Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Gerüstbauer/zur Gerüstbauerin
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Lfd. Nr.
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Teil des Ausbildungsberufsbildes
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Fertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind
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Zeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsjahr
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Nr. 1)
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- a)
Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
- b)
gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
- c)
Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
- d)
wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
- e)
wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
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während der gesamten Ausbildung zu vermitteln
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Nr. 2)
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- a)
Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
- b)
Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Angebot, Beschaffung, Fertigung und Verwaltung erklären
- c)
Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
- d)
Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Nr. 3)
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- a)
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
- b)
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
- d)
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
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Umweltschutz (§ 4 Nr. 4)
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Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
- a)
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- b)
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- c)
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
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Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Beschaffen und Auswerten von Informationen, Arbeiten im Team (§ 4 Nr. 5)
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- a)
Arbeitsauftrag erfassen und hinsichtlich der Vorgaben prüfen
- b)
Informationen beschaffen, insbesondere Gebrauchsanweisungen, Kataloge, Fachzeitschriften und Fachbücher nutzen
- c)
Arbeitsergebnisse kontrollieren
- d)
Bauzeitenpläne lesen und Veränderungen feststellen
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2*)
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- e)
Arbeitsschritte unter Berücksichtigung konstruktiver, fertigungstechnischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte festlegen
- f)
Bedarf an Arbeitsmaterialien ermitteln, Arbeitsmaterialien zusammenstellen
- g)
Arbeitsfolgen zum Auf-, Um- und Abbau sowie zur Instandhaltung und Lagerung von Gerüsten planen und vorbereiten, ergonomische Gesichtspunkte berücksichtigen
- h)
Informations- und Kommunikationstechniken anwenden
- i)
Einsatz von Arbeitsmitteln unter Beachtung der Vorschriften planen und Sicherungsmaßnahmen anwenden
- k)
Zeitaufwand und personelle Unterstützung abschätzen, Zeitaufwand dokumentieren
- l)
Aufgaben im Team planen und umsetzen, Ergebnisse abstimmen und auswerten
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2*)
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- m)
technische Veränderungen im Gerüstbau feststellen und auswerten
- n)
Gespräche situationsgerecht führen, Sachverhalte darstellen
- o)
Möglichkeiten der Konfliktregelung im Team anwenden
- p)
mit den am Bau Beteiligten Abstimmungen treffen
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2*)
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Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen (§ 4 Nr. 6)
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- a)
Skizzen anfertigen, Zeichnungen und Pläne lesen und anwenden
- b)
Normen, Sicherheitsregeln, Merkblätter, Zulassungsbescheide und Arbeitsanweisungen lesen und anwenden
- c)
Material- und Stücklisten erstellen
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- d)
Bauzeichnungen und Leistungsverzeichnisse lesen und anwenden
- e)
technische Unterlagen lesen und anwenden, insbesondere Stücklisten, Tabellen, Diagramme, Betriebsanleitungen, Handbücher sowie Aufbau- und Verwendungsanleitungen
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- f)
technische Vorgaben unter Berücksichtigung der Bausituation umsetzen
- g)
Verankerungspläne erstellen
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Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen (§ 4 Nr. 7)
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- a)
Arbeitsplatz einrichten, sichern, unterhalten und räumen, ergonomische Gesichtspunkte berücksichtigen
- b)
Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit elektrischem Strom ergreifen
- c)
Gefährdung durch Freileitungen und in Betrieb befindliche Maschinen beachten
- d)
Ver- und Entsorgungsleitungen feststellen und vor Beschädigungen schützen
- e)
bei Arbeitsunfällen erste Hilfsmaßnahmen zur Versorgung von verletzten Personen ergreifen, Unfallstelle sichern
- f)
Geräte und Maschinen auf der Baustelle vor Witterungseinflüssen und Beschädigungen schützen sowie vor Diebstahl sichern
- g)
Baustellenabfälle getrennt sammeln, Maßnahmen für den Abtransport ergreifen
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- h)
Baustelleneinrichtung und -sicherung mit den am Bau Beteiligten abstimmen
- i)
Bereitstellung von Ver- und Entsorgungseinrichtungen sowie von Unterkünften und sanitären Anlagen veranlassen
- k)
Maßnahmen zum Schutz von Personen auf Baustellen ergreifen
- l)
Verkehrs- und Transportwege auf ihre Eignung beurteilten, Maßnahmen zur Nutzung veranlassen
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- m)
Maßnahmen zum Schutz benachbarter Grundstücke und Bauwerke sowie technischer Einrichtungen ergreifen
- n)
Gefahrstoffe erkennen und Schutzmaßnahmen ergreifen, Lagerung von Gefahrstoffen sicherstellen
- o)
Geräte und Maschinen für den Abtransport vorbereiten
- p)
Verkehrsleiteinrichtungen nach vorgegebenem Verkehrszeichenplan aufstellen und unterhalten
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Bearbeiten von Werkstoffen (§ 4 Nr. 8)
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- a)
Werkstoffe nach Arten und Verwendungszweck unterscheiden, insbesondere künstliche Steine, Betone, Bauhölzer, Stahl und Aluminium
- b)
Bauteile aus künstlichen Steinen und Beton herstellen
- c)
Holz bearbeiten und Holzverbindungen herstellen
- d)
Kunststoffe bearbeiten und verbinden, vorgefertigte Kunststoffteile verwenden
- e)
Metalle bearbeiten und verbinden, insbesondere durch Trennen, Bohren, Schleifen und Schrauben
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- f)
Profilstahl brennschneiden und heftschweißen
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Handhaben und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen (§ 4 Nr. 9)
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- a)
Werkzeuge, Geräte, Maschinen und technische Einrichtungen auswählen und Bereitstellung veranlassen
- b)
Werkzeuge handhaben
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- c)
Geräte und Maschinen auf Dichtigkeit prüfen, Verunreinigung von Böden und Gewässern vermeiden
- d)
Geräte, Maschinen und technische Einrichtungen unter Verwendung der Schutzeinrichtungen einsetzen
- e)
Werkzeuge, Geräte und Maschinen warten
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- f)
Störungen an Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen erkennen, Störungsbeseitigung veranlassen
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Durchführen von Vermessungsarbeiten (§ 4 Nr. 10)
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- a)
Längen-, Höhen- und Winkelmessungen durchführen, Geraden ausfluchten
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- b)
Bauteile und Gerüste einmessen
- c)
Verankerungspunkte einmessen
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- d)
Messgeräte auf Funktion prüfen und lagern
- e)
Messverfahren auswählen, optische und elektronische Messinstrumente justieren und einsetzen
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Warten, Lagern und Transportieren von Gerüstbauteilen (§ 4 Nr. 11)
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- a)
Lager für Gerüstbauteile anlegen
- b)
Gerüstbauteile auf Verwendbarkeit prüfen, nicht verwendbare Teile aussondern
- c)
Gerüstbauteile für den Transport im öffentlichen Straßenverkehr und im Baustellenbereich aufladen und sichern
- d)
Gerüstbauteile abladen, verteilen und lagern
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- e)
Korrosionsschutz- und Holzschutzmaßnahmen unter Beachtung der Gefahrenstoffe auswählen und an Gerüstbauteilen durchführen
- f)
Gerüstbauteile instandsetzen und warten
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- g)
Lastenaufnahme- und Anschlagmittel auswählen und einsetzen
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- h)
Transportmittel und -hilfen auf Betriebssicherheit prüfen und einsetzen, insbesondere Gabelstapler, Hubwagen und Hebezeuge
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Beurteilen von Traggründen und Herstellen der Tragfähigkeit (§ 4 Nr. 12)
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- a)
Bodenarten und Bodenklassen unterscheiden und Tragfähigkeit von Böden beurteilen
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- b)
Traggründe hinsichtlich der Belastungsfähigkeit durch Inaugenscheinnahme beurteilen
- c)
Unterkonstruktionen herstellen
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- d)
Mängel an Traggründen feststellen und dokumentieren
- e)
Herstellen der Tragfähigkeit veranlassen
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Verankern von Gerüsten (§ 4 Nr. 13)
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- a)
Untergründe hinsichtlich der Verankerungsmöglichkeiten prüfen, Mängel am Untergrund feststellen und Verankerungsmittel auswählen
- b)
Verankerungen einbauen, prüfen und ausbauen, insbesondere Dübel und Klammern
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- c)
Abspannungen nach Vorgaben herstellen
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Bauen von längen- und flächenorientierten Arbeits- und Schutzgerüsten (§ 4 Nr. 14)
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- a)
Arbeits- und Schutzgerüste nach ihrem Verwendungszweck unterscheiden
- b)
Gerüstbauteile hinsichtlich ihrer Anforderungen auswählen, insbesondere Holz-, Stahl- und Aluminiumgerüste
- c)
Rohrkupplungsgerüste in Regelausführung auf-, um- und abbauen
- d)
Systemgerüste in Regelausführung auf-, um- und abbauen
- e)
Gerüste bekleiden
- f)
Überbrückungen herstellen
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- g)
Leitergerüste auf-, um- und abbauen
- h)
Rohrkupplungsgerüste außerhalb der Regelausführung auf-, um- und abbauen
- i)
Systemgerüste außerhalb der Regelausführung auf-, um- und abbauen
- k)
Schutzwände herstellen
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- l)
Auslegergerüste auf-, um- und abbauen
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- m)
Rohrkupplungsgerüste nach statischen Berechnungen, Zeichnungen und Plänen auf-, um- und abbauen
- n)
Systemgerüste nach statischen Berechnungen, Zeichnungen und Plänen auf-, um- und abbauen
- o)
freigegebene Gerüste auf Arbeitssicherheit kontrollieren und Ergebnisse dokumentieren
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Bauen von Traggerüsten mit Unterkonstruktion einschließlich der Grundschalung (§ 4 Nr. 15)
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- a)
Traggerüstgruppen und -systeme unterscheiden und dem Verwendungszweck zuordnen
- b)
Zeichnungen mit Symbolen für den Traggerüstbau lesen und anwenden
- c)
Traggerüste, für die keine Ausführungsunterlagen erforderlich sind, auf-, um- und abbauen
- d)
Rüsttürme auf-, um- und abbauen
- e)
Grundschalungen einbauen, ausrichten und ausbauen
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- f)
Rüststützen auf-, um- und abbauen
- g)
Rüstbinder und Träger auf-, um- und abbauen
- h)
horizontale und vertikale Aussteifungsverbände ein-, um- und ausbauen
- i)
Traggerüste nach statischen Berechnungen, Zeichnungen und Plänen auf-, um- und abbauen
- k)
Traggerüste absenken, insbesondere mechanisch und hydraulisch
- l)
Traggerüste verschieben und verfahren
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Arbeitsplattformen, Arbeitsbühnen und Aufzüge (§ 4 Nr. 16)
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- a)
Arbeitsplattformen nach Bauart und Verwendungszweck auswählen
- b)
Fahrgerüste und fahrbare Arbeitsbühnen auf-, um- und abbauen
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- c)
Hubarbeitsbühnen aufstellen und bedienen
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- d)
Anhängepunkte für vertikal und horizontal verfahrbare Arbeitsplattformen und -bühnen nach Vorgaben herstellen und prüfen
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- e)
vertikal und horizontal verfahrbare Arbeitsplattformen und -bühnen auf-, um- und abbauen sowie bedienen
- f)
mastgeführte Kletterarbeitsbühnen auf- und abbauen sowie bedienen und Nutzer einweisen
- g)
Lasten- und Personenaufzüge auf- und abbauen sowie bedienen und Nutzer einweisen
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Bauen von Hängegerüsten (§ 4 Nr. 17)
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- a)
Hängegerüste nach Bauart und Verwendungszweck auswählen
- b)
Aufhängesysteme unterscheiden und montieren
- c)
Hängegerüste in Regelausführung auf-, um- und abbauen
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- d)
Hängegerüste nach statischen Berechnungen, Zeichnungen und Plänen auf-, um- und abbauen
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18
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Bauen von Wetterschutzhallen und Einhausungen (§ 4 Nr. 18)
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- a)
Wetterschutzhallen und Einhausungen nach Bauarten und Verwendungszweck auswählen, insbesondere gegen Witterungseinflüsse, Immissionen und Beschädigungen
- b)
Einhausungen nach Vorgaben auf-, um- und abbauen, insbesondere bei umweltbelastenden Arbeiten
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- c)
Wetterschutzhallen nach statischen Berechnungen, Zeichnungen und Plänen auf-, um- und abbauen
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Bauen von Gerüsten für besondere Anforderungen (§ 4 Nr. 19)
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- a)
Zugänge und Treppen auf-, um- und abbauen
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- b)
Vorschriften für den Bau und Betrieb von Bühnen und Tribünen anwenden
- c)
Verkehrsgerüste, Verkehrswege, Bühnen und Tribünen nach Bauarten und Verwendungszweck unterscheiden
- d)
Verkehrsgerüste, Verkehrswege, Bühnen und Tribünen auf-, um- und abbauen, Verkehrssicherheit kontrollieren
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qualitätssichernde Maßnahmen und Berichtswesen (§ 4 Nr. 20)
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- a)
Tagesberichte erstellen
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- b)
Gerüste und Gerüstbaukonstruktionen anhand des Arbeitsauftrages auf Maß, Form, Funktion und Sicherheit prüfen
- c)
Aufmaß anfertigen
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2*)
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- d)
Abweichungen von Sollwerten während der Ausführung des Arbeitsauftrages feststellen und Kontrollergebnisse dokumentieren
- e)
zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen
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- *)
Im Zusammenhang mit anderen Ausbildungsinhalten zu vermitteln.
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