I. Gemeinsame Ausbildungsinhalte
|
Lfd. Nr.
|
Teil des Ausbildungsberufsbildes
|
Fertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind
|
Zeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsjahr
|
1
|
2
|
3
|
1
|
2
|
3
|
4
|
1
|
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 3 Abs. 1 Nr. 1)
|
- a)
Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluß, Dauer und Beendigung, erklären
- b)
gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
- c)
Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
- d)
wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
- e)
wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
|
während der gesamten Ausbildung zu vermitteln
|
2
|
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 3 Abs. 1 Nr. 2)
|
- a)
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes erläutern
- b)
Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
- c)
Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
- d)
Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
|
3
|
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 3 Abs. 1 Nr. 3)
|
- a)
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
- b)
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
- d)
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
|
4
|
Umweltschutz (§ 3 Abs. 1 Nr. 4)
|
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
- a)
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- b)
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- c)
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
|
5
|
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse 1) (§ 3 Abs. 1 Nr. 5)
|
- a)
Arbeitsabläufe nach sicherheitstechnischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten planen und abstimmen
- b)
Handskizzen und Fachzeichnungen lesen und anfertigen
- c)
Ausgangsmaterialien auswählen und zur Verarbeitung bereitstellen
- d)
Arbeitsergebnisse nach Qualitätskriterien kontrollieren und bewerten sowie fehlerhafte Artikel aussortieren
- e)
Artikel verpacken, versandfertig machen und präsentieren
|
5
|
|
|
|
6
|
Einsetzen, Pflegen und Warten von Arbeitsmitteln, Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Anlagen 1) (§ 3 Abs. 1 Nr. 6)
|
- a)
Geräte, Maschinen und Anlagen für die Formgebung und Veredelung von Glasartikeln einsetzen
- b)
Werkzeuge für das Kunstglasblasen handhaben
- c)
Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Formen und Anlagen der Kunstglasfertigung sowie Behälter und Füllvorrichtungen für das Beschichten pflegen, warten und instand halten
|
3
|
|
|
|
7
|
Trennen und Umformen von Glasstäben und Glasröhren (§ 3 Abs. 1 Nr. 7)
|
- a)
Glasstäbe und Glasröhren nach Farbe und Durchmesser sortieren und reinigen
- b)
Glasstäbe sowie Glasröhren trennen und Spitzen ziehen
- c)
Vollglaskugeln aus Glasstäben herstellen
- d)
Hohlglaskugeln aus Röhren herstellen
- e)
zwei Vollglaskugeln zusammensetzen sowie Glasröhren durch Ringschieben verformen
- f)
Farbglasstäbe zu neuer Basisfarbe mischen
- g)
Glasstäbe und Glasröhren zusammensetzen
- h)
Vollglaskugeln durch Verformen und Ansetzen zu Objekten gestalten
|
10
|
|
|
|
8
|
Fügen und Formen von Glasstäben und Glasröhren (§ 3 Abs. 1 Nr. 8)
|
- a)
Standflächen formen
- b)
Hohlglaskörper zu Kugel- und Birnenformen aufblasen
- c)
Glasröhren durch Zusammenschmelzen wandungsgleich verbinden
- d)
Glasstäbe und Glasröhren biegen
- e)
Glasstäbe zu Fadenstäben verschmelzen und abdrehen
- f)
Glasstäbe und Glasröhren durch Löten, Kleben und Kitten verbinden
- g)
Glas-Metall-Verbindungen herstellen
|
8
|
|
|
|
9
|
Herstellen von Hohlglasartikeln (§ 3 Abs. 1 Nr. 9)
|
- a)
frei geblasene Artikel herstellen, insbesondere Gefäße, Schalen, Vasen, Trinkgläser, Christbaumschmuck, Gärröhrchen, Kunstaugen
|
16
|
|
|
|
- b)
hohlgeblasene Artikel unter Verwendung von manuell geführten Werkzeugen herstellen, insbesondere Reflexkugeln, Kugeln mit Glasöse, Vasen
|
|
12
|
|
|
- c)
durch Farb- und Fadenstäbe aufgeschmolzene Dekore herstellen
|
|
|
8
|
|
- d)
formgeblasene Artikel herstellen, insbesondere Christbaumschmuck
|
|
8
|
|
|
10
|
Formen von Vollglasartikeln (§ 3 Abs. 1 Nr. 10)
|
- a)
dekorativen Raumschmuck gestalten
|
6
|
|
|
|
- b)
aufsitzende Tierplastiken gestalten
|
4
|
|
|
|
- c)
wenig gegliederte Tierplastiken, insbesondere Vögel und Fische, herstellen
|
|
6
|
|
|
- d)
Grundformen menschlicher Figuren herstellen
- e)
Glasposten in Formen stoßen und durch Farb- und Fadenstäbe aufgeschmolzene Dekore herstellen
|
|
|
8
|
|
Zur Fortsetzung der Berufsausbildung sollen Ausbildungsinhalte aus der laufenden Nummer 9 oder der laufenden Nummer 10 des Ausbildungsrahmenplanes unter Berücksichtigung betriebsbedingter Schwerpunkte vertieft vermittelt werden.
|
|
|
10
|
|
|
----------
|
- 1)
Die laufenden Nummern 5 und 6 sollen integriert mit anderen Ausbildungsinhalten vermittelt werden.
|
|
II. Ausbildungsinhalte in den Fachrichtungen
|
A. Fachrichtung Glasgestaltung
|
1
|
Anfertigen von Hohlglastieren in verschiedenen Größen und Stellungen (§ 3 Abs. 2 Nr. 1)
|
- a)
zweibeinige Hohlglastiere gestalten
- b)
vierbeinige Hohlglastiere gestalten
|
|
|
|
6
|
2
|
Anfertigen von Gebrauchs- und Ziergläsern mit Dekor in verschiedenen Größen (§ 3 Abs. 2 Nr. 2)
|
- a)
Kugelvasen formen und Faden- und Noppendekor aufbringen
- b)
Einblumenvasen mit zwei eingeschobenen Ringen formen
- c)
Bechervasen, insbesondere in Glocken- und Zylinderform mit Faden- und Noppendekor sowie glattem und gewelltem Rand, formen
- d)
Schalen mit Fadendekor, abgesprengt, geschliffen und verschmolzen, formen
- e)
langstielige Kerzenhalter mit eingesetztem Stiel, Stiel mit verdrehter Fadenauflage und Tellerfuß formen
- f)
Ziergläser mit aufgeschmolzenen Metalloxiden und Emailleauflagen anfertigen
|
|
|
|
16
|
3
|
Anfertigen anspruchsvoller Glasplastiken nach vorgegebenen und eigenen Entwürfen (§ 3 Abs. 2 Nr. 3)
|
- a)
Vogelplastiken, insbesondere Reiher, Fasane und Pfaue mit aufgeschmolzenen Flügeln, formen
- b)
stark gegliederte Tierplastiken mit aufgesetzten Teilen, insbesondere Katzen und Hunde, formen
|
|
|
|
10
|
- c)
stark gegliederte Tierplastiken mit angesetzten Teilen, insbesondere Rehböcke, formen
- d)
mehrfach angesetzte Tierplastiken, insbesondere Hirsche, formen
- e)
Tierplastiken in verschiedenen Bewegungshaltungen auf Sockel, insbesondere Pferde, formen
|
|
|
|
10
|
- f)
großvolumige Plastiken, insbesondere Bären, formen
- g)
stilisierte Plastiken formen
- h)
Glasmontagen anfertigen
|
|
|
|
10
|
|
B. Fachrichtung Christbaumschmuck
|
1
|
Fertigen von anspruchsvollem Christbaumschmuck frei geformt oder in Formen geblasen (§ 3 Abs. 3 Nr. 1)
|
- a)
Kugeln mit Glasöse und Öffnung formen
- b)
Glocken in verschiedenen Formen und Größen frei formen
- c)
Doppel- und Dreifachspitzen glatt, gerieft, mit Reflexen und geschobenen Ringen blasen
|
|
|
|
10
|
- d)
Lyra- und Strahlenspitzen frei blasen
- e)
Sonderformen, insbesondere Trompeten, Vasen und Fantasieformen, anfertigen
|
|
|
|
5
|
- f)
Dekorationselemente, insbesondere Oliven, formen
|
|
|
|
4
|
- g)
formgeblasene Artikel ab 100 mm und Kombinationen aus frei und in Formen geblasenen Elementen fertigen und veredeln
|
|
|
|
7
|
2
|
Veredeln von Christbaumschmuck (§ 3 Abs. 3 Nr. 2)
|
- a)
Grundfarben durch Tauchen, Streichen und Spritzen auftragen
|
|
|
|
4
|
- b)
Linienarten, Bänder, Ornamente und Motive mit dem Pinsel malen
- c)
mit allen Lackarten kopieren und mustergetreu malen
- d)
Christbaumschmuck stempeln und bestreuen sowie Bilder, Litzen und Borten aufbringen
- e)
Christbaumschmuck durch Umspinnen veredeln
|
|
|
|
10
|
- f)
Christbaumschmuck lüstern und Einbrennfarben auftragen
|
|
|
|
4
|
- g)
Dekorationsartikel und Gehänge anfertigen sowie mit Glasfaser und ausgewählten Materialien Formartikel, insbesondere Vögel und Engel, dekorieren
- h)
Christbaumschmuck durch Siebdruck veredeln
- i)
Einzelkugeln durch Mehrfarbenmalerei sowie Bauernmalerei dekorieren
|
|
|
|
8
|
|
C. Fachrichtung Kunstaugen
|
1
|
Gestalten der Iris und der Pupille (§ 3 Abs. 4 Nr. 1)
|
- a)
Basisfarbe aufschmelzen
- b)
Irisstruktur aufbauen
- c)
Pupille aufschmelzen
- d)
Kristallglas aufsetzen
|
|
|
|
14
|
Alternative I
|
|
|
|
8
|
- e)
Emailleglas und Emaillefarben aufschmelzen
- f)
Metallhülsen aufsetzen
|
Alternative II
|
- e)
verschwommenen Limbusrand herstellen
|
2
|
Herstellen der Augenform (§ 3 Abs. 4 Nr. 2)
|
- a)
massive oder hohle Grundformen aus Kristall- oder Kryolithglas herstellen
|
|
|
|
10
|
Alternative I
|
|
|
|
20
|
- b)
angeschmolzene Ecken herstellen
- c)
Metalldraht und -ösen einschmelzen
- d)
Säugetier-Sonderformen herstellen
- e)
konkav-konvexe Augenform ausblasen
|
Alternative II
|
- b)
ovale Augenform blasen und gestalten
- c)
Augenform anreißen
- d)
Rückwand gestalten
- e)
Handhabe abschmelzen
- f)
Rückwand verschmelzen
- g)
Standardform thermisch abtrennen und Rand verschmelzen
|