EntschVb

Vorbemerkung zu den Entschuldungsvorschriften (EntschVb)


Ausfertigungsdatum: 00.00.0000
Stand:

    Fussnoten:

    Die im Jahre 1929 begonnene landwirtschaftliche Entschuldung einschließlich der Osthilfe wird nicht mehr durchgeführt; ihre Abwicklung steht vor dem Abschluß. Daher werden nur solche Vorschriften und Teile von Vorschriften aufgenommen, die noch für die Abwicklung Bedeutung haben oder zum Verständnis der unter 7812-2 aufgenommenen Vorschriften zur Abwicklung der landwirtschaftlichen Entschuldung erforderlich sind.
    Bezüglich der nicht aufgenommenen Vorschriften vgl. § 3 Abs. 3 des Gesetzes über die Sammlung des Bundesrecht 114-2.