GenBeschlG

Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren (Genehmigungsverfahrensbeschleunigungsgesetz - GenBeschlG)


Ausfertigungsdatum: 12.09.1996
Stand:
    Eingangsformel
    (XXXX) Art 1 bis 5  (weggefallen)
    Art 6  Übergangsregelung
    Art 7  Inkrafttreten

Fussnoten:

(+++ Textnachweis ab: 19. 9.1996 +++)

Eingangsformel

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Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Art 6  Übergangsregelung

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Vor Inkrafttreten dieses Gesetzes begonnene Genehmigungsverfahren werden nach den Vorschriften dieses Gesetzes weitergeführt.

Art 7  Inkrafttreten

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Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.