FeuerwEhrKrÄndErl

Erlaß über die Genehmigung von Änderungen der Stiftungsbestimmungen, der Verleihungsbedingungen, der Form und der Trageweise des Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuzes (FeuerwEhrKrÄndErl)


Ausfertigungsdatum: 28.05.1975
Stand:
    (XXXX)
    Schlußformel

Fussnoten:

(+++ Textnachweis ab: 6. 6.1975 +++)

(XXXX)

Norm in neuem Fenster öffnen
Die Delegiertenversammlung des Deutschen Feuerwehrverbandes hat am 11. Mai 1974 Änderungen der Stiftungsbestimmungen, der Verleihungsbedingungen, der Form und der Trageweise des Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuzes beschlossen.
Nach Artikel 6 Abs. 1 des Erlasses über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen und über die Anerkennung als Ehrenzeichen vom 4. Juli 1958 (Bundesgesetzbl. I S. 422) genehmige ich die beschlossenen Änderungen. Die Änderungen ergeben sich aus den neuen Fassungen der Stiftungsbestimmungen und der Satzung; diese werden vom Bundesminister des Innern im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Schlußformel

Norm in neuem Fenster öffnen
Der Bundespräsident
Der Bundesminister des Innern