FeiertEV

Verordnung über die Einführung gesetzlicher Feiertage (FeiertEV)


Ausfertigungsdatum: 16.05.1990
Stand:
    § 1
    § 2
    § 3
    § 4
    Schlußformel

Fussnoten:

(+++ Textnachweis Geltung ab: 3.10.1990 +++)

Fussnoten:


Im beigetretenen Gebiet fortgeltendes Recht der ehem. Deutschen Demokratischen Republik gem. Anlage II Kap. VIII Sachg. C Abschn. III Nr. 3 nach Maßgabe d. Art. 9 EinigVtr v. 31.8.1990 iVm Art. 1 G v. 23.9.1990 II 885, 1208 mWv 3.10.1990 bis zum Inkrafttreten landesrechtlicher Regelungen zur Sonn- und Feiertagsruhe.

§ 1

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Als gesetzliche Feiertage werden wieder eingeführt:
Christi Himmelfahrt
Fronleichnam
(für Territorien mit überwiegend katholischer Bevölkerung)
Reformationstag
(für Territorien mit überwiegend evangelischer Bevölkerung)
Allerheiligen
(für Territorien mit überwiegend katholischer Bevölkerung)
Buß- und Bettag
(für Territorien mit überwiegend evangelischer Bevölkerung).

§ 2

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Durch den Minister für Arbeit und Soziales sind bis zur Bildung von Ländern unter Beachtung der territorialen und konfessionellen Spezifik die erforderlichen Durchführungsbestimmungen zu erlassen.

§ 3

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Der § 7 Abs. 2 Buchstabe b der Verordnung über die durchgängige 5-Tage-Arbeitswoche und die Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit bei gleichzeitiger Neuregelung der Arbeitszeit in einigen Wochen mit Feiertagen vom 3. Mai 1967 (GBl. II Nr. 38 S. 237) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 1979 (GBl. I Nr. 19 S. 164) wird aufgehoben.

§ 4

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Diese Verordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Schlußformel

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Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik