FinVermStVtrG

Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 14. Dezember 2012 über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages zwischen dem Bund, den neuen Ländern und Berlin (Finanzvermögen-Staatsvertrag) (FinVermStVtrG)


Ausfertigungsdatum: 27.06.2013
Stand:
    Art 1  Zustimmung zum Finanzvermögen-Staatsvertrag
    Art 2  Inkrafttreten

Fussnoten:


(+++ Textnachweis ab: 4.7.2013 +++)
(+++ Text des Staatsvertrags siehe: FinVermStVtr +++)

Art 1  Zustimmung zum Finanzvermögen-Staatsvertrag

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(1) Dem Staatsvertrag vom 14. Dezember 2012 über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages zwischen dem Bund, den neuen Ländern und Berlin (Finanzvermögen-Staatsvertrag) wird zugestimmt.
(2) Der Finanzvermögen-Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Art 2  Inkrafttreten

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(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Das Bundesministerium der Finanzen gibt den Tag, an dem der Finanzvermögen-Staatsvertrag nach dessen Artikel 9 in Kraft tritt, im Bundesgesetzblatt bekannt.