DPAErnAnO

Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten im Deutschen Patent- und Markenamt (DPAErnAnO)


Ausfertigungsdatum: 25.03.2004
Stand:
    I.
    II.
    III.
    Schlußformel

Fussnoten:


(+++ Textnachweis ab: 1. 6.2004 +++)



(+++ Zur Nichtanwendung vgl. III. (Abschn. III) Satz 2 AnO 2030-11-47-57 v.
30.10.2023 I Nr. 307 (BMJErnAnO 2023) +++)

I.

Norm in neuem Fenster öffnen
Auf Grund des Artikels 1 Abs. 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten und Richter im Bundesdienst vom 14. Juli 1975 (BGBl. I S. 1915), der zuletzt durch Nummer 1 der Anordnung vom 11. November 1996 (BGBl. I S. 1772) geändert worden ist, wird dem Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamtes widerruflich die Ausübung des Rechtes zur Anstellung von Beamten des höheren Dienstes, zur Ernennung der Beamten der Besoldungsgruppen A 14 und A 15 sowie zur Entlassung der Beamten der Besoldungsgruppen A 13 bis A 15 übertragen.

II.

Norm in neuem Fenster öffnen
Für besondere Fälle behalte ich mir die Ernennung und Entlassung der unter Abschnitt I genannten Beamten vor.

III.

Norm in neuem Fenster öffnen
Diese Anordnung tritt am 1. Juni 2004 in Kraft.

Schlußformel

Norm in neuem Fenster öffnen
Die Bundesministerin der Justiz