1.
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der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen
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1.1
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Nr. 1.1)
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a)
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Standort, Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes erläutern
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b)
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Ausstattung des Ausbildungsbetriebes beschreiben
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c)
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betriebliche Erzeugung und Dienstleistung, Bezugs- und Absatzwege und -formen beschreiben
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d)
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Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen, Gewerkschaften und Verwaltungen nennen
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1.2
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Berufsbildung (§ 4 Nr. 1.2)
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a)
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Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluß, Dauer und Beendigung, erklären
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b)
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gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
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c)
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Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
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d)
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Informationen für die eigene berufliche Fortbildung einholen
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1.3
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Arbeits-, Tarif- und Sozialrecht (§ 4 Nr. 1.3)
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a)
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wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
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b)
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wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Tarifverträge sowie die Funktion der Tarifparteien nennen
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c)
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Aufgaben und Leistungen der Sozialversicherungsträger nennen
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1.4
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soziale Beziehungen (§ 4 Nr. 1.4)
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a)
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soziale Beziehungen im Betrieb und im beruflichen Einwirkungsbereich mitgestalten
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b)
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bei der überbetrieblichen Zusammenarbeit im Rahmen betrieblicher Aufgabenstellungen und bestehender Kooperationsbeziehungen mitwirken
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c)
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Aufgaben der staatlichen und kommunalen Verwaltungen, insbesondere Hoheits- und Dienstleistungsaufgaben, beschreiben
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d)
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bei der Zusammenarbeit mit berufsständischen Organisationen, Gewerkschaften und Verwaltungen mitwirken
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e)
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für den Ausbildungsbetrieb wichtige Geschäftspartner nennen
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f)
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Bedeutung beruflicher Wettbewerbe begründen, bei forstlichen Veranstaltungen mitwirken sowie Gespräche mit Waldbesuchern situationsgerecht führen und Sachverhalte darstellen
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1.5
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Nr. 1.5)
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a)
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wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Arbeitsschutzgesetze nennen
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b)
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Aufgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes sowie der zuständigen Berufsgenossenschaft und der Aufsichtsbehörden nennen
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c)
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Gefahren für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen sowie Maßnahmen zu deren Vermeidung ergreifen
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d)
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berufsbezogene Arbeitsschutzvorschriften, insbesondere beim Umgang mit Maschinen, Geräten, Einrichtungen, Gefahrstoffen sowie sonstigen Werkstoffen und Materialien, anwenden
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e)
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ergonomische Grundregeln anwenden und Maßnahmen zur Erhaltung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit ergreifen
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f)
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Verhalten bei Unfällen und Entstehungsbränden beschreiben, Rettungskette einleiten und Maßnahmen der Ersten Hilfe ergreifen
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g)
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wesentliche Vorschriften der Feuerverhütung nennen und Brandschutzeinrichtungen sowie Brandschutzgeräte bedienen
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1.6
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Umweltschutz (§ 4 Nr. 1.6)
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a)
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Bedeutung von Lebensräumen für Mensch, Tier und Pflanze erklären und an Beispielen beschreiben
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b)
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Bedeutung und Ziele des Umweltschutzes beschreiben
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c)
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über mögliche Umweltbelastungen Auskunft geben und bei Maßnahmen zu deren Vermeidung und Verminderung mitwirken
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d)
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die im Ausbildungsbetrieb verwendeten Energieträger, Materialien und Werkstoffe nennen und Möglichkeiten ihrer wirtschaftlichen Verwendung aufzeigen
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e)
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wirtschaftlichen und umweltschonenden Umgang mit Energieträgern beschreiben
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2.
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Organisation und Abläufe betrieblicher Arbeit; wirtschaftliche Zusammenhänge (§ 4 Nr. 2)
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2.1
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Wahrnehmen und Beurteilen von Vorgängen; Beschaffen und Auswerten von Informationen (§ 4 Nr. 2.1)
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a)
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Witterungsabläufe beobachten und dokumentieren
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b)
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organisatorische und technische Abläufe im Forstbetrieb wahrnehmen und dokumentieren sowie Zusammenhänge aufzeigen
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c)
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Informationen, insbesondere aus Gebrauchsanleitungen, Fachzeitschriften sowie Fachbüchern und -broschüren auswählen und sammeln
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2.2
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Planen, Vorbereiten und Kontrollieren der Arbeiten (§ 4 Nr. 2.2)
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a)
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Grundbegriffe forstlicher und betrieblicher Planung nennen
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b)
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Arbeiten in Arbeitsschritte gliedern, Arbeitsverfahren nennen und Arbeitsmittel auswählen
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c)
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Richtwerte nennen; Gewichte und Rauminhalte sowie Größen von Flächen schätzen und ermitteln, Aufwandsmengen berechnen
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d)
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Zeitaufwand und Arbeitsergebnisse festhalten
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2.3
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Erfassen und Beurteilen betriebs- und marktwirtschaftlicher Zusammenhänge (§ 4 Nr. 2.3)
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a)
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bei der Ermittlung des Bedarfs an Betriebsmitteln mitwirken
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b)
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Eingang und Verbrauch von Betriebsmitteln erfassen
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c)
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Marktberichte lesen und Entwicklungen am Markt beobachten
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3.
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Waldbewirtschaftung, Forstproduktion (§ 4 Nr. 3)
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3.1
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Begründen und Verjüngen von Waldbeständen (§ 4 Nr. 3.1)
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a)
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Standortfaktoren beschreiben
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b)
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Bodenprofil anlegen und Bodenaufbau erläutern
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c)
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Bodenbestandteile, Bodeneigenschaften und Humusformen beschreiben
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d)
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Bäume und Sträucher des Waldes sowie Standortanzeiger erkennen und benennen
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e)
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bei der Samen- und Pflanzgutgewinnung sowie der Pflanzenanzucht mitwirken
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f)
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bei der Vorbereitung von Verjüngungs- und Kulturflächen mitwirken
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g)
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bei der Aussaat und Pflanzung unter Anwendung verschiedener Arbeitsverfahren mitwirken
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h)
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Grundsätze naturnaher Waldbewirtschaftung nennen
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3.2
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Schützen von Waldbeständen (§ 4 Nr. 3.2)
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a)
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vorbeugende Maßnahmen zum Schutz von Böden, Beständen und Produkten nennen
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b)
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Schäden an Waldbeständen nennen und bei der Feststellung der Ursachen mitwirken
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c)
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bei Pflanzenschutzmaßnahmen mitwirken
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d)
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bei Flächen- und Einzelschutzmaßnahmen gegen Wildschäden mitwirken
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3.3
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Erschließen und Pflegen von Waldbeständen (§ 4 Nr. 3.3)
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a)
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waldbauliche Grundsätze nennen
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b)
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bei Kulturpflegemaßnahmen mitwirken
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c)
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bei der Jungbestandspflege einschließlich Mischwuchsregulierung mitwirken
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d)
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bei der Vorbereitung von Maßnahmen zur Durchforstung von Beständen mitwirken
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e)
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bei der Wertästung mitwirken
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f)
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bei der Feinerschließung mitwirken
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3.4
|
Jagdbetrieb (§ 4 Nr. 3.4)
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heimische Wildarten, ihr Verhalten und ihre Lebensräume nennen
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4.
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Naturschutz und Landschaftspflege (§ 4 Nr. 4)
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4.1
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Erhalten, Schützen und Entwickeln besonderer Lebensräume (§ 4 Nr. 4.1)
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a)
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Wechselwirkungen zwischen Waldbewirtschaftung, Umwelt und Landschaft aufzeigen
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b)
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bei Maßnahmen der Landschaftspflege, insbesondere bei der Anlage und Pflege von Waldrändern, Hecken, Freiflächen und Feuchtbiotopen, mitwirken
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c)
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bei Maßnahmen des Artenschutzes mitwirken
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d)
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bei Renaturierungs- und Rekultivierungsmaßnahmen mitwirken
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e)
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bei der Zusammenarbeit mit Naturschutzverbänden und zuständigen Naturschutzbehörden mitwirken
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4.2
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Anlegen und Pflegen von Schutz- und Erholungseinrichtungen (§ 4 Nr. 4.2)
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a)
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Schutz- und Erholungsfunktionen am Beispiel des Waldes erläutern
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b)
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bei der Pflege, Errichtung und Instandhaltung von Schutz- und Erholungseinrichtungen mitwirken; Bauskizzen von Erholungseinrichtungen erläutern
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c)
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Einsatzbereiche und -grenzen natürlicher Baustoffe nennen und bei ihrer Verwendung mitwirken
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5.
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Ernte und Aufbereitung von Forsterzeugnissen (§ 4 Nr. 5)
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5.1
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Ernten von Holz und anderen Forsterzeugnissen (§ 4 Nr. 5.1)
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a)
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Holzernteverfahren erläutern; bei der Holzernte mitwirken
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b)
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bei Maßnahmen zur Arbeitssicherheit in der Holzernte mitwirken
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5.2
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Sortieren und Vermessen von Holz (§ 4 Nr. 5.2)
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a)
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Sortiervorschriften nennen
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b)
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beim Vermessen, Sortieren und Aufnehmen von Rohholz mitwirken
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5.3
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Bringen und Lagern von Holz (§ 4 Nr. 5.3)
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a)
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Holzbringungsverfahren und Lagerungsmöglichkeiten nennen
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b)
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Ursachen und Folgen von Rückeschäden nennen
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c)
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bei der Pflege und Instandsetzung von Waldwegen mitwirken
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d)
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beim Schützen und Konservieren von Rohholz mitwirken
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6.
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Forsttechnik (§ 4 Nr. 6)
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6.1
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Handhaben, Warten und Instandsetzen von Maschinen und Geräten (§ 4 Nr. 6.1)
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a)
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Werkzeuge und Werkstoffe nach ihrem Verwendungszweck auswählen, einsetzen und einsatzbereit halten
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b)
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Maschinen, Geräte sowie Betriebseinrichtungen pflegen und bei ihrer Instandhaltung mitwirken
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c)
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Aufbau und Funktion von Verbrennungsmotoren erklären
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d)
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Arbeitssicherheit beim Umgang mit Maschinen, Geräten und Betriebseinrichtungen beachten
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e)
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Schutzmaßnahmen und Sicherungen an elektrischen Anlagen erklären
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f)
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Maschinen, insbesondere für die Holzernte, Holzrückung und Entrindung sowie zur Bodenvorbereitung und Pflanzung, nennen
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g)
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Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz einhalten
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6.2
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Be- und Verarbeiten von Holz und anderen Werkstoffen (§ 4 Nr. 6.2)
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a)
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Grundfertigkeiten der Be- und Verarbeitung von Holz und anderen Werkstoffen anwenden
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b)
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Holzarten unterscheiden und Holzeigenschaften nennen
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