Gesetz zu dem Übereinkommen vom 15. Juni 1990 über die Bestimmung des
zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat der
Europäischen Gemeinschaften gestellten Asylantrags (Dubliner Übereinkommen - DublÜbkG)
Ausfertigungsdatum: 27.06.1994
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