GüKGÄndG 4

Viertes Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKGÄndG 4)


Ausfertigungsdatum: 01.08.1961
Stand:
    Art 1
    Art 2
    Art 3
    Art 4

Fussnoten:

(+++ Textnachweis ab: 1. 1.1964 +++)

Art 1

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-

Art 2

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Die bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes von den Landesverkehrsbehörden bestimmten Ortsmittelpunkte gelten als auf Grund des § 2 Abs. 3 des Güterkraftverkehrsgesetzes in der Fassung dieses Gesetzes bestimmt. Sie sind neu zu bestimmen, wenn sie nicht mit § 2 Abs. 2 Satz 4 bis 6 des Güterkraftverkehrsgesetzes in der Fassung dieses Gesetzes vereinbar sind.

Art 3

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Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.

Art 4

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Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.