HeuerVtrÜbkG

Gesetz betreffend das Internationale Übereinkommen über den Heuervertrag der Schiffsleute (HeuerVtrÜbkG)


Ausfertigungsdatum: 24.07.1930
Stand:
    § 1
    § 2
    § 3

Fussnoten:

(+++ Textnachweis Geltung ab: 1. 1.1964 +++)

§ 1

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-

§ 2

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... Für die Durchführung des Übereinkommens ist die Seemannsordnung maßgebend. ...

Fussnoten:

§ 2 Satz 2 Kursivdruck: Siehe jetzt Seemannsgesetz 9513-1

§ 3

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(1) Dieses Gesetz tritt mit dem auf die Verkündung folgenden Tage in Kraft.
(2)