Fussnoten:
(+++ Textnachweis ab: 19. 9.1996 +++)
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Vor Inkrafttreten dieses Gesetzes begonnene Genehmigungsverfahren werden nach den Vorschriften dieses Gesetzes weitergeführt.
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.