ITFG

Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds“ (ITFG)


Ausfertigungsdatum: 02.03.2009
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 8 G v. 30.9.2025 I Nr. 231
    § 1  Errichtung des Sondervermögens
    § 2  Zweck des Sondervermögens
    § 3  Förderfähige Maßnahmen
    § 4  Stellung im Rechtsverkehr
    § 5  Kreditermächtigung
    § 6  Tilgung
    § 7  Wirtschaftsplan, Haushaltsrecht
    § 8  Rechnungslegung
    § 9  Zuständigkeit
    § 10  Verwaltungskosten
    § 11  Auflösung
    Anlage  (zu § 3 Absatz 2)Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds“
    Anlage  (Nachtrag)Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds“

Fussnoten:


(+++ Textnachweis ab: 6.3.2009 +++)

Das G wurde als Artikel 6 G v. 2.3.2009 I 416 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es tritt gem. Art. 19 Abs. 1 dieses G am 6.3.2009 in Kraft.

§ 1  Errichtung des Sondervermögens

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Es wird ein Sondervermögen des Bundes mit der Bezeichnung „Investitions- und Tilgungsfonds“ errichtet.

§ 2  Zweck des Sondervermögens

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Aus dem Sondervermögen sollen folgende Maßnahmen des Konjunkturpakets der Bundesregierung vom 14. Januar 2009 bis zu einem Betrag von 20,4 Milliarden Euro finanziert werden:
Finanzhilfen für zusätzliche Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder mit bis zu 10 Milliarden Euro,
Investitionen des Bundes mit bis zu 4 Milliarden Euro,
Programm zur Stärkung der Pkw-Nachfrage mit bis zu 5 Milliarden Euro,
Ausweitung des zentralen Innovationsprogramms Mittelstand mit bis zu 900 Millionen Euro und
Förderung anwendungsorientierter Forschung im Bereich Mobilität mit bis zu 500 Millionen Euro.

§ 3  Förderfähige Maßnahmen

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(1) Das Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder regelt die Einzelheiten der Finanzhilfen an die Länder.
(2) Die Förderfähigkeit der übrigen Maßnahmen bestimmt sich nach der Anlage zu diesem Gesetz und den jeweiligen Förderrichtlinien.
(3) Die Maßnahmen des Programms zur Stärkung der Pkw-Nachfrage sind nur förderfähig, wenn der Kauf oder das Leasing des Pkw in der Zeit vom 14. Januar 2009 bis spätestens zum 31. Dezember 2009 getätigt wird und die Zulassung innerhalb einer Frist von neun Monaten nach Reservierung der Prämie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, spätestens jedoch zum 30. Juni 2010 erfolgt. Sonstige Maßnahmen nach den Absätzen 1 und 2 sind nur förderfähig, wenn sie spätestens bis zum 31. Dezember 2010 begonnen werden und voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2011 abgerechnet werden können. Nach dem 31. Dezember 2011 darf das Sondervermögen keine Fördermittel mehr auszahlen.

§ 4  Stellung im Rechtsverkehr

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(1) Das Sondervermögen ist nicht rechtsfähig. Es kann unter seinem Namen im Rechtsverkehr handeln, klagen und verklagt werden. Der allgemeine Gerichtsstand des Sondervermögens ist der Sitz der Bundesregierung. Das Bundesministerium der Finanzen verwaltet das Sondervermögen. Es kann sich hierzu einer anderen Bundesbehörde oder eines Dritten bedienen.
(2) Das Sondervermögen ist von dem übrigen Vermögen des Bundes, seinen Rechten und Verbindlichkeiten getrennt zu halten. Der Bund haftet unmittelbar für die Verbindlichkeiten des Sondervermögens; dieses haftet nicht für die sonstigen Verbindlichkeiten des Bundes.

§ 5  Kreditermächtigung

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(1) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, zur Deckung der Ausgaben des Sondervermögens Kredite bis zur Höhe von 25,2 Milliarden Euro aufzunehmen.
(2) Dem Kreditrahmen nach Absatz 1 wachsen die Beträge aus getilgten Krediten wieder zu.
(3) Auf die Kreditermächtigung ist der Nennwert anzurechnen.

§ 6  Tilgung

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(1) Das Sondervermögen erhält aus dem Bundeshaushalt mit Wirkung vom 1. Januar 2010 jährlich Zuführungen in Höhe der Einnahmen aus dem Bundesbankgewinn, die den im Bundeshaushalt veranschlagten Anteil übersteigen und nicht zur Tilgung der Schulden des Erblastentilgungsfonds nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 des Erblastentilgungsfondsgesetzes benötigt werden. Die Zuführungen sind zur Tilgung der Verbindlichkeiten des Sondervermögens zu verwenden.
(2) Der im Bundeshaushalt zu veranschlagende Anteil am Bundesbankgewinn wird für das Jahr 2010 auf einen Betrag von bis zu 3,5 Milliarden Euro, für das Jahr 2011 auf bis zu 3 Milliarden Euro und für das Jahr 2012 und die Folgejahre so lange auf bis zu 2,5 Milliarden Euro festgesetzt, bis die Verbindlichkeiten des Sondervermögens vollständig getilgt sind.

§ 7  Wirtschaftsplan, Haushaltsrecht

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Alle Einnahmen und Ausgaben des Sondervermögens werden in einem Wirtschaftsplan veranschlagt. Der Wirtschaftsplan ist in Einnahmen und Ausgaben auszugleichen. Im Übrigen ist § 113 der Bundeshaushaltsordnung anzuwenden.

§ 8  Rechnungslegung

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Das Bundesministerium der Finanzen legt jährlich zum Stichtag 31. Dezember Rechnung über die Einnahmen und Ausgaben sowie über das Vermögen und die Schulden des Sondervermögens. Die Rechnungen sind als Übersichten der Haushaltsrechnung des Bundes beizufügen.

§ 9  Zuständigkeit

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Für die Durchführung des Programms zur Stärkung der Pkw-Nachfrage ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zuständig.

§ 10  Verwaltungskosten

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Die Kosten für die Verwaltung des Sondervermögens trägt der Bund.

§ 11  Auflösung

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Das Sondervermögen wird mit Tilgung seiner Verbindlichkeiten aufgelöst. Die Auflösung ist im Bundesanzeiger bekannt zu geben. Ein verbleibendes Vermögen fällt dem Bund zu.

Anlage  (zu § 3 Absatz 2)Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds“

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(Fundstelle: BGBl. I 2009, 419 - 427)
Titel
Funktion
Zweckbestimmung Soll
2009
1 000 €
Soll
2008
1 000 €
Ist
2007
1 000 €
  Vorbemerkung      
  Veranschlagt sind die Einnahmen und Ausgaben des Bundes aus den Maßnahmen des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds“ (ITFG). Das Sondervermögen nimmt die erforderlichen Mittel auf. Der Fonds umfasst die Bundesmittel für Leistungen im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder (Zukunftsinvestitionsgesetz – ZuInvG), die kon-   junkturstützenden Maßnahmen im Bereich der Investitionen des Bundes, das Programm zur Stärkung der Pkw-Nachfrage, die Ausweitung des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) und die Mittel für die Förderung anwendungsorientierter Forschung im Bereich Mobilität. Mit den Maßnahmen des Wirtschaftsplans soll ein zusätzlicher konjunktureller Impuls gegeben werden.
  Einnahmen      
  Verwaltungseinnahmen      
119 99
-873
Vermischte Einnahmen –     
  Haushaltsvermerk      
  Ist-Einnahmen verringern die Einnahmen bei folgendem Titel: 325 01.      
  Übrige Einnahmen      
162 01
-920
Sonstige Zinseinnahmen –     
  Haushaltsvermerk      
  Ist-Einnahmen verringern die Einnahmen bei folgendem Titel: 325 01.      
  Erläuterungen      
  Zinsen für nicht zweckentsprechend verwendete Mittel nach dem ZuInvG werden hier vereinnahmt.      
221 01
-910
Zuführungen aus dem Bundesbankgewinn –     
  Haushaltsvermerk      
  Ist-Einnahmen verringern die Einnahmen bei folgendem Titel: 325 01.      
325 01
-920
Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt 21 000 000     
  Erläuterungen      
  Veranschlagt sind die Einnahmen aus Krediten für die Finanzierung nach dem ITFG. Aus diesem Titel werden auch Tilgungen geleistet.      
  Ausgaben      
  Haushaltsvermerk      
  1. Die Ausgaben sind übertragbar.
§ 45 Abs. 3 BHO ist nicht anzuwenden.
     
  2. Das Bundesministerium der Finanzen erlässt im Rahmen eines Bewirtschaftungsrundschreibens allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Haushalts- und Wirtschaftsführung.      
  Schuldendienst      
575 01
-920
Zinsen für Kreditaufnahmen am Geld- und Kapitalmarkt 4 100 000     
  Haushaltsvermerk      
  1. Einnahmen fließen den Ausgaben zu.      
  2. Die Berechnung der Zinsen erfolgt unter Zugrundelegung der durchschnittlichen Verzinsung der Bruttokreditaufnahme des Bundes im jeweiligen Jahr.      
  Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)      
683 01
-169
Aufstockung des zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) 900 000     
  Haushaltsvermerk      
  1. Mindestens 200 000 T€ des Ansatzes sind für Projekte in den neuen Ländern zweckgebunden. Nicht benötigte Mittel können mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen für Projekte in den alten Ländern verausgabt werden.      
  2. Aus dem Ansatz dürfen auch folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden:
Projektträgerkosten: 18 000 T€
Begleitforschung: 200 T€.
     
  Erläuterungen      
  Aus dem Titel wird das zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM), das derzeit FuE-Kooperationsvorhaben und Netzwerkprojekte in ganz Deutschland sowie einzelbetriebliche FuE-Vorhaben in Ostdeutschland fördert, aufgestockt, damit in den Jahren 2009 und 2010 auch einzelbetriebliche FuE-Vorhaben von westdeutschen Unternehmen und FuE-Einzel- und Kooperationsvorhaben von Unternehmen bis 1 000 Beschäftigte in Ost- und Westdeutschland gefördert werden können.      
  Die Fördermöglichkeiten des bundesweiten ZIM unterstützen die Unternehmen in der gegenwärtigen Situation dabei, ihre Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsanstrengungen auf hohem Niveau fortzusetzen und ihren gewachsenen Finanzierungsbedarf zu decken. Mit der Förderung von schnell marktwirksamen und Beschäftigung sichernden Projekten wird ein wichtiger konjunktureller Impuls gegeben, der mit der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen auch die künftige Wachstumsperspektive verbessert. Damit können sich die Unternehmen im globalen Wettbewerb besser behaupten.      
  Einzelheiten regelt die Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie.      
697 01
-332
Programm zur Stärkung der Pkw-Nachfrage 1 500 000     
  Erläuterungen      
  Als konjunktur- und umweltpolitisches Programm zur Stärkung der Pkw-Nachfrage können private Autohalter eine Umweltprämie beantragen, wenn ein mindestens neun Jahre altes Altfahrzeug, das für mindestens ein Jahr auf den Halter zugelassen ist, verschrottet und gleichzeitig ein umweltfreundlicher Neu- oder Jahreswagen mit Abgasnorm EURO 4 oder höher gekauft und zugelassen oder geleast und zugelassen wird. Die Umweltprämie beträgt 2 500 € und wird für Kauf und Zulassung oder Leasing und Zulassung bis maximal zum 31. Dezember 2009 gewährt.      
  Einzelheiten regelt die Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie.      
  Titelgruppe 01      
Tgr. 01 Finanzhilfen nach Art. 104 b GG für Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder (10 000 000) (–)  
  Haushaltsvermerk      
  Einnahmen aus Rückzahlungen von Finanzhilfen nach dem ZuInvG aus nicht zweckentsprechend verwendeten Mitteln fließen den Ausgaben zu.      
882 11
-873
Finanzhilfen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 ZuInvG 6 500 000     
882 12
-873
Finanzhilfen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 ZuInvG 3 500 000     
  Titelgruppe 02      
Tgr. 02 Investitionsverstärkungsprogramm Verkehr (2 000 000) (–)  
  Haushaltsvermerk      
  Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.      
  Erläuterungen      
  Mit dem Investitionsverstärkungsprogramm Verkehr setzt der Bund für Ausbau und Erneuerung von Bundesverkehrswegen (Straßen, Schienen, Wasserstraßen) und deren multimodale Verknüpfung zusätzlich 2 Mrd. € ein.      
  Das Programm ergänzt die mit dem Innovations- und Investitionsprogramm Verkehr gesetzten konjunkturwirksamen Impulse zur Stärkung von Wachstum und Beschäftigung in diesem Sektor.      
741 21
-721
Investitionen in die Bundesautobahnen 450 000     
  Erläuterungen      
  Die Mittel werden insbesondere eingesetzt für:      
  1. die Verbesserung des Oberflächenzustandes der Fahrbahnen und Beseitigung von Substanzschäden,      
  2. die weitere Modernisierung und Erhaltung von Brücken und Ingenieurbauten einschließlich deren kompletter Erneuerung,      
  3. die vorgezogene Realisierung baureifer Projekte,      
  4. die Bereitstellung zusätzlicher Parkflächen für Lkw an BAB-Parkplätzen und Rastanlagen unter Berücksichtigung der Interessen der Anwohner an verbessertem Lärmschutz und      
  5. Maßnahmen zur Wiedervernetzung von Lebensräumen an bestehenden Bundesautobahnen.      
741 22
-722
Investitionen in die Bundesstraßen 400 000     
  Erläuterungen      
  Die Mittel werden insbesondere eingesetzt für:      
  1. die Verbesserung des Oberflächenzustandes der Fahrbahnen und Beseitigung von Substanzschäden,      
  2. die weitere Modernisierung und Erhaltung von Brücken und Ingenieurbauten einschließlich deren kompletter Erneuerung,      
  3. die vorgezogene Realisierung baureifer Projekte und      
  4. Maßnahmen zur Wiedervernetzung von Lebensräumen an bestehenden Bundesstraßen.      
780 21
-731
Investitionen in die Bundeswasserstraßen 350 000     
  Haushaltsvermerk      
  Aus dem Ansatz dürfen auch Ausgaben bis zu einer Höhe von 5 000 T€ für Pilotvorhaben für innovative Techniken in der Binnenschifffahrt geleistet werden.      
  Erläuterungen      
  Die Mittel werden eingesetzt für Investitionen in den Verkehrsträger Bundeswasserstraßen/Schifffahrt einschließlich Planungskosten, insbesondere für:      
  1. die Beschleunigung laufender Maßnahmen zum Ausbau der seewärtigen Zufahrten und Hinterlandanbindungen der Seehäfen,      
  2. die Netzoptimierung,      
  3. die Erhaltung und den Ausbau von Schleusen,      
  4. die Substanzerhaltung des bestehenden Bundeswasserstraßennetzes,      
  5. die vorgezogene Realisierung neuer Maßnahmen,      
  6. die Modernisierung der betrieblichen Infrastruktur der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes.      
891 21
-832
Investitionen in den Schienenverkehr 700 000     
  Haushaltsvermerk      
  1. Die Erläuterungen sind verbindlich.      
  2. Aus dem Ansatz dürfen auch Ausgaben bis zu einer Höhe von 5 000 T€ für Pilotvorhaben für innovative Techniken im Schienengüterverkehr geleistet werden.      
  Erläuterungen      
  Die Mittel werden insbesondere eingesetzt für:      
  1. die beschleunigte Sanierung von Personenbahnhöfen (Verstärkung des Personenbahnhofsprogramms),      
  2. Investitionen in Bahnanlagen,      
  3. die Verstärkung von Investitionen in innovative Techniken am Fahrweg zur Lärm- und Erschütterungsminderung im Schienenverkehr,      
  4. die Verstärkung laufender und den Beginn neuer baureifer Projekte einschließlich Planungskosten,      
  5. die beschleunigte Einführung der europäischen Leit- und Sicherungstechnik ETCS (u. a. durch Neubau von elektronischen Stellwerken).      
892 21
-839
Investitionen in den Kombinierten Verkehr 100 000     
  Haushaltsvermerk      
  Aus dem Ansatz dürfen auch Ausgaben bis zu einer Höhe von 5 000 T€ für Pilotvorhaben im Rahmen der Weiterentwicklung der Umschlagtechnik geleistet werden.      
  Erläuterungen      
  Die Mittel werden eingesetzt für Investitionen in Anlagen des Kombinierten Verkehrs einschließlich Planungskosten, insbesondere für:      
  1. Baukostenzuschüsse zur Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs an private Unternehmen,      
  2. Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit (Security) in Terminals.      
  Titelgruppe 03      
Tgr. 03 Grundsanierung und energetische Sanierung von Gebäuden (750 000) (–)  
  Haushaltsvermerk      
  1. Aus dem Ansatz dürfen auch große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie der Erwerb von Grundvermögen für diese Zwecke finanziert werden.      
  2. Mit den Mittel können folgende Maßnahmen grundsätzlich gefördert werden:      
  2.1 neue Grund- und Teilsanierungen mit dem Schwerpunkt Energie-, Betriebs- und Erhaltungskostensenkung sowie CO2- und Klimakostenverminderung, soweit möglich auch mit Einsatz erneuerbarer Energien      
  2.2 Vorziehen und Optimieren derartiger bereits geplanter Maßnahmen      
  2.3 Beschleunigung derartiger bereits laufender Maßnahmen      
  2.4 Finanzierungsergänzung derartiger noch nicht komplett finanzierter Maßnahmen      
  2.5 im Einzelfall auch Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, soweit sie den vorstehenden Zielen entsprechen      
  3. Die Finanzierung oder Förderung soll auf der Grundlage folgender Kriterien (Kosten-Wirksamkeit-Analyse) erfolgen:      
  3.1 Auftragserteilung und Baubeginn bis Ende 2010      
  3.2 Abrechnung bis Ende 2011      
  3.3 Umfang der künftigen Energie-, Betriebs- und Erhaltungskostenersparnis      
  3.4 Reduzierung der Klimakosten (z. B. CO2-Einsparung)      
  3.5 Umfang des Innovationspotentials      
  3.6 Umfang der unmittelbar und mittelbar ausgelösten Gesamtinvestitionen      
  3.7 Maß der Beschäftigungswirksamkeit (z. B. Höhe des Lohnanteils an den Gesamtkosten)      
  3.8 Maß des Beitrags zur Verbesserung der Infrastruktur im Bildungs-, Wissenschafts- und Kulturbereich      
  4. Die Wirksamkeit des Mitteleinsatzes ist anhand dieser Kriterien kontinuierlich zu evaluieren. Dem Haushaltsausschuss ist in regelmäßigen Abständen über die Mittelverwendung zu berichten, beginnend zum 1. Juni 2009.      
558 31
-032
Militärische Anlagen einschließlich kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten 250 000     
711 31
-016
Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten 500 000     
  Haushaltsvermerk      
  1. Die Ausgaben und Maßnahmen an Gebäuden in Bonn und der Region Bonn sind gesperrt.
Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages.
     
  2. Von den Ausgaben entfallen jeweils 250 Mio. € auf den zivilen Bereich des Bundes und Zuwendungsempfänger.      
  3. Einbezogen sind Gebäude der unmittelbaren und mittelbaren Bundesverwaltung sowie institutionelle Zuwendungsempfänger, wenn deren Betriebskosten zum großen Teil vom Bund finanziert werden.      
  Titelgruppe 04      
Tgr. 04 Beiträge an internationale und supranationale Einrichtungen (100 000) (–)  
  Haushaltsvermerk      
  1. Die Ausgaben sind gesperrt.
Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages.
     
  2. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.      
836 41
-023
Beteiligung an der Infrastruktur-Krisenfazilität der Weltbankgruppe 40 000     
896 41
-023
Beitrag zur Infrastruktur-Krisenfazilität der Weltbankgruppe 60 000     
  Haushaltsvermerk      
  Zinszuschüsse dürfen bei nachgewiesener Wirtschaftlichkeit auch kapitalisiert an den mit der bankenmäßigen Abwicklung beauftragten Treuhänder (§ 44 Abs. 2 BHO) ausgezahlt werden.      
  Titelgruppe 05      
Tgr. 05 Konjunkturstützende Maßnahmen im Bereich von Investitions- und Ausstattungsbedarf der Ressorts (650 000) (–)  
  Haushaltsvermerk      
  1. Die Ausgaben des Epl. 02 sind gesperrt.
Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages.
     
  2. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig mit Ausnahme des Titels 554 51.      
  3. Die Erläuterungen sind verbindlich.      
  4. Mit den Mitteln dürfen grundsätzlich nur Maßnahmen im Bereich von Investitions- und Ausstattungsbedarf der Ressorts gefördert werden,      
  4.1 die derartige bereits geplante Maßnahmen vorziehen und optimieren oder beschleunigen,      
  4.2 die Finanzierung derartiger noch nicht komplett finanzierter Maßnahmen ergänzen und      
  4.3 die vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages oder den Berichterstatterinnen und Berichterstattern des Einzelplans in den Haushaltsberatungen nicht bereits abgelehnt wurden.      
  Erläuterungen      
  Die Mittel werden wie folgt auf die Einzelpläne aufgeteilt:      
Bezeichnung 1 000 €
Epl. 01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt 1 741
Epl. 02 Deutscher Bundestag 10 768
Epl. 03 Bundesrat 1 637
Epl. 04 Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt 10 562
Epl. 05 Auswärtiges Amt 36 251
Epl. 06 Bundesministerium des Innern 130 672
Epl. 07 Bundesministerium der Justiz 15 093
Epl. 08 Bundesministerium der Finanzen 88 436
Epl. 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
26 037
Epl. 10 Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
17 447
Epl. 11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales 7 611
Epl. 12 Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
37 615
Epl. 14 Bundesministerium der Verteidigung 226 170
Epl. 15 Bundesministerium für Gesundheit 10 547
Epl. 16 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
10 098
Epl. 17 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
5 217
Epl. 19 Bundesverfassungsgericht 1 703
Epl. 20 Bundesrechnungshof 4 380
Epl. 23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
2 994
Epl. 30 Bundesministerium für Bildung und Forschung
5 021
Zusammen 650 000
Titel
Funktion
Zweckbestimmung Soll
2009
1 000 €
Soll
2008
1 000 €
Ist
2007
1 000 €
539 59
-011
Vermischte Verwaltungsausgaben    
  Erläuterungen      
  In diesem Titel sind alle Sächlichen Verwaltungsausgaben zu buchen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Umsetzung der Investitionsmaßnahmen stehen.      
554 51
-032
Militärische Beschaffungen 226 170     
  Erläuterungen      
  Aus diesem Titel können auch Ausgaben für den Erwerb von Datenverarbeitungsanlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen, Software sowie für die Errichtung von IT-Leitungsnetzen geleistet werden.      
711 51
-011
Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten –     
712 52
-011
Große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten –     
811 51
-011
Erwerb von Fahrzeugen –     
812 51
-011
Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen 423 830     
  Erläuterungen      
  Aus diesem Titel können auch Ausgaben für den Erwerb von Datenverarbeitungsanlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen, Software sowie für die Errichtung von IT-Leitungsnetzen geleistet werden.      
  Titelgruppe 06      
Tgr. 06 Förderung anwendungsorientierter Forschung im Bereich Mobilität (500 000) (–)  
  Haushaltsvermerk      
  1. Die Ausgaben sind gesperrt.
Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages.
     
  2. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.      
  Erläuterungen      
  Die Bereitstellung erfolgt über direkte Programme und KfW-Kredite, ergänzt durch einen Beitrag der Industrie in einer strategischen Allianz.      
  Das Programm beinhaltet folgende Bausteine:      
  1. Forschung und Entwicklung:
V. a. Weiterentwicklung der Batterie- und Speichertechnologie, Hybridtechnologien, Standardisierung und Modularisierung von Gesamtantriebssystemen, Netze für die Stromversorgung der Zukunft, Brennstoffzellen, Komponenten- und Materialentwicklung, Optimierung der Antriebskomponenten, effiziente und energieoptimierte Antriebe und Betriebsweisen für Schienenfahrzeuge, Kompetenzaufbau Elektromobilität und Elektrochemie, Begleitforschung.
     
  2. Demonstration und Pilotprojekte:
V. a. Elektrofahrzeuge, Batterieproduktion und -recycling, Ladeinfrastruktur, Netzintegration, Lade- und Abrechnungsverfahren (IKT-Technologie), Feldversuche, neue Biokraftstoffe.
     
  3. Marktvorbereitung/Marktanreizprogramme:
V. a. Vorbereitung und Unterstützung einer Markteinführung von Elektro- und Plug-In-Hybrid-Fahrzeugen, um die für die Hersteller notwendigen Skalen- und Lernkurveneffekte zu beschleunigen; Geschäftsmodelle; Aus- und Weiterbildung.
     
531 61
-622
Studien, Untersuchungen, Gutachten sowie Projektbegleitung 30 000     
662 61
-622
Zinszuschüsse im Rahmen eines Förderprogramms zu innovativen Antriebstechnologien der KfW-Förderbank 50 000     
683 61
-622
Innovative Mobilitätskonzepte 270 000     
891 61
-622
Modellvorhaben und Demonstrationsprojekte im Bereich innovativer Mobilitätskonzepte 150 000     
  Titelgruppe 55      
Tgr. 55 Maßnahmen im Bereich der IuK-Technik (500 000) (–)  
  Haushaltsvermerk      
  Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.      
532 51
-011
Kosten der Umsetzung der Maßnahmen im Bereich der IT-Steuerung und IuK-Technik des Bundes 300 000     
  Haushaltsvermerk      
  1. Die Ausgaben sind in Höhe von 200 000 T€ gesperrt.
Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages.
     
  2. Aus den Ausgaben dürfen auch Zuwendungen gemäß § 44 BHO bis zur Höhe von 100 Mio. € geleistet werden.      
812 55
-011
Erwerb von Datenverarbeitungsanlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen, Software 200 000     
  Erläuterungen      
  Aus diesem Titel können auch Ausgaben für die Errichtung von IT-Leitungsnetzen geleistet werden.      
  Abschluss der Anlage      
  Einnahmen      
  Steuern und steuerähnliche Abgaben      
  Verwaltungseinnahmen  
  Übrige Einnahmen 21 000 000  
  Gesamteinnahmen 21 000 000  
  Ausgaben      
  Personalausgaben      
  Sächliche Verwaltungsausgaben 330 000  
  Militärische Beschaffungen, Anlagen usw. 476 170  
    davon aus:      
    Gruppe 554 : Beschaffungen 226 170  
    Gruppe 558 : Militärische Anlagen 250 000  
  Schuldendienst 4 100 000  
  Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 2 720 000  
  Ausgaben für Investitionen 13 373 830  
  Besondere Finanzierungsausgaben      
  Gesamtausgaben 21 000 000  

Anlage  (Nachtrag)Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds“

Norm in neuem Fenster öffnen
(Fundstelle: BGBl. I 2009; 1578 - 1579)

Wirtschaftsplan
des Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds“


Titel
Funktion
Zweckbestimmung Bisheriges
Soll 2009
1 000 €
Für 2009
treten hinzu
1 000 €
Neues
Soll 2009
1 000 €
  Einnahmen      
  Übrige Einnahmen      
325 01
-920
Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt 21 000 000 4 200 000 25 200 000
  Erläuterungen
Veranschlagt sind die Einnahmen aus Krediten für die Finanzierung nach dem ITFG. Aus diesem Titel werden auch Tilgungen geleistet.
     
  Ausgaben      
  Schuldendienst      
575 01
-920
Zinsen für Kreditaufnahmen am Geld- und Kapitalmarkt 4 100 000 700 000 4 800 000
  Haushaltsvermerk
1.
Einnahmen fließen den Ausgaben zu.
2.
Die Berechnung der Zinsen erfolgt unter Zugrundelegung der durchschnittlichen Verzinsung der Bruttokreditaufnahme des Bundes im jeweiligen Jahr.
     
  Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)      
697 01
-332
Programm zur Stärkung der Pkw-Nachfrage 1 500 000 3 500 000 5 000 000
  Erläuterungen
Als konjunktur- und umweltpolitisches Programm zur Stärkung der Pkw-Nachfrage können private Autohalter eine Umweltprämie beantragen, wenn ein mindestens neun Jahre altes Altfahrzeug, das für mindestens ein Jahr auf den Halter zugelassen ist, verschrottet und gleichzeitig ein umweltfreundlicher Neu- oder Jahreswagen mit Abgasnorm EURO 4 oder höher gekauft und zugelassen oder geleast und zugelassen wird. Die Umweltprämie beträgt 2 500 €. Sie wird gewährt, wenn Kauf oder Leasing bis zum 31. Dezember 2009 und die Zulassung innerhalb einer Frist von 9 Monaten nach Reservierung der Prämie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, spätestens jedoch zum 30. Juni 2010, erfolgen.
Einzelheiten regelt die Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie.
     
Titel
Funktion
Zweckbestimmung Bisheriges
Soll 2009
1 000 €
Für 2009
treten hinzu
1 000 €
Neues
Soll 2009
1 000 €
  Titelgruppe 03      
Tgr. 03 Grundsanierung und energetische Sanierung von Gebäuden (750 000) (–) (750 000)
711 31
-016
Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten 500 000 500 000
  Haushaltsvermerk
1.
Die Ausgaben und Maßnahmen an Gebäuden in Bonn und der Region Bonn sind gesperrt.
Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages.
2.
Von den Ausgaben entfallen jeweils 250 Mio. € auf den zivilen Bereich des Bundes und Zuwendungsempfänger.
3.
Einbezogen sind Gebäude der unmittelbaren und mittelbaren Bundesverwaltung sowie institutionelle Zuwendungsempfänger, wenn deren Betriebskosten zum großen Teil vom Bund finanziert werden. Einbezogen werden können auch Nationale Kulturdenkmäler sowie internationale Kulturgüter.
     
  Abschluss der Anlage      
  Einnahmen      
  Verwaltungseinnahmen
  Übrige Einnahmen 21 000 000 4 200 000 25 200 000
     
  Gesamteinnahmen 21 000 000 4 200 000 25 200 000
  Ausgaben      
  Sächliche Verwaltungsausgaben 330 000 330 000
  Militärische Beschaffungen, Anlagen usw. 476 170 476 170
  davon aus:      
  Gruppe 554 : Beschaffungen 226 170 226 170
  Gruppe 558 : Militärische Anlagen 250 000 250 000
  Schuldendienst 4 100 000 700 000 4 800 000
  Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 2 720 000 3 500 000 6 220 000
  Ausgaben für Investitionen 13 373 830 13 373 830
     
  Gesamtausgaben 21 000 000 4 200 000 25 200 000