DJStiftAnO

Anordnung über die Errichtung der "Stiftung Demokratische Jugend" (DJStiftAnO)


Ausfertigungsdatum: 20.07.1990
Stand:
    § 1
    § 2
    § 3
    Schlußformel
    Anlage  Satzung der "Stiftung Demokratische Jugend"

Fussnoten:

Im beigetretenen Gebiet fortgeltendes Recht der ehem. Deutschen Demokratischen Republik gem. Anlage II Kap. X Sachg. B Abschn. I Nr. 1 - geändert durch Art. 5 Nr. 8 EinigVtrVbg v. 18.9.1990 II 1245 - nach Maßgabe d. Art. 9 EinigVtr v. 31.8.1990 iVm Art. 1 G v. 23.9.1990 II 885, 1219 mWv 3.10.1990.
(+++ Textnachweis Geltung ab: 3.10.1990 +++)

§ 1

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Der Minister für Jugend und Sport errichtet aus Mitteln des ehemaligen zentralen "Kontos Junger Sozialisten" in Höhe von 20 Millionen DM die
"Stiftung Demokratische Jugend".

§ 2

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Die Stiftung erhält die im Anhang befindliche Satzung.

§ 3

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Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Schlußformel

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Der Minister für Jugend und Sport