GO-MEDASV

Verordnung über die Geschäftsordnung des Ausschusses für medizinische Ausstattung in der Seeschifffahrt (GO-MEDASV)


Ausfertigungsdatum: 18.07.2013
Stand:
    Eingangsformel
    § 1  Geschäftsordnung
    § 2  Inkrafttreten
    Anlage  (zu § 1)Geschäftsordnung des Ausschusses für medizinische Ausstattung in der Seeschifffahrt

Fussnoten:


(+++ Textnachweis ab: 1.8.2013 +++)

Eingangsformel

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Auf Grund des § 113 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, auch in Verbindung mit Satz 3, des Seearbeitsgesetzes vom 20. April 2013 (BGBl. I S. 868) verordnet das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und dem Bundesministerium für Gesundheit:

§ 1  Geschäftsordnung

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Der Ausschuss für medizinische Ausstattung in der Seeschifffahrt erhält die aus der Anlage ersichtliche Geschäftsordnung.

§ 2  Inkrafttreten

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Diese Verordnung tritt am 1. August 2013 in Kraft.

Anlage  (zu § 1)Geschäftsordnung des Ausschusses für medizinische Ausstattung in der Seeschifffahrt

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(Fundstelle: BGBl. I 2013, 2579 - 2580)

(Text der Anlage siehe: GO-MEDAS)