Gesetz betreffend das Internationale Übereinkommen über den Heuervertrag
der Schiffsleute (HeuerVtrÜbkG)
Ausfertigungsdatum: 24.07.1930
Stand:
►
§ 1
►
§ 2
►
§ 3
Fussnoten:
(+++ Textnachweis Geltung ab: 1. 1.1964 +++)
... Für die Durchführung des Übereinkommens ist die Seemannsordnung maßgebend. ...
Fussnoten:
§ 2 Satz 2 Kursivdruck: Siehe jetzt Seemannsgesetz 9513-1
(1) Dieses Gesetz tritt mit dem auf die Verkündung folgenden Tage in Kraft.
(2)