| 1
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Kundenmanagement (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1)
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| 1.1
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Kunden- und dienstleistungsorientiertes Handeln (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1.1)
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- a)
Rolle des Personals für eine erfolgreiche Dienstleistungstätigkeit bei der eigenen Aufgabenerfüllung berücksichtigen
- b)
Anforderungen und Aufgaben einer erfolgreichen Tätigkeit im Dienstleistungssektor begründen
- c)
durch eigenes Verhalten zur kundenorientierten Ausrichtung des Unternehmens und zur Steigerung der Kundenbindung beitragen
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2
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| 1.2
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Betreuen, Beraten und Verkaufen (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1.2)
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- a)
Kunden empfangen und vor, während und nach der Behandlung serviceorientiert, insbesondere mit dem Ziel der Kundenbindung, betreuen
- b)
auf Erwartungen und Wünsche der Kunden hinsichtlich Beratung, Behandlung und Betreuung eingehen; Einfühlungsvermögen zeigen
- c)
Gespräche unter Anwendung verbaler und nonverbaler Kommunikationsformen personenorientiert führen, auf Kundenverhalten situationsgerecht reagieren
- d)
Gesprächsführungstechniken bei Informations-, Beratungs-, Betreuungs- und Verkaufsgesprächen einsetzen
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6
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- e)
Kunden bei Friseur- und Kosmetikdienstleistungen unter Berücksichtigung der Haarqualität und -quantität, der Kopf- und Gesichtsform, der Gesamterscheinung, ästhetischer Aspekte sowie modischer Trends individuell beraten; Beratungsergebnis bei der Behandlung umsetzen
- f)
Behandlungspläne erläutern, über Dienstleistungsangebote und Produkte informieren und betriebliche Dienstleistungen anbieten
- g)
Kunden über Maßnahmen und Produkte zur weiterführenden Pflege von Haar und Haut beraten
- h)
fremdsprachige Fachbegriffe anwenden
- i)
Beschwerden und Reklamationen entgegennehmen, im Sinne einer Wiederherstellung der Kundenzufriedenheit bearbeiten und damit zur Steigerung der Servicequalität des Unternehmens beitragen
- j)
Konflikte erkennen, einordnen und durch situationsgerechtes Verhalten zu deren Lösung beitragen
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| 2
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Friseur-Dienstleistungen (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2)
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| 2.1
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Pflegen des Haares und der Kopfhaut (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.1)
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- a)
Zustand und Beschaffenheit der Kopfhaut und des Haares prüfen und beurteilen sowie Maßnahmen für die Behandlung vorschlagen
- b)
Haarreinigungs- und -pflegemittel auswählen, nach Behandlungsplan dosieren und einsetzen
- c)
Haar und Kopfhaut mit verschiedenen Methoden reinigen und pflegen
- d)
Haarteile und Haarersatz reinigen und pflegen
- e)
Kopfhaut mit verschiedenen Techniken massieren
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7
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| 2.2
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Haarschneiden (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.2)
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- a)
geplante Frisur unter Berücksichtigung von Haaransatz, Haarqualität, Wuchsrichtung und Fall des Haares vorformen
- b)
Haarlängen unter Berücksichtigung der geplanten Frisur bestimmen und abteilen
- c)
klassische Schneidetechniken, insbesondere Stumpfschneiden, Konturen und Übergang schneiden, auswählen und Haarschnitte individuell ausführen
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12
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- d)
moderne Schneidetechniken, insbesondere Effilieren, Messerarbeiten, Texturieren, auswählen und Haarschnitte individuell ausführen
- e)
Haarschnitte überprüfen; Korrekturen durchführen
- f)
Bart schneiden und formen
- g)
Haut für Rasuren vor- und nachbehandeln
- h)
Rasuren mit unterschiedlichen Techniken durchführen
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19
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| 2.3
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Gestalten von Frisuren (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.3)
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- a)
Präparate zur Unterstützung der Frisurengestaltung auswählen und anwenden
- b)
Frisuren, insbesondere durch Wickeln, Wellen und Papillotiertechniken, gestalten
- c)
Frisuren mit thermischen Geräten gestalten, insbesondere Föhnen
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8
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- d)
eingelegte Frisuren ausfrisieren und gestalten
- e)
Hochsteckfrisuren gestalten
- f)
Haarteil einarbeiten
- g)
Styling- und Finishtechniken einsetzen
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18
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| 2.4
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Dauerhaft Umformen (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.4)
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- a)
Wickeltechnik und Wickler bestimmen; Haare abteilen und wickeln
- b)
Präparate auswählen und einsetzen
- c)
Umformungstechniken auswählen
- d)
Haare vorbehandeln, Umformungen durchführen und überwachen sowie Haare nachbehandeln
- e)
Arbeitsergebnisse beurteilen, Korrekturen vornehmen
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14
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| 2.5
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Farbverändernde Haarbehandlungen (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.5)
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- a)
Ausgangsfarbe feststellen
- b)
Tönungen aus direkt ziehenden Farbstoffen anwenden
- c)
Methoden der Farb- und Strähnenbehandlung und Applikationstechniken auswählen
- d)
Zielfarbe empfehlen und Behandlungsverfahren festlegen
- e)
Färbe- und Blondierungspräparate in verschiedenen Techniken auftragen
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- f)
Einwirkzeiten festlegen und überwachen
- g)
Maßnahmen der Nachbehandlung durchführen
- h)
Ergebnis beurteilen und Farbkorrekturen durchführen
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9
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| 3
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Dekorative Kosmetik und Maniküre (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 3)
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- a)
Zustand und Beschaffenheit der Haut prüfen und beurteilen
- b)
Haut reinigen und Kompressen legen
- c)
Tages-Make-up gestalten
- d)
Zustand von Händen und Nägeln beurteilen
- e)
Nagelhaut und Nägel behandeln sowie Nägel formen
- f)
Augenbrauen und Wimpern gestalten und färben
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6
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- g)
Nägel polieren und dekorativ gestalten
- h)
Hände und Unterarme mit ausgewählten Präparaten massieren
- i)
Make-up für besondere Anlässe gestalten
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6
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| 4
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Betriebsorganisation (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4)
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| 4.1
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Betriebs- und Arbeitsabläufe (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4.1)
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- a)
Arbeitsabläufe kunden- und serviceorientiert unter Beachtung wirtschaftlicher, ökologischer, organisatorischer und ergonomischer Maßnahmen planen, vorbereiten und gestalten; Arbeitsergebnisse kontrollieren
- b)
Arbeitsmittel und Materialien auswählen und kostenbewusst einsetzen
- c)
Arbeitsplatz unter Berücksichtigung hygienischer, ästhetischer und ergonomischer Anforderungen einrichten und pflegen
- d)
Kundentermine planen, koordinieren und überwachen
- e)
Waren- und Materialeingänge unter Berücksichtigung rechtlicher Vorschriften erfassen, kontrollieren, lagern und Bestände pflegen
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4
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- f)
Inventur durchführen
- g)
individuelle Behandlungspläne aufstellen; Behandlungserfolg dokumentieren
- h)
Kassensystem vorbereiten, kassieren, Kasse abrechnen, Kassenbericht erstellen
- i)
bei Planung, Organisation und Gestaltung von Betriebsabläufen mitwirken und zur Optimierung beitragen
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3
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| 4.2
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Pflegen von Maschinen, Geräten und Werkzeugen (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4.2)
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- a)
Maschinen, Geräte und Werkzeuge unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften reinigen, desinfizieren und pflegen
- b)
Reinigungs-, Desinfektions- und Pflegemittel, insbesondere unter Berücksichtigung hygienischer Anforderungen und Gesichtspunkten des Umweltschutzes, auswählen und einsetzen
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2
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| 4.3
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Schutz der Haut und der Atemwege sowie Hygiene (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4.3)
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- a)
persönliche Gesundheitsschutzmaßnahmen, insbesondere Hautschutz unter Berücksichtigung technischer Regeln und gesetzlicher Vorschriften, durchführen
- b)
kundenbezogene Gesundheitsschutzmaßnahmen anwenden
- c)
Maßnahmen der persönlichen Hygiene und Anforderungen in Bezug auf die Arbeitskleidung beachten
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3
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| 4.4
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Qualitätssicherung (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4.4)
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- a)
Maßnahmen zur Qualitätssicherung im eigenen Verantwortungsbereich durchführen, kontrollieren und bewerten
- b)
bei Umsetzung von Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung der Betriebsorganisation sowie des Kundenservices mitwirken und dabei eigene Vorschläge einbringen
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2
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| 4.5
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Arbeiten im Team (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4.5)
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- a)
Auswirkungen von Information, Kommunikation und Kooperation auf Betriebsklima, Arbeitsleistung und Geschäftserfolg beachten
- b)
im Team unter Beachtung von Zuständigkeiten, Entscheidungskompetenzen und eigener Prioritäten kooperieren
- c)
Aufgaben im Team planen und ausführen
- d)
Teamentwicklung gestalten; Rückmeldungen geben und entgegennehmen
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2
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| 4.6
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Informations- und Kommunikationssysteme (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4.6)
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- a)
Informations- und Kommunikationssysteme zur Bearbeitung von Betriebsvorgängen nutzen
- b)
Daten erfassen und eingeben, insbesondere Kundenkartei pflegen
- c)
Vorschriften zum Datenschutz anwenden
- d)
Informationen beschaffen und nutzen
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2
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| 5
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Marketing (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 5)
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| 5.1
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Werbung, Präsentation und Preisgestaltung (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 5.1)
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- a)
Arten, Ziele und Zielgruppen der Werbung im Friseurhandwerk unterscheiden
- b)
Werbemittel und Werbeträger des Ausbildungsbetriebes einsetzen; eigene Vorschläge einbringen
- c)
Produkte und Dienstleistungen präsentieren und anbieten; Dekorationsmittel einsetzen
- d)
Elemente der Preisgestaltung unterscheiden
- e)
Preisveränderungen und Aktionen gegenüber den Kunden erläutern
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2
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| 5.2
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Kundenbindung (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 5.2)
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- a)
Anregungen, Hinweise, Ideen und Verbesserungsvorschläge der Kunden aufnehmen und umsetzen
- b)
durch Erscheinungsbild und Service die Kundenzufriedenheit fördern
- c)
Kundenbindungsmaßnahmen einsetzen
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2
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