konfliktlösung beitragen
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4
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Betriebliche Prozessorganisation, qualitätssichernde Maßnahmen (§ 4 Nr. 4)
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- a)
dialogorientierte Organisationseinheiten in die Wertschöpfungskette einordnen
- b)
bei Auftragsbearbeitung und Informationsweitergabe Schnittstellen berücksichtigen, bei Problemen Maßnahmen ergreifen
- c)
Arbeitsabläufe an veränderte Anforderungen anpassen
- d)
Prozessablauf analysieren, bewerten und bei Problemen Lösungsmöglichkeiten vorschlagen
- e)
Zusammenhang zwischen Prozessqualität und Kundenzufriedenheit berücksichtigen
- f)
qualitätssichernde Maßnahmen umsetzen
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5
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Dialogprozesse (§ 4 Nr. 5)
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5.1
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Sprachliche und schriftliche Kommunikation (§ 4 Nr. 5.1)
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- a)
Texte zielgerichtet und den Kommunikationsmitteln angepasst formulieren, gliedern und gestalten
- b)
rhetorische Mittel einsetzen
- c)
Sprachverhalten und Kundentyp bei der Gesprächsführung berücksichtigen
- d)
Gesprächsführungstechniken situationsgerecht einsetzen
- e)
Gespräche auch in einer Fremdsprache annehmen und weiterleiten
- f)
Inbound- und Outbound-Gespräche führen
- g)
Maßnahmen zur Stimmbildung ergreifen
- h)
Maßnahmen des Stressmanagements anwenden
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5.2
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Kundenbetreuung (§ 4 Nr. 5.2)
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- a)
Kundenwünsche analysieren und bearbeiten
- b)
Kunden- und Auftragsdaten während des Gesprächs erfassen und abrufen
- c)
Vorgaben des Auftraggebers berücksichtigen
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5.3
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Kundenbindung (§ 4 Nr. 5.3)
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- a)
produkt- oder dienstleistungsbezogene Beratungen durchführen
- b)
Zufriedenheitsbefragungen durchführen
- c)
Haltegespräche nach Kündigungen durchführen
- d)
Lieferungs- und Zahlungstermine disponieren, Bonität des Kunden überprüfen
- e)
Beschwerden und Reklamationen bearbeiten, Beschwerdemanagement als Instrument zur Kundenbindung nutzen
- f)
Instrumente der Kundenbindung anwenden
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5.4
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Kundengewinnung (§ 4 Nr. 5.4)
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- a)
neue Kunden akquirieren
- b)
Bedarf des Kunden ermitteln
- c)
Produkte oder Dienstleistungen verkaufen, Verträge im Namen des Auftraggebers abschließen, Rechtsvorschriften beachten
- d)
andere und höherwertige Produkte oder Dienstleistungen anbieten
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6
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Informations- und Kommunikationssysteme (§ 4 Nr. 6)
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6.1
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Software, Netze und Dienste (§ 4 Nr. 6.1)
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- a)
Kommunikationsanlagen nutzen
- b)
Betriebssysteme, Standardsoftware und betriebsübliche Software anwenden
- c)
Informationsnetze und -dienste nutzen
- d)
branchenspezifische Kommunikationssysteme nach Leistungsfähigkeit, Einsatzbereichen und Wirtschaftlichkeit unterscheiden
- e)
fremdsprachige Informationsquellen nutzen
- f)
Kommunikationstarife und -kosten vergleichen
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6.2
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Datenbanken, Datenschutz und Datensicherheit (§ 4 Nr. 6.2)
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- a)
Aufbau einer relationalen Datenbank erläutern
- b)
Datenbanken nutzen
- c)
Daten eingeben, pflegen und sichern
- d)
Notwendigkeit der Datensicherung begründen, rechtliche und betriebliche Regelungen zum Datenschutz anwenden
- e)
Notwendigkeit des Schutzes vor schadenstiftenden Programmen erläutern, Schutzmaßnahmen ergreifen
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7
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Projekte (§ 4 Nr. 7)
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7.1
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Projektvorbereitung (§ 4 Nr. 7.1)
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- a)
Projektpläne aus Projektzielen ableiten
- b)
Teilaufgaben entwickeln
- c)
Informations- und Kommunikationsstrukturen für die Projektarbeit einrichten und nutzen
- d)
Gesprächsleitfäden für Projekte erarbeiten
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7.2
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Projektdurchführung (§ 4 Nr. 7.2)
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- a)
Ablaufpläne umsetzen
- b)
Projektaufgaben mit Beteiligten koordinieren
- c)
betriebsbedingte Abweichungen im Projektablauf melden, an der Entwicklung von Lösungsalternativen mitwirken
- d)
Projektabläufe an veränderte Anforderungen von Auftraggebern anpassen
- e)
Arbeitszeitkonten führen
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7.3
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Projektcontrolling (§ 4 Nr. 7.3)
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- a)
Projektabläufe und -ergebnisse dokumentieren
- b)
Kennzahlen von Projekten erfassen, für die Auftragsabrechnung aufbereiten und weiterleiten
- c)
Projektstatistiken erstellen
- d)
Kosten ermitteln und erfassen
- e)
an der Erstellung des Abschlussberichtes mitwirken
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8
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Personal (§ 4 Nr. 8)
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- a)
an der Personalplanung und Teambildung mitwirken
- b)
bei Maßnahmen der Personalbeschaffung mitwirken, Bewerbervorauswahl durchführen
- c)
neue Mitarbeiter einführen
- d)
Personaleinsatz auftragsorientiert planen, dabei insbesondere arbeitszeitrechtliche Vorschriften und Mitarbeiterbedürfnisse berücksichtigen, Schichtpläne erstellen
- e)
Motivationsinstrumente einsetzen, Vorschläge zu Konzepten für Anreizmodelle entwickeln
- f)
Vorschläge für Schulungs- und Fortbildungskonzepte entwickeln, Mitarbeiterschulungen organisieren, Mitarbeiter-Briefing durchführen
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9
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Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (§ 4 Nr. 9)
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9.1
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Kosten- und Leistungsrechnung (§ 4 Nr. 9.1)
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- a)
Rechnungswesen als Instrument kaufmännischer Steuerung und Kontrolle begründen
- b)
Kosten überwachen
- c)
Leistungen kalkulieren
- d)
Kosten und Erlöse erbrachter Leistungen errechnen und bewerten
- e)
Leistungsabrechnungen erstellen
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9.2
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Controlling (§ 4 Nr. 9.2)
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- a)
betriebliche Planungs-, Steuerungs- und Kontrollinstrumente anwenden, dabei branchenspezifische Kennzahlen ermitteln und aufbereiten
- b)
Statistiken auswerten, Entscheidungen vorbereiten, Berichte erstellen
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10
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Qualitätssicherung der Auftragsdurchführung (§ 4 Nr. 10)
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- a)
qualitätssichernde Maßnahmen organisieren, durchführen und auswerten sowie für den Auftraggeber dokumentieren
- b)
Projektabläufe überwachen und mit Mitarbeitern sowie Auftraggebern rückkoppeln, Beschwerden berücksichtigen, Projektabläufe optimieren, Schlussfolgerungen für neue Projekte ziehen
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11
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Vertrieb und Marketing (§ 4 Nr. 11)
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11.1
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Angebotserstellung und Verkauf (§ 4 Nr. 11.1)
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- a)
Dialogmarketing-Markt beobachten, Informationen auswerten und nutzen
- b)
Dienstleistungen und Konditionen von Wettbewerbern vergleichen
- c)
Vorschläge zur Ausgestaltung und Verbesserung des Dienstleistungsangebotes entwickeln
- d)
Auftraggeberwünsche ermitteln
- e)
Angebote erstellen
- f)
Verträge anbahnen und Vertragsabschlüsse vorbereiten
- g)
rechtliche Vorschriften beachten und allgemeine Geschäftsbedingungen anwenden
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11.2
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Vermarktung von Dienstleistungen (§ 4 Nr. 11.2)
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- a)
über Dienstleistungen informieren, Dienstleistungen anbieten und präsentieren, auch in einer Fremdsprache
- b)
Projektkonzepte erarbeiten
- c)
Verkaufsargumente für Dienstleistungsangebote entwickeln
- d)
Auftraggeber-Briefing beachten
- e)
bei der Planung verkaufsfördernder Maßnahmen mitwirken, verkaufsfördernde Maßnahmen umsetzen
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