ERPWiPlanG 2026

Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2026 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2026 - ERPWiPlanG 2026)


Ausfertigungsdatum: 22.12.2025
Stand:
Die §§ 2 bis 5 treten gem. § 6 am Tag der Verkündung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2027, frühestens jedoch am 31.12.2026, außer Kraft
    Eingangsformel
    § 1  Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens
    § 2  Ermächtigung zur Kreditaufnahme
    § 3  Zulässige Mehrausgaben ohne Nachtragswirtschaftsplan
    § 4  Übernahme von Gewährleistungen
    § 5  Vom Verwendungszweck ausgenommene Beträge
    § 6  Befristung
    § 7  Inkrafttreten
    Anlage  (zu § 1)Wirtschaftsplan
    Anlage 1  Übersicht über die Verpflichtungen und Verpflichtungsermächtigungen aus Kapitel 1
    Anlage 2  Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2024
    Anlage 3  Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens

Fussnoten:


(+++ Nachgewiesener Text noch nicht dokumentarisch bearbeitet +++)

Eingangsformel

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Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1  Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens

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Der Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2026, der diesem Gesetz als Anlage beigefügt und nach § 8 Absatz 1 Satz 1 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007 (BGBl. I S. 1160), geändert durch Artikel 246 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), aufgestellt worden ist, wird in Einnahmen und Ausgaben auf
1 324 030 000 Euro
festgestellt.

§ 2  Ermächtigung zur Kreditaufnahme

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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, Kredite bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau bis zu der Höhe von 30 Prozent des in § 1 festgestellten Betrages aufzunehmen.

§ 3  Zulässige Mehrausgaben ohne Nachtragswirtschaftsplan

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Wird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel 112 des Grundgesetzes), so bedarf es keines Nachtragswirtschaftsplans, wenn die Mehrausgabe im Einzelfall einen Betrag von 5 000 000 Euro nicht überschreitet oder wenn Rechtsverpflichtungen zu erfüllen sind.

§ 4  Übernahme von Gewährleistungen

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(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen Bürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistungen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der freien Berufe und von Unternehmensgründungen von gewerblich orientierten gemeinnützigen Unternehmen bis zu einem Gesamtbetrag von 4 940 000 000 Euro zu Lasten des ERP-Sondervermögens zu übernehmen.
(2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden die aufgrund der Ermächtigungen der früheren Wirtschaftsplangesetze übernommenen Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen angerechnet, soweit das ERP-Sondervermögen noch in Anspruch genommen werden kann oder in Anspruch genommen worden ist und für die erbrachten Leistungen keinen Ersatz erlangt hat.
(3) Eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Gewährleistung ist auf den Höchstbetrag in der Höhe anzurechnen, in der das ERP-Sondervermögen daraus in Anspruch genommen werden kann. Zinsen und Kosten sind auf den Ermächtigungsrahmen nur anzurechnen, soweit bei der Übernahme ein gemeinsamer Haftungsbetrag für Hauptverpflichtung, Zinsen und Kosten festgelegt wird.
(4) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inanspruchnahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz für erbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine übernommene Gewährleistung auf den Höchstbetrag nicht mehr anzurechnen.

§ 5  Vom Verwendungszweck ausgenommene Beträge

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Die in Kapitel 1 Titel 681 02 und 681 03 veranschlagten Beträge und Verpflichtungsermächtigungen sind von der Begrenzung der in § 2 des ERP-Verwaltungsgesetzes festgelegten Zweckbestimmung ausgenommen.

§ 6  Befristung

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Die §§ 2 bis 5 treten am Tag der Verkündung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2027, frühestens jedoch am 31. Dezember 2026, außer Kraft.

§ 7  Inkrafttreten

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Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

Anlage  (zu § 1)Wirtschaftsplan

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(Fundstelle: BGBl. 2025 I Nr. 346, S. 4 - 14)
nach § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007
Kapitel 1 (Ausgaben): Investitionsfinanzierung
Kapitel 2 (Sonstige Ausgaben): Sonstige Ausgaben
Kapitel 3 (Einnahmen): Einnahmen
Anlage 1: Übersicht über die Verpflichtungen und Verpflichtungsermächtigungen aus Kapitel 1
Anlage 2: Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2024
Anlage 3: Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des
eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens
Kapitel 1
Titel
und
Funktion
Zweckbestimmung Betrag
für
2026
1 000 €
Betrag
für
2025
1 000 €
Ist-Ergebnis

2024
1 000 €
1 2 3 4 5
  Ausgaben      
892 01-691 Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft


66 800



61 600



86 164
  Verpflichtungsermächtigung 319 800 T€      
  davon fällig:        
  Jahr 2027 bis zu 61 100 T€      
  Jahr 2028 bis zu 54 900 T€      
  Jahr 2029 bis zu 51 200 T€      
  in künftigen Haushaltsjahren 152 600 T€      
  Haushaltsvermerk:
1.
Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 870 01, 531 01 und 575 01.
2.
Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 683 01 und 682 01.
3.
Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 683 01 und 682 01.
4.
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 162 01. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden.
     
683 01-691 Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2025 231 600 219 600 129 890
  Zahlungsverpflichtungen 2 003 400 T€      
  davon fällig:        
  Jahr 2027 bis zu 202 700 T€      
  Jahr 2028 bis zu 179 200 T€      
  Jahr 2029 bis zu 157 700 T€      
  in künftigen Haushaltsjahren 1 463 800 T€      
  Haushaltsvermerk:
1.
Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 870 01, 531 01 und 575 01.
2.
Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und 682 01.
3.
Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und 682 01.
     
682 01-691 Förderkosten für die Finanzierung von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen durch die KfW Capital


42 900



42 500



22 207
  Verpflichtungsermächtigungen 187 900 T€      
  davon fällig:        
  Jahr 2027 bis zu 46 200 T€      
  Jahr 2028 bis zu 47 500 T€      
  Jahr 2029 bis zu 47 400 T€      
  Jahr 2030 bis zu 46 800 T€      
  Haushaltsvermerk:
1.
Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 870 01, 531 01 und 575 01.
2.
Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und 683 01.
3.
Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und 683 01.
     
682 02-330 Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen

975 000


860 000


380 128
  Verpflichtungsermächtigung 4 115 600 T€      
  davon fällig:        
  in künftigen Haushaltsjahren 4 115 600 T€      
  Haushaltsvermerk:      
  Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei Titel 129 01 geleistet werden.      
681 02-029 Gewährung von Stipendien an Studentinnen und Studenten und junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie langfristige Förderung von Informationsreisen von deutsch/jüdisch-amerikanischen Jugendlichen und von Multiplikatoren nach Deutschland



3 710




3 733




3 351
  Verpflichtungsermächtigung 5 250 T€      
  davon fällig:        
  Jahr 2027 bis zu 1 769 T€      
  Jahr 2028 bis zu 1 723 T€      
  Jahr 2029 bis zu 1 758 T€      
  Haushaltsvermerk:
1.
Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 03.
2.
Die Ausgaben sind übertragbar.
     
681 03-029 Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung
3 600

3 600

2 855
  Verpflichtungsermächtigung 5 100 T€      
  davon fällig:        
  Jahr 2027 bis zu 1 500 T€      
  Jahr 2028 bis zu 1 300 T€      
  Jahr 2029 bis zu 1 300 T€      
  Jahr 2030 bis zu 1 000 T€      
  Haushaltsvermerk:
1.
Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 02.
2.
Die Ausgaben sind übertragbar.
     
870 01-680 Inanspruchnahme aus Gewährleistungen
  Haushaltsvermerk:      
  Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei Titeln 892 01, 683 01 und 682 01 geleistet werden.      
  Gesamtsumme Investitionsfinanzierung 1 323 610 1 191 033 624 595
  Abschluss      
  Zuweisungen und Zuschüsse 7 310 7 333 6 206
  Ausgaben für Investitionen 1 316 300 1 183 700 618 389
  Gesamtsumme Investitionsfinanzierung 1 323 610 1 191 033 624 595
Investitionsfinanzierung


Erläuterungen
6
Zu Tit. 892 01
Die veranschlagten Mittel werden für Förderkosten im Zusammenhang mit KfW-refinanzierten Darlehen und der KfW-Beteiligungsfinanzierung außerhalb der KfW Capital eingesetzt.
Dementsprechend sollen mit den Mitteln folgende Finanzierungszwecke mit einem Volumen von rd. 10 565 Mio. Euro gefördert werden:
a) Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen einschließlich Vorhaben in regionalen Fördergebieten und Leasingfinanzierung
7 005 Mio. Euro
b) Refinanzierung privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften 60 Mio. Euro
c) Innovationen und Digitalisierung 2 500 Mio. Euro
d) Exportfinanzierung 1 000 Mio. Euro
Der für 2026 geplante Förderjahrgang führt mit dem oben genannten Volumen in Höhe von 10 565 Mio. Euro über die gesamte Laufzeit betrachtet zu einer barwertigen Zinsverbilligung in Höhe von 263,6 Mio. Euro.
Wenn es die Nachfrage erfordert, können Zinsverbilligungen angepasst, Vergabevolumina entsprechend verändert und Verschiebungen zwischen den einzelnen Förderbereichen vorgenommen werden.
Bei der Planung des Neugeschäfts wurde sichergestellt, dass das ERP-Sondervermögen die daraus resultierenden Belastungen dauerhaft tragen kann. Dabei wurde das für das Jahr 2026 geplante Fördervolumen auch für die kommenden Jahre zugrunde gelegt.
Entsprechend der vorstehenden Aufteilung und mit der Zielsetzung, dass dadurch zu einer nachhaltigen Entwicklung beigetragen werden soll, können Finanzierungshilfen mit Zinsverbilligung, Tilgungszuschüssen und Beteiligungsfinanzierungen für folgende Zwecke gewährt werden:
a)
Existenzgründungen, Unternehmensübernahmen und Wachstumsfinanzierungen mittelständischer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe unter besonderer Berücksichtigung regionaler Fördergebiete, einschließlich des ERP-Startfonds und Leasingfinanzierung.
b)
Refinanzierung für private Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital erleichtern.
c)
Finanzierung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben sowie des gesamten Finanzierungsbedarfs innovativer Unternehmen.
d)
Finanzierung von Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Investitionsgütern in Entwicklungsländer.
Im Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 10 Mio. Euro für neue Förderansätze gewährt werden.
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projekt-/Verwaltungskosten geleistet werden.
Aus dem Ansatz können auch Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen von gewerblich orientierten gemeinnützigen Unternehmen geleistet werden.
Zu Tit. 683 01
Der Titelansatz enthält die Zahlungsverpflichtungen aus den im Zuge der Neuordnung nicht auf den Bund übertragenen Kreditforderungen und die Kosten aus Zusagen nach der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung bis einschließlich 31. Dezember 2025.
Die Zahlungsverpflichtungen in künftigen Haushaltsjahren belaufen sich auf 2 003,4 Mio. Euro, davon fällig:
Jahr 2027 bis 202,7 Mio. Euro
Jahr 2028 bis zu 179,2 Mio. Euro
Jahr 2029 bis zu 157,7 Mio. Euro
in künftigen Haushaltsjahren 1 463,8 Mio. Euro.
Zu Tit. 682 01
Der Titelansatz umfasst Mittel für
die Verwaltungs- und Refinanzierungskosten der KfW-Beteiligungstochter „KfW Capital“.
Insbesondere für das Programm „ERP-Venture Capital-Fondsinvestments“ der KfW Capital sowie
die „ERP/Zukunftsfonds-Wachstumsfazilität“ bei der KfW Capital sowie
die „ERP-Anlageberatung“ und „ERP-Anlagevermittlung“ im Rahmen des Wachstumsfonds Deutschland.
Die KfW Capital ist auf Dachfondsbeteiligungen an Venture-Capital und Venture-Debt-Fonds spezialisiert.
Zu Tit. 682 02
Der Ansatz umfasst insbesondere:
die Dotierung der ERP/EIF-Programme mit dem Ziel, mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital sowohl in der Früh- und Wachstumsphase (Venture Capital) als auch in der Expansionsphase (Venture Debt, Mezzaninkapital) zu erleichtern;
die Bedienung von Kapitalabrufen der High-Tech Gründerfonds I, II, III und IV sowie des DeepTech & Climate Fonds, des HTGF Opportunity, des Fonds coparion und des sich bei KfW Capital im Aufbau befindenden Ko-Investment-Vehikels für Direktbeteiligungen „Scale-up Direct“;
die Beteiligung des ERP-Sondervermögens an RegioInnoGrowth, einem Modul zur Eigenkapitalstärkung innovativer Start-ups und Mittelständler;
Weitere Maßnahmen sind der durch den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) kofinanzierte Mikromezzaninfonds und Beteiligungen an Frühphasen- und mittelstandsorientierten Beteiligungsgesellschaften.
In dem Titel sind Doppelveranschlagungen als Ansatz im Haushaltsjahr 2026 beziehungsweise als Verpflichtungsermächtigung mit Auszahlung in den Jahren 2027 ff. erforderlich, da es von den nicht vorab zu bestimmenden Markt- und Investitionsgegebenheiten abhängt, ob die Verwalter der refinanzierten Fonds die Kapitalzusagen mit Auszahlungen im Haushaltsjahr 2026 oder in Folgejahren tätigen.
Die ausgewiesenen Mittel sind Teil des Sondervermögens (Umschichtung) und gehen nicht zu Lasten der erwirtschafteten Erträge.
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungskosten geleistet werden.
Die Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten künftiger Haushaltsjahre belaufen sich auf rund 4 116 Mio. Euro.
Im Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 15 Mio. Euro für neue Förderansätze gewährt werden.
Zu Tit. 681 02
Von dem veranschlagten Baransatz entfallen 3,080 Mio. Euro auf Stipendienprogramme, und zwar
1,778 Mio. Euro auf das MOE/GUS-Stipendienprogramm, mit dem Studentinnen und Studenten der Wirtschaftswissenschaften aus mittel-, ost- und südosteuropäischen Ländern ein Studienaufenthalt in Deutschland ermöglicht wird,
bis zu 0,990 Mio. Euro auf das ERP-Stipendienprogramm USA, mit dem jungen deutschen postgraduierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Möglichkeit gegeben wird, ihre Ausbildung an einer führenden Hochschule in den Vereinigten Staaten von Amerika fortzusetzen,
bis zu 0,312 Mio. Euro zur Mitfinanzierung des McCloy Academic Scholarship Program.
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Evaluierung und Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten der genannten Stipendienprogramme finanziert werden.
Bis zu 0,630 Mio. Euro des Baransatzes entfallen auf ein deutsch/jüdisch-amerikanisches Begegnungsprojekt, mit dem jungen amerikanischen Jüdinnen und Juden und Multiplikatoren die Möglichkeit gegeben wird, sich an Ort und Stelle selbst ein Bild über die Situation im heutigen Deutschland und über das Verhältnis zu den jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern zu machen. Dieses Projekt ist langfristig angelegt.
Grundsätzlich sollen Reisen in die USA nicht gefördert werden.
Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungskosten geleistet werden. Außer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt 5,250 Mio. Euro veranschlagt, fällig in den Jahren 2027 bis 2029, um die Förderung des ERP-Stipendienprogramms USA und des deutsch/jüdischen Begegnungsprojekts bewilligen zu können.
Zu Tit. 681 03
Die Mittel dienen der Durchführung des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung (ERP-Transatlantik-Programm). Im Rahmen dieses Programms werden völkerverbindende, insbesondere transatlantische Projekte im Sinne von George C. Marshall finanziell gefördert. Über die Förderung entscheidet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie grundsätzlich im Einvernehmen mit dem Interministeriellen Ausschuss (IMA) bestehend aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, dem Bundeskanzleramt, dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Außer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt 5,1 Mio. Euro veranschlagt, fällig in den Jahren 2027 bis 2030, um auch mehrjährige Projekte fördern zu können.
Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungskosten geleistet werden.
Zu Tit. 870 01
Der Betrag ist für eine etwaige Inanspruchnahme aus Gewährleistungen, Bürgschaften, Haftungsfreistellungen und Haftungszusagen vorgesehen.
Die Ermächtigung zur Übernahme von Gewährleistungen ergibt sich aus § 4 des jeweiligen ERP-Wirtschaftsplangesetzes.
Die Verpflichtungen aus Gewährleistungen betrugen am 31. Dezember 2024 rund 3 400 Mio. Euro.
Kapitel 2
Titel
und
Funktion
Zweckbestimmung Betrag
für
2026
1 000 €
Betrag
für
2025
1 000 €
Ist-Ergebnis

2024
1 000 €
1 2 3 4 5
  Sonstige Ausgaben      
427 09-011 Kosten für befristete Arbeitskräfte, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige

220


220


160
531 01-013 Kosten für Veröffentlichungen und Untersuchungen sowie sonstige Kosten des ERP-Sondervermögens
200

800

377
  Haushaltsvermerk:
1.
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: 892 01, 682 01 und 683 01.
2.
Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 575 01.
     
575 01-680 Zinsaufwendungen
  Haushaltsvermerk:
1.
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: 892 01, 682 01 und 683 01.
2.
Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 531 01.
     
595 01-062 Tilgung von Krediten gemäß § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz


697 01-389 Ausgleich von Liquiditätszuflüssen
  Summe Sonstige Ausgaben 420 1 020 537
  Abschluss      
  Sonstige Ausgaben 420 1 020 537
  Zinskosten
  Gesamtsumme Sonstige Ausgaben 420 1 020 537
Sonstige Ausgaben


Erläuterungen
6
Zu Tit. 427 09
Veranschlagt werden Kosten für die zeitweilige Überlassung von Personal zur Unterstützung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben bei der Verwaltung des ERP-Sondervermögens gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 ERP-Verwaltungsgesetz. Hierbei geht es insbesondere um Aufgaben, die sich aus der Beteiligung des ERP-Sondervermögens an der Kreditanstalt für Wiederaufbau ergeben und besondere finanzwirtschaftliche Kenntnisse voraussetzen.
Zu Tit. 531 01
Durch diese Mittel sollen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und der Fortentwicklung der ERP-Programme finanziert werden. Hierzu gehören Publikationen, in denen über Tätigkeit und Programme des ERP-Sondervermögens auch im Internet informiert wird. Finanziert werden können auch Evaluierungen von ERP-Programmen sowie praxisnahe Untersuchungsformen (z. B. Seminare, Workshops, Tagungen u. Ä.), die zur Fortentwicklung der ERP-Förderung beitragen können. Ferner können aus dem Ansatz sonstige Ausgaben des ERP-Sondervermögens geleistet werden, soweit sie nicht vom Bund übernommen werden. Darunter fallen auch Gerichts-, Prüfungs- und ähnliche Kosten.
Aus dem Ansatz können auch Erstattungen an sonstige Bereiche im Inland geleistet werden, wie zu erstattende Bearbeitungsgebühren, die nicht aus der Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbesondere die Gebühren für die treuhänderische Verwaltung von ERP-Darlehen und sonstigen Forderungen (z. B., wenn das ERP-Sondervermögen aus Bürgschaften in Anspruch genommen wird und den Förderinstituten die Weiterverfolgung der auf das ERP-Sondervermögen übergegangenen Forderungen übertragen worden ist).
Zu Tit. 575 01
Der Betrag ist für eine mögliche Negativ-Verzinsung der von der Kreditanstalt für Wiederaufbau angelegten liquiden Mittel vorgesehen.
Zu Tit. 595 01
Der Titel ist für die Rückzahlung von Mitteln vorgesehen, die bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau aufgenommen wurden.
Zu Tit. 697 01
Mit dem Bundesrechnungshof wurde im Zusammenhang mit der Prüfung der Jahresrechnung 2008 vereinbart, dass im Rahmen des ERP-Wirtschaftsplans alle Zahlungsströme erfasst werden, also auch solche, die sich nicht im Wirtschaftsförderungsbereich, sondern im Vermögensbereich des ERP-Sondervermögens abspielen (z. B. Rückzahlungen von ausgereichten Darlehen oder Einnahmen, die dem Erhalt der Vermögenssubstanz dienen). Der Ausgleichstitel gleicht Einnahmen und Ausgaben durch einen Korrekturposten aus und trägt so dem Grundsatz des Haushaltsausgleichs im ERP-Verwaltungsgesetz Rechnung.
Aus dem Titel können auch Zahlungen im Rahmen der Förderabrechnung der ERP-Wirtschaftsförderung des Vorjahres geleistet werden.
Kapitel 3
Titel
und
Funktion
Zweckbestimmung Betrag
für
2026
1 000 €
Betrag
für
2025
1 000 €
Ist-Ergebnis

2024
1 000 €
1 2 3 4 5
  Einnahmen      
119 99-680 Vermischte Einnahmen 115
141 02-680 Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewährleistungen
162 01-691 Erträge aus Vermögen 416 041 421 137 446 804
  Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 892 01. Die Höhe der Mehreinnahmen zur Verstärkung des Titels 892 01 dürfen jedoch nicht zu einer Überschreitung der prognostizierten inflationierten Förderzielgröße von insgesamt 439,8 Mio. Euro führen.
     
182 01-691 Tilgung von Darlehen 411 600 489 244 361 109
129 01-873 Einnahmen aus Vermögen 450 229 230 696
  Haushaltsvermerk:
Einnahmen dürfen für Ausgaben in Kapitel 1 verwendet werden. Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei Titel 682 02.
     
231 01-699 Zinszuschüsse und Erstattungen aus dem Bundeshaushalt zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (ERP-Innovationsfinanzierung)


45 660



41 160



36 350
  Haushaltsvermerk:
Ist-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie zur Leistung der Ausgaben bzw. zur Tilgung der Vorleistungen des ERP-Sondervermögens gegenüber dem Bundeshaushalt für den Bundesanteil der ERP-Innovationsfinanzierung bei folgenden Titeln: 892 01 und 683 01.
     
272 01-861 Zuschüsse und Erstattungen des Europäischen Sozialfonds (ESF)
500

9 816

0
  Haushaltsvermerk:
Ist-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen zur Leistung der Ausgaben bzw. zur Tilgung der Vorleistungen des ERP-Sondervermögens gegenüber dem Europäischen Sozialfonds für den ESF-Anteil des Mikromezzaninfonds bei folgendem Titel: 682 02.
     
325 02-928 Einnahmen aus Kreditaufnahmen bei der KfW
  Gesamteinnahmen 1 324 030 1 192 053 844 378
  Abschluss      
  Verwaltungseinnahmen 115
  Übrige Einnahmen 1 324 030 1 192 053 844 263
  Gesamteinnahmen 1 324 030 1 092 233 844 378
Einnahmen


Erläuterungen
6
Zu Tit. 119 99
Der Titel ist für Eingänge aus bereits ausgebuchten Forderungen vorgesehen.
Zu Tit. 162 01
Erwartet werden folgende liquide Erträge des ERP-Vermögens:
a) Vergütung ERP-Förderrücklage 223 545 T€
b) Vergütung der KfW-Gewinnrücklagen I und II 123 128 T€
c) Vergütung der ERP-Risikodeckungsmasse 64 951 T€
d) Zinserträge 4 417 T€
Summe 416 041 T€
Diese Erträge stehen für Fördermaßnahmen im Rahmen des ERP-Wirtschaftsplans zur Verfügung. Die nicht für Förderung in einem Jahr eingesetzten Erträge dienen als Haftkapital für unerwartete Verluste aus der risikotragenden Förderung und zusammen mit dem erwarteten Zuwachs der nicht für die Förderung nutzbaren Vermögensbestandteile des ERP-Sondervermögens in der KfW dem Substanzerhalt.
Um einen dauerhaften Substanzerhalt des ERP-Sondervermögens zu gewährleisten, haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium der Finanzen eine Ausgleichsvereinbarung abgeschlossen, nach der Jahresfehlbeträge zum fortgeschriebenen Gegenwertaufkommen des ERP-Sondervermögens jährlich ausgeglichen werden. Die zum Ausgleich erforderlichen Beträge werden jeweils im Zusammenhang mit der Aufstellung der jährlichen Bilanz des ERP-Sondervermögens ermittelt und mit Wirkung für diese Bilanz gebucht.
Zu Tit. 182 01
Veranschlagt sind Tilgungen von ERP-Darlehen an Unternehmen: 411 600 T€.
Zu Tit. 129 01
Es wird auf die Erläuterungen zu Titel 697 01 verwiesen.
Zu Tit. 231 01
Der Bundeshaushalt beteiligt sich an den aus den Titeln 892 01 (Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen und zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft) und 683 01 (Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2024 sowie sonstige Verpflichtungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung) des ERP-Wirtschaftsplans im Rahmen der ERP-Innovationsfinanzierung gewährten Zinszuschüssen. Die vom Bundeshaushalt dem ERP-Sondervermögen zu erstattenden Beträge werden bei diesem Titel vereinnahmt.
Zu Tit. 272 01
Aus dem ERP-Sondervermögen können Maßnahmen finanziert werden, bei denen ein Teil nachschüssig über ESF Plus-Mittel finanziert wird. Aufgrund von EU-Vorgaben erfolgt die Weiterleitung der ESF Plus-Mittel an das ERP-Sondervermögen über den Bundeshaushalt. 2013 wurde vom ERP-Sondervermögen gemeinsam mit dem ESF der Mikromezzaninfonds aufgelegt, der zunächst vollständig aus dem Titel 682 02 (Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen) des ERP-Wirtschaftsplans finanziert wird.
Die über den Bundeshaushalt dem ERP-Sondervermögen zu erstattenden Beträge des ESF Plus werden bei diesem Titel vereinnahmt.
Zu Tit. 325 02
Nach § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz können Geldmittel durch Kredite beschafft werden.
Abschluss
Ka-
pitel
Bezeichnung Einnahmen

Ausgaben

davon entfallen auf
sonstige
Ausgaben
Zinskosten

Zuweisungen
und
Zuschüsse
Investitionen

1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 €
1
Investitions- und
Exportfinanzierung

  873 801

1 323 610



7 310

1 316 300
2
 
Sonstige Ausgaben/
Einnahmen

  450 229

      420

420



    1 324 030 1 324 030 420 7 310 1 316 300
     

Anlage 1  Übersicht über die Verpflichtungen und Verpflichtungsermächtigungen aus Kapitel 1

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(Fundstelle: BGBl. 2025 I Nr. 346, S. 15)
Titel sowie Zweckbestimmung
(stichwortartig)
Aus-
gaben-
soll
2026
a) Bis einschl.
  31.12.2024
  eingegangene
  Verpflichtungen
  fällig ab 2026
b) VE 2025
c) VE 2026
davon fällig
2026 2027 2028 2029 2030 ff.
in Mio. €
1 2 3 4 5 6 7 8
892 01

Mittelständische Unternehmen, Exportfinanzierung 66,8 a) –   –   – 
      b) –   –   – 
      c) 319,800  –   61,100 54,900 51,200 152,600
683 01 Förderkosten 231,6 a) 1 982,700 177,300 157,600 140,000 126,700 1 381,100
      b) 252,300 54,300 45,100 39,200 31,000 82,700
      c) 2 003,400 –   202,700 179,200 157,700 1 463,800
682 01
Förderkosten für die
KfW Capital
42,9 a) 105,100   34,600   35,500  35,000
      b) 192,100 46,000 47,700 49,400 49,000
      c) 187,900 –   46,200 47,500 47,400 46,800
681 02


Gewährung von Stipendien und Förderung von Informationsreisen 3,7 a) 4,241 2,208 2,033
      b) 1,660    830    830
      c) 5,250 –   1,769 1,723 1,758
681 03




Förderung von Maßnahmen im
Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung
3,6 a) 1,472 1,031    441
      b) 5,100 1,500   1,300 1,300 1,000
      c) 5,100 –     1,500 1,300 1,300 1,000
  Summe 348,600 a) 2 093,513 215,139 195,574 175,000 126,700 1 381,100
      b) 451,160 102,630 94,930 89,900 81,000 82,700
      c) 2 521,450 –   313,269 284,623 259,358 1 664,200
682 02
Kooperations-
projekte
975 a) 2 240,30     2025 ff. : 2 240,30  
      b) 4 525,90     2026 ff. : 4 525,90  
      c) 4 115,60     2027 ff. : 4 115,60  

Anlage 2  Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2024

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(Fundstelle: BGBl. 2025 I Nr. 346, S. 16 - 17)
Aktivseite
        2024
EUR
2023
EUR
A. Barreserve und Anlagen    
   1. Guthaben bei Kreditinstituten 341 532 837,80   315 351 908,16
   2. Anlage in Spezialfonds 1 656 258 715,11   1 656 258 715,11
   3. Anlage bei Unternehmen 1 078 089,15   11 350 201,03
   4. Gesonderter Finanzierungsblock
„Mikromezzaninfonds Deutschland I“

50 257 839,88
 
47 575 245,06
   5. Gesonderter Finanzierungsblock
„Mikromezzaninfonds Deutschland II“

57 325 773,38

2 106 453 255,32

62 559 646,71
B. Darlehensforderungen 1 123 483 280,63 981 951 902,98
C. Sonstige Forderungen   164 841 651,80 314 530 370,39
D. Beteiligung an Fonds      
   1. High-Tech Gründerfonds I 19 169 494,87   24 163 901,57
   2. High-Tech Gründerfonds II 48 555 958,86   59 378 680,05
   3. High-Tech Gründerfonds III 70 093 632,28   68 988 760,74
   4. High-Tech Gründerfonds IV 40 136 254,29   17 576 588,87
   5. HTGF Opportunity 1 095 796,12   0,00
   6. coparion 106 081 824,33   119 943 710,65
   7. Earlybird Health GmbH & Co. Beteiligungs KG
12 927 530,10
 
12 829 690,86
   8. eCAPITAL IV 6 252 048,15   5 909 560,64
   9. Cybersecurity Fonds 5 325 631,11   5 014 872,57
  10. Brockhaus Private Equity 1,00   1,00
  11. Obermark 12 559 274,97   14 431 410,49
  12. DeepTech & Climate Fonds 23 560 072,04 345 757 518,12 7 079 852,03
E. Beteiligung an der KfW      
   1. Eingezahltes gezeichnetes Kapital 1 082 876 331,12   1 082 876 331,12
   2. KfW-Rücklage aus Mitteln des ERP-Sondervermögens
1 190 752 106,00
 
1 190 752 106,00
   3. Sonstige Kapitalrücklage 864 280 731,32   864 280 731,32
   4. Sonderrücklage I 2 232 642 186,64   2 100 737 258,88
   5. ERP-Gewinnrücklage I 1 501 077 643,99   1 638 970 673,93
   6. ERP-Gewinnrücklage II 1 158 264 857,41   1 083 564 015,22
   7. ERP-Risikodeckungsmasse 2 004 812 195,30   1 747 995 859,93
   8. Sonstige Sonderrücklage II 3 835 672 684,79   3 673 832 239,53
   9. ERP-Förderrücklage 6 900 000 000,00   6 900 000 000,00
  10. Gesetzliche Rücklage der KfW 615 270 642,68 21 385 649 379,25 615 270 642,68
  Summe der Aktiva     25 126 185 085,12 24 623 174 877,52
Passivseite
        2024
EUR
2023
EUR
A. Rückstellungen    
   1. Rückstellung Förderlasten   805 750 826,10 678 605 469,72
B. Verbindlichkeiten    
   1. Verbindlichkeiten aus ERP-Förderlast 6 117 164,26   5 558 297,44
   2. Verbindlichkeiten gegenüber dem gesonderten Finanzierungsblock Mikromezzaninfonds

50 257 839,88
 

47 575 245,06
   3. Verbindlichkeiten gegenüber dem
gesonderten Finanzierungsblock
Mikromezzaninfonds II


57 325 773,38
 

62 559 646,71
   4. Sonstige Verbindlichkeiten 2 978 128,43 116 678 905,95 0,00
C. Vermögen des ERP-SV    
  Vermögensbestand 01.01. 23 828 876 218,59   23 074 758 495,33
  Gewinn/Verlust 374 879 134,48   754 117 723,26
  Vermögensbestand 31.12.   24 203 755 353,07 23 828 876 218,59
  Summe der Passiva   25 126 185 085,12 24 623 174 877,52
           

Anlage 3  Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens

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(Fundstelle: BGBl. 2025 I Nr. 346, S. 18)
Im Jahr 2024 wurde in der Mittelstandsfinanzierung aus den ERP-Förderprogrammen ein Finanzierungsvolumen von rd. 8,3 Mrd. EUR gebunden, die Förderlast belief sich im genannten Zeitraum auf 238,3 Mio. EUR.
Die ERP-Förderrücklage wird im Rahmen dieses Finanzierungsbedarfs eingesetzt, darüber hinaus dient sie als Eigenkapital der risikoseitigen Unterlegung der ERP-Förderkredite.
Das seit 2007 im Rahmen der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung eingebrachte Kapital hat die KfW für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2024 vertragsgemäß wie folgt vergütet:
Vergütung der ERP-Förderrücklage gemäß § 8 des „Durchführungsvertrages 2019“ durch Teilnahme der Rücklagen an der jährlichen Verteilung des nach den Vorabdotierungen verbleibenden handelsrechtlichen Jahresergebnisses der KfW.
Die in den Vorjahren nicht zur ERP-Förderung eingesetzten anteiligen Jahresergebnisse werden einer separaten Gewinnrücklage zugeführt (ERP-Gewinnrücklagen I), die für die ERP-Förderung in Folgejahren eingesetzt werden können.
Die gemäß § 6 des „Durchführungsvertrages 2019“ als gesonderte Gewinnrücklage gebildete ERP-Risikodeckungsmasse dient vorrangig der Abdeckung der Risiken aus dem ERP-Beteiligungsportfolio in der KfW Capital. Anpassungen der ERP-Risikodeckungsmasse an die Höhe des ERP-Beteiligungsvolumens in der KfW Capital erfolgen zu Lasten bzw. zu Gunsten der ERP-Gewinnrücklage I.
Die Gewinnrücklagen nehmen ebenfalls an der Verteilung des nach den Vorabdotierungen verbleibenden handelsrechtlichen Jahresergebnisses der KfW teil.
Die entsprechenden Anteile am zu verteilenden Jahresüberschuss der KfW beliefen sich für das Geschäftsjahr 2024 auf 357,2 Mio. EUR und verteilten sich wie folgt auf die ERP-Rücklagen:
239,6 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage
56,9 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage I
60,7 Mio. EUR für die ERP-Risikodeckungsmasse.
Diese zur Abdeckung der ERP-Förderlasten 2024 zur Verfügung stehenden Erträge aus dem in die KfW eingebrachten Kapital wurden wie folgt eingesetzt:
1.
Abdeckung der Förderlasten aus der ERP-Wirtschaftsförderung 2024 in Höhe von 238,3 Mio. EUR.
2.
Die danach verbleibenden Mittel in Höhe von 118,9 Mio. EUR wurden gemäß den vertraglichen Regelungen der ERP-Gewinnrücklage I zugeführt. Da das ERP-Beteiligungsvolumen der KfW Capital in Höhe von 2 004,8 Mio. EUR den Saldo vom 31.12.2023 von 1 748,0 Mio. EUR übersteigt, war eine Dotierung der ERP-Risikodeckungsmasse zum 31.12.2024 mit 256,8 Mio. EUR zulasten der ERP-Gewinnrücklage I erforderlich. Hiernach beläuft sich der Saldo der ERP-Gewinnrücklage I zum 31.12.2024 auf 1 501,1 Mio. EUR. Der Saldo der ERP-Risikodeckungsmasse zum 31.12.2024 beläuft sich auf 2 004,8 Mio. EUR.
Somit wurden die aus dem eingebrachten Kapital erzielten Erträge für die ERP-Förderung eingesetzt bzw. dem ERP-Sondervermögen zugeführt. Die Ordnungsmäßigkeit der Berichterstattung zum 31.12.2024 wird vertragsgemäß durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft und bestätigt.