Abschnitt I: Gemeinsame Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1
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Lfd. Nr.
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Teil des Ausbildungsberufsbildes
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Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
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1
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2
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3
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1
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Der Ausbildungsbetrieb (§ 4 Abs. 1 Nr. 1)
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1.1
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Stellung, Rechtsform und Struktur (§ 4 Abs. 1 Nr. 1.1)
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- a)
Aufgaben, Aufbau und Entscheidungsstrukturen des Ausbildungsbetriebes erläutern
- b)
Kapitalausstattung von immobilienwirtschaftlichen Unternehmen in Abhängigkeit von der Rechtsform beschreiben
- c)
die Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Wirtschaftsorganisationen, Verbänden, Gewerkschaften und Behörden beschreiben
- d)
Zielsetzung und Geschäftsfelder des Ausbildungsbetriebes und seine Stellung am Markt erläutern
- e)
Geschäftsausübung in eigenem Namen von der Geschäftsausübung im Auftrag Dritter unterscheiden
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1.2
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Berufsbildung, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften (§ 4 Abs. 1 Nr. 1.2)
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- a)
Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis beachten
- b)
den betrieblichen Ausbildungsplan mit dem Ausbildungsrahmenplan vergleichen
- c)
arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen, für das Unternehmen wichtige tarifvertragliche Regelungen, Dienst- und Betriebsvereinbarungen sowie Mitbestimmungsrechte beachten
- d)
wesentliche Inhalte des Arbeitsvertrages nennen
- e)
lebensbegleitendes Lernen als Voraussetzung für berufliche und persönliche Entwicklung nutzen, berufsbezogene Fortbildungsmöglichkeiten ermitteln
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1.3
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Abs. 1 Nr. 1.3)
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- a)
Gefährdung für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen sowie Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
- b)
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
- d)
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
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1.4
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Umweltschutz (§ 4 Abs. 1 Nr. 1.4)
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Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
- a)
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- b)
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- c)
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
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1.5
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Personalwirtschaft (§ 4 Abs. 1 Nr. 1.5)
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- a)
Personalbedarf feststellen, Personalprofile erstellen
- b)
Aufgaben der Personalbetreuung wahrnehmen, insbesondere Auskünfte über Entgeltabrechnungen erteilen
- c)
Beginn und Beendigung von Arbeitsverhältnissen vorbereiten
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2
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Organisation, Information und Kommunikation (§ 4 Abs. 1 Nr. 2)
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2.1
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Arbeitsorganisation (§ 4 Abs. 1 Nr. 2.1)
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- a)
die eigene Arbeit in Geschäftsprozesse einordnen, systematisch und qualitätsbewusst planen, durchführen und kontrollieren
- b)
Arbeitsprozesse dokumentieren
- c)
Möglichkeiten funktionaler und ergonomischer Arbeitsplatz- und Arbeitsraumgestaltung nutzen
- d)
Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsorganisation vorschlagen
- e)
unternehmerisches Denken entwickeln, rechtliche Regelungen zur Aufnahme selbstständiger Tätigkeit erläutern
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2.2
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Informations- und Kommunikationssysteme (§ 4 Abs. 1 Nr. 2.2)
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- a)
Informations- und Kommunikationssysteme zur Umsetzung von Geschäftsprozessen fachbezogen anwenden
- b)
bei technischen Störungen Maßnahmen zu ihrer Behebung veranlassen
- c)
Daten pflegen und sichern
- d)
Vorschriften zum Datenschutz und zum Urheberrecht beachten
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2.3
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Teamarbeit und Kooperation (§ 4 Abs. 1 Nr. 2.3)
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- a)
Auswirkungen von Information, Kommunikation und Kooperation auf Betriebsklima, Arbeitsleistung und Geschäftserfolg beachten
- b)
Aufgaben im Team planen und bearbeiten, Ergebnisse abstimmen und auswerten
- c)
zur Vermeidung von Kommunikationsstörungen beitragen und Möglichkeiten der Konfliktlösung anwenden
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2.4
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Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben (§ 4 Abs. 1 Nr. 2.4)
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- a)
fremdsprachige Fachbegriffe verwenden
- b)
fremdsprachige Informationen auswerten
- c)
fremdsprachige Auskünfte erteilen und einholen
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3
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Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (§ 4 Abs. 1 Nr. 3)
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3.1
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Betriebliches Rechnungswesen (§ 4 Abs. 1 Nr. 3.1)
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- a)
das Rechnungswesen als Instrument kaufmännischer Planung, Steuerung und Kontrolle erläutern
- b)
Rechnungen prüfen, Zahlungen vorbereiten und veranlassen
- c)
Rechnungen erstellen, Zahlungseingänge kontrollieren und Zahlungsrückstände anmahnen
- d)
Belegbuchungen vorbereiten und Buchungen gemäß Kontenplan und Buchungsprogrammen ausführen
- e)
geschäftsbereichsbezogene Monats- oder Quartalsabschlüsse erstellen
- f)
Statistiken und Berichte zur Vorbereitung von Entscheidungen erstellen
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3.2
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Controlling (§ 4 Abs. 1 Nr. 3.2)
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- a)
Notwendigkeit einer laufenden Kontrolle der Wirtschaftlichkeit von betrieblichen Leistungen begründen
- b)
Soll-Ist-Vergleiche erstellen und Budgets vorbereiten
- c)
an kaufmännischen Steuerungs- und Kontrollaufgaben mitwirken, insbesondere Statistiken und Berichte zur Vorbereitung von Entscheidungen auswerten und zusammenfassen
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3.3
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Steuern und Versicherungen (§ 4 Abs. 1 Nr. 3.3)
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- a)
Steuern und Abschreibungen berechnen
- b)
Steuerarten für Immobilien erläutern
- c)
Versicherungsrisiken für Immobilien unterscheiden, Versicherungsangebote einholen und bewerten
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4
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Marktorientierung (§ 4 Abs. 1 Nr. 4)
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4.1
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Kundenorientierte Kommunikation (§ 4 Abs. 1 Nr. 4.1)
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- a)
Wirkungen kundenorientierten Verhaltens für den Geschäftserfolg beachten
- b)
Gesprächsführungstechniken bei Informations-, Beratungs- und Verkaufsgesprächen anwenden
- c)
Themen und Unterlagen situations- und adressatengerecht aufbereiten und präsentieren
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4.2
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Entwicklungsstrategien, Marketing (§ 4 Abs. 1 Nr. 4.2)
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- a)
Veränderungen von Angebot und Nachfrage feststellen, deren Ursachen und Auswirkungen bewerten und Handlungsmöglichkeiten aufzeigen
- b)
Marktaktivitäten des Ausbildungsbetriebes und der Wettbewerber vergleichen
- c)
Werbeaktionen unter Beachtung rechtlicher Bestimmungen umsetzen
- d)
Zielgruppen analysieren
- e)
Marketingmaßnahmen vorschlagen
- f)
Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit vorschlagen
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5
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Immobilienbewirtschaftung (§ 4 Abs. 1 Nr. 5)
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5.1
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Vermietung (§ 4 Abs. 1 Nr. 5.1)
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- a)
Mietpreise kalkulieren, Mietpreisveränderungen planen und umsetzen
- b)
Kundengespräche und Wohnungsbesichtigungen unter Berücksichtigung der Bedürfnisse und Erwartungen von Mietern und Mietinteressenten planen und durchführen
- c)
Mietverträge unterschriftsreif vorbereiten
- d)
Wohnungen abnehmen, übergeben und Protokolle anfertigen
- e)
Mietvertragskündigungen bearbeiten, deren Abwicklung koordinieren und Endabrechnungen erstellen
- f)
Heiz- und Betriebskosten abrechnen
- g)
Mieter adressaten- und situationsgerecht informieren
- h)
auf Mieterstreitigkeiten mit Methoden des Konfliktmanagements reagieren sowie die Einhaltung der Hausordnung sicherstellen
- i)
Vertragsstörungen mit sozialem Management entgegenwirken
- j)
Mieter in besonderen Lebenslagen über Hilfsangebote beraten
- k)
Mietrückstände feststellen, gerichtliche und außergerichtliche Mahnverfahren, Zahlungs- und Räumungsklagen sowie Zwangsvollstreckungen veranlassen
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5.2
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Pflege des Immobilienbestandes (§ 4 Abs. 1 Nr. 5.2)
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- a)
Bedarf an Instandhaltungen, Instandsetzungen, Modernisierungen und Sanierungen ermitteln sowie deren Wirtschaftlichkeit und Fördermöglichkeiten prüfen
- b)
Produkte und Maßnahmen unter dem Gesichtspunkt des nachhaltigen Wirtschaftens beurteilen und deren Einsatzmöglichkeiten prüfen
- c)
Kosten schätzen, Budgets erarbeiten
- d)
Aufträge erteilen und abwickeln
- e)
Mieteranträge zur Wohnwertverbesserung bearbeiten
- f)
Schadensfälle unter Berücksichtigung der im Ausbildungsbetrieb bestehenden Versicherungen bearbeiten
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5.3
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Grundlagen des Wohnungseigentums (§ 4 Abs. 1 Nr. 5.3)
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- a)
rechtliche Bedingungen und Verfahren der Begründung von Wohnungs- und Teileigentum erläutern
- b)
Bestimmungen von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen anwenden sowie ihre Auswirkungen auf die Wohnungseigentumsverwaltung und Wirtschaftspläne erläutern
- c)
Recht und Pflichten der Wohnungseigentümer und der Verwaltung erläutern
- d)
Wohnungseigentümerversammlungen vor- und nachbereiten
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5.4
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Verwaltung gewerblicher Objekte (§ 4 Abs. 1 Nr. 5.4)
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- a)
Lebenszyklen gewerblicher Objekte beschreiben
- b)
Flächenbewirtschaftung steuern
- c)
Objektbuchhaltung durchführen
- d)
gewerbliche Mietverträge gestalten und optimieren
- e)
Nebenkosten und Serviceleistungen abrechnen
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6
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Erwerb, Veräußerung und Vermittlung von Immobilien (§ 4 Abs. 1 Nr. 6)
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- a)
Leistungsarten und Leistungsbereiche eines Maklerunternehmens beschreiben
- b)
Exposes erstellen und auswerten
- c)
Immobilien nach Lage, Beschaffenheit und Nutzungsmöglichkeiten beurteilen
- d)
Grundstücksrechte und -belastungen innerhalb und außerhalb des Grundbuchs feststellen, Risiken prüfen
- e)
Kaufpreise ermitteln und Erwerbsnebenkosten feststellen
- f)
Inhalt und Abwicklung von Grundstückskauf- und Erbbaurechtsverträgen erläutern
- g)
Kaufobjekte übergeben, Kaufpreise abrechnen
- h)
Maklervertragsbedingungen und Provisionsansprüche erläutern
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7
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Begleitung von Bauvorhaben (§ 4 Abs. 1 Nr. 7)
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7.1
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Baumaßnahmen (§ 4 Abs. 1 Nr. 7.1)
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- a)
baurechtliche Anforderungen einschließlich Erschließung und städtebaulicher Vorgaben bei Planungen berücksichtigen
- b)
Bauteile, Materialien und Produkte und ihre Anwendungsbereiche unterscheiden
- c)
Bauzeichnungen erläutern
- d)
Unterlagen für Bauanträge zusammenstellen
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7.2
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Finanzierung (§ 4 Abs. 1 Nr. 7.2)
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- a)
Investitions- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen durchführen
- b)
Darlehensangebote anfordern, Konditionen vergleichen und alternative Finanzierungspläne entwerfen
- c)
Liquiditäts- und Belastungspläne aufstellen
- d)
Möglichkeiten einer Umfinanzierung prüfen
- e)
Voraussetzungen für eine Förderung prüfen und Anträge auf Gewährung von Fördermitteln vorbereiten
- f)
Rentabilität beim Erwerb und bei der Erstellung von Mietwohnungs- und Gewerbeobjekten ermitteln
- g)
Finanzierungsinstrumente und Sicherungsmöglichkeiten hinsichtlich ihrer Bedeutung einschätzen
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Abschnitt II: Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Wahlqualifikationseinheiten gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 2
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1
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Steuerung und Kontrolle im Unternehmen (§ 4 Abs. 2 Nr. 1)
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- a)
Portfoliomethode anwenden und Vorschläge für Unternehmensentscheidungen erarbeiten
- b)
Aufbau und Gliederung von Ertragsbereichen erläutern
- c)
Deckungsbeitrags- und Betriebsergebnisrechnungen unter Berücksichtigung der Auswirkungen von Steuern und Abgaben durchführen
- d)
die Erstellung von Jahresabschlüssen und Wirtschaftsplänen vorbereiten, dabei handelsrechtliche und steuerrechtliche Bilanzierungsgrundsätze anwenden
- e)
Steuerunterlagen zusammenstellen und Steuererklärungen vorbereiten
- f)
Anforderungen interner und externer Revisionen und Prüfungen beachten
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2
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Gebäudemanagement (§ 4 Abs. 2 Nr. 2)
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- a)
Maßnahmen der technischen Gebäudebetreuung, insbesondere in den Bereichen Gebäudeleittechnik, Gebäudeautomation, Sanitär-, Klima- und Heizungstechnik, Netzwerktechnik und Lichtsysteme, koordinieren
- b)
Reinigung, Entsorgung und Hausmeisterdienste organisieren
- c)
Pflege von Außenanlagen veranlassen und kontrollieren
- d)
Fuhrparkmanagement betreiben
- e)
Maßnahmen der Gebäudeüberwachung und Sicherheitstechnik organisieren und deren Einhaltung überprüfen
- f)
Personaleinsatzpläne erstellen
- g)
Betriebskosten optimieren
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3
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Maklergeschäfte (§ 4 Abs. 2 Nr. 3)
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- a)
Vermittlungsobjekte suchen und in Informationssystemen verwalten
- b)
Kunden akquirieren
- c)
in Fragen der Wertermittlung beraten
- d)
Maklervertragsbedingungen festlegen, Verträge erstellen
- e)
Anzeigen und Exposes gestalten und in Medien veröffentlichen
- f)
Sonderaktionen und Veranstaltungen planen und durchführen
- g)
Werbemaßnahmen entwickeln und ihre Wirksamkeit beurteilen
- h)
Objektbesichtigungen organisieren und durchführen
- i)
Interessenten bei baulichen Gestaltungsfragen und Finanzierungsmöglichkeiten beraten
- j)
notarielle Beurkundung und Übergabe des Kaufobjektes vorbereiten und begleiten
- k)
Makler- und Bauträgerverordnung anwenden
- l)
rechtliche Regelungen bei der Beratung von Kunden beachten, Haftungsrisiken feststellen und Versicherungsschutz prüfen
- m)
Provisionsansprüche sichern
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4
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Bauprojektmanagement (§ 4 Abs. 2 Nr. 4)
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- a)
Baumaßnahmen planen, Leistungsumfang festlegen und Bauleistungen unter Beachtung technischer Vorgaben beschreiben
- b)
Angebote einholen, Ausschreibungen und Submissionen sowie Bauverträge unter rechtlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten vorbereiten
- c)
Baumaßnahmen veranlassen, organisieren und kontrollieren, bei Vertragsstörungen geeignete Maßnahmen einleiten
- d)
Baumaßnahmen abrechnen
- e)
Kaufinteressenten unter Berücksichtigung ihrer individuellen Vorstellungen bei Fragen zur baulichen Gestaltung und Ausstattung beraten
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5
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Wohnungseigentumsverwaltung (§ 4 Abs. 2 Nr. 5)
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- a)
Wirtschaftspläne, Jahresabrechnungen und Rechnungslegungen erstellen
- b)
Eigentümerversammlungen durchführen
- c)
Beschlussfassungen im schriftlichen Umlaufverfahren herbeiführen
- d)
Konflikte erkennen und analysieren, Lösungsstrategien entwickeln und umsetzen
- e)
Maßnahmen zur Durchsetzung von Hausgeldansprüchen einleiten
- f)
rechtliche Regelungen zum Wohnungseigentum anwenden, das gerichtliche Verfahren in Wohnungseigentumsangelegenheiten erläutern
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