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Planen, Vorbereiten und Durchführen von Arbeitsaufgaben in Abstimmung mit den kundenspezifischen Geschäfts- und Leistungsprozessen (§ 4 Absatz 2 Nummer 1)
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- a)
Grundsätze und Methoden des Projektmanagements anwenden
- b)
Auftragsunterlagen und Durchführbarkeit des Auftrags prüfen, insbesondere in Hinblick auf rechtliche, wirtschaftliche und terminliche Vorgaben, und den Auftrag mit den betrieblichen Prozessen und Möglichkeiten abstimmen
- c)
Zeitplan und Reihenfolge der Arbeitsschritte für den eigenen Arbeitsbereich festlegen
- d)
Termine planen und abstimmen sowie Terminüberwachung durchführen
- e)
Probleme analysieren und als Aufgabe definieren sowie Lösungsalternativen entwickeln und beurteilen
- f)
Arbeits- und Organisationsmittel wirtschaftlich und ökologisch unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen und der Budgetvorgaben einsetzen
- g)
Aufgaben im Team sowie mit internen und externen Kunden und Kundinnen planen und abstimmen
- h)
betriebswirtschaftlich relevante Daten erheben und bewerten und dabei Geschäfts- und Leistungsprozesse berücksichtigen
- i)
eigene Vorgehensweise sowie die Aufgabendurchführung im Team reflektieren und bei der Verbesserung der Arbeitsprozesse mitwirken
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Informieren und Beraten von Kunden und Kundinnen (§ 4 Absatz 2 Nummer 2)
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- a)
im Rahmen der Marktbeobachtung Preise, Leistungen und Konditionen von Wettbewerbern vergleichen
- b)
Bedarfe von Kunden und Kundinnen feststellen sowie Zielgruppen unterscheiden
- c)
Kunden und Kundinnen unter Beachtung von Kommunikationsregeln informieren und Sachverhalte präsentieren und dabei deutsche und englische Fachbegriffe anwenden
- d)
Maßnahmen für Marketing und Vertrieb unterstützen
- e)
Informationsquellen auch in englischer Sprache aufgabenbezogen auswerten und für die Kundeninformation nutzen
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- f)
Gespräche situationsgerecht führen und Kunden und Kundinnen unter Berücksichtigung der Kundeninteressen beraten
- g)
Kundenbeziehungen unter Beachtung rechtlicher Regelungen und betrieblicher Grundsätze gestalten
- h)
Daten und Sachverhalte interpretieren, multimedial aufbereiten und situationsgerecht unter Nutzung digitaler Werkzeuge und unter Berücksichtigung der betrieblichen Vorgaben präsentieren
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Beurteilen marktgängiger IT-Systeme und kundenspezifischer Lösungen (§ 4 Absatz 2 Nummer 3)
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- a)
marktgängige IT-Systeme für unterschiedliche Einsatzbereiche hinsichtlich Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Barrierefreiheit beurteilen
- b)
Angebote zu IT-Komponenten, IT-Produkten und IT-Dienstleistungen einholen und bewerten sowie Spezifikationen und Konditionen vergleichen
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- c)
technologische Entwicklungstrends von IT-Systemen feststellen sowie ihre wirtschaftlichen, sozialen und beruflichen Auswirkungen aufzeigen
- d)
Veränderungen von Einsatzfeldern für IT-Systeme aufgrund technischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Entwicklungen feststellen
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4
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Entwickeln, Erstellen und Betreuen von IT-Lösungen (§ 4 Absatz 2 Nummer 4)
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- a)
IT-Systeme zur Bearbeitung betrieblicher Fachaufgaben analysieren sowie unter Beachtung insbesondere von Lizenzmodellen, Urheberrechten und Barrierefreiheit konzeptionieren, konfigurieren, testen und dokumentieren
- b)
Programmiersprachen, insbesondere prozedurale und objektorientierte Programmiersprachen, unterscheiden
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5
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- c)
systematisch Fehler erkennen, analysieren und beheben
- d)
Algorithmen formulieren und Anwendungen in einer Programmiersprache erstellen
- e)
Datenbankmodelle unterscheiden, Daten organisieren und speichern sowie Abfragen erstellen
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5
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Durchführen und Dokumentieren von qualitätssichernden Maßnahmen (§ 4 Absatz 2 Nummer 5)
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- a)
betriebliche Qualitätssicherungssysteme im eigenen Arbeitsbereich anwenden und Qualitätssicherungsmaßnahmen projektbegleitend durchführen und dokumentieren
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4
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- b)
Ursachen von Qualitätsmängeln systematisch feststellen, beseitigen und dokumentieren
- c)
im Rahmen eines Verbesserungsprozesses die Zielerreichung kontrollieren, insbesondere einen Soll-Ist-Vergleich durchführen
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6
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Umsetzen, Integrieren und Prüfen von Maßnahmen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz (§ 4 Absatz 2 Nummer 6)
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- a)
betriebliche Vorgaben und rechtliche Regelungen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz einhalten
- b)
Sicherheitsanforderungen von IT-Systemen analysieren und Maßnahmen zur IT-Sicherheit ableiten, abstimmen, umsetzen und evaluieren
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6
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- c)
Bedrohungsszenarien erkennen und Schadenspotenziale unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und technischer Kriterien einschätzen
- d)
Kunden und Kundinnen im Hinblick auf Anforderungen an die IT-Sicherheit und den Datenschutz beraten
- e)
Wirksamkeit und Effizienz der umgesetzten Maßnahmen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz prüfen
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6
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7
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Erbringen der Leistungen und Auftragsabschluss (§ 4 Absatz 2 Nummer 7)
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- a)
Leistungen nach betrieblichen und vertraglichen Vorgaben dokumentieren
- b)
Leistungserbringung unter Berücksichtigung der organisatorischen und terminlichen Vorgaben mit Kunden und Kundinnen abstimmen und kontrollieren
- c)
Veränderungsprozesse begleiten und unterstützen
- d)
Kunden und Kundinnen in die Nutzung von Produkten und Dienstleistungen einweisen
- e)
Leistungen und Dokumentationen an Kunden und Kundinnen übergeben sowie Abnahmeprotokolle anfertigen
- f)
Kosten für erbrachte Leistungen erfassen sowie im Zeitvergleich und im Soll-Ist-Vergleich bewerten
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7
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8
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Analysieren von Anforderungen an IT-Systeme (§ 4 Absatz 2 Nummer 8)
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- a)
Geschäftsprozesse von Kunden und Kundinnen im Hinblick auf die Anforderungen an IT-Systeme analysieren
- b)
Organisationsstruktur, Informationswege und -verarbeitung sowie Schnittstellen zwischen verschiedenen Funktionsbereichen des Kundenunternehmens auftragsbezogen analysieren
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6
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- c)
IT-Systeme erfassen und nach Maßgabe der Leistungsfähigkeit, Funktionalität, Wirtschaftlichkeit und Erweiterbarkeit der IT-Systeme bewerten
- d)
Schnittstellen und Datenbestände analysieren sowie Hilfsmittel zur Datenanalyse bereitstellen
- e)
Realisierungsmöglichkeiten der Kundenanforderungen in Absprache mit den beteiligten Organisationseinheiten abschätzen und dabei Kapazitäten, Ressourcen und Termine berücksichtigen
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Entwickeln und Umsetzen von Beratungsstrategien (§ 4 Absatz 2 Nummer 9)
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- a)
Kundenpotenzial analysieren und Kundenbeziehungen gestalten
- b)
Kundenwünsche und -erwartungen mit dem eigenen Leistungsangebot vergleichen und daraus Vorgehensweisen für die Kundenberatung ableiten
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8
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- c)
Produkte und Dienstleistungen aus technischer und kaufmännischer Sicht präsentieren sowie Kunden und Kundinnen bei der Auswahl beraten
- d)
Strategien der Konfliktvermeidung und im Bedarfsfall des Konfliktmanagements anwenden
- e)
Kundenreklamationen im Bedarfsfall bearbeiten
- f)
Kunden und Kundinnen nach Leistungserbringung beraten und unterstützen
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Entwickeln von Konzepten für IT-Lösungen und Koordinieren von deren Umsetzung (§ 4 Absatz 2 Nummer 10)
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- a)
Lösungsvarianten unter Berücksichtigung fachlicher, wirtschaftlicher, arbeitsorganisatorischer, IT-sicherheitsrelevanter und rechtlicher Aspekte entwickeln und bewerten
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4
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- b)
Kosten-Nutzen-Analyse für Kunden und Kundinnen erstellen
- c)
Kunden und Kundinnen hinsichtlich Lösungsmöglichkeiten unter Aspekten der Wirtschaftlichkeit, Erweiterbarkeit und des Wartungsaufwandes beraten
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- d)
Abstimmungsprozesse gestalten
- e)
Umsetzung der Lösung veranlassen und koordinieren oder selbständig realisieren
- f)
Systeme und Serviceleistungen bereitstellen
- g)
Produktschulungen planen und durchführen
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Erstellen von Angeboten und Abschließen von Verträgen (§ 4 Absatz 2 Nummer 11)
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- a)
Vertragsarten und ihre rechtliche und kaufmännische Bedeutung erläutern
- b)
Kosten für Eigen- und Fremdleistungen sowie Angebotspreis ermitteln
- c)
Serviceleistungen mit Kunden und Kundinnen abstimmen und kalkulieren
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- d)
Angebote gemäß Kundenanforderung unter Berücksichtigung von technischen Spezifikationen, Leistungsbeschreibung und interner Vorgaben erstellen
- e)
rechtliche Regelungen, insbesondere zum Datenschutz und zu allgemeinen Geschäftsbedingungen, einhalten
- f)
Finanzierungsarten unterscheiden und Kunden und Kundinnen über Finanzierungsmöglichkeiten beraten
- g)
Vertragsverhandlungen führen und Verträge unterschriftsreif vorbereiten
- h)
Ergebnisse für die nachhaltige Gestaltung der Kundenbeziehungen aufbereiten
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Anwenden von Instrumenten aus dem Absatzmarketing und aus dem Vertrieb (§ 4 Absatz 2 Nummer 12)
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- a)
Mitbewerber sowie Marktentwicklungen beobachten und dabei Instrumente der Marktanalyse nutzen
- b)
an der Entwicklung und Durchführung von Absatzmarketingmaßnahmen mitwirken
- c)
Vertriebswege für unterschiedliche Produkt- und Zielgruppen sowie die damit verbundenen Kosten ermitteln und beurteilen
- d)
Kundendaten systematisch auswerten und für die Durchführung von vertrieblichen Maßnahmen nutzen
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Anwenden von Instrumenten der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle (§ 4 Absatz 2 Nummer 13)
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- a)
Informationen des externen Rechnungswesens für Steuerungs- und Kontrollprozesse nutzen
- b)
Ergebnisse der Kosten-und-Leistungs-Rechnung unter Nutzung von branchenüblichen Kennzahlen analysieren und Schlussfolgerungen ableiten
- c)
Daten für das Rechnungswesen beschaffen und aufbereiten sowie betriebliche Kennzahlen ermitteln
- d)
Kosten für Eigen- und Fremdleistungen kalkulieren
- e)
Instrumente des Forderungs- und Verbindlichkeits-Managements anwenden
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Beschaffen von Hard- und Software sowie von Dienstleistungen (§ 4 Absatz 2 Nummer 14)
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- a)
Bedarf an IT-Produkten und an Dienstleistungen ermitteln
- b)
Produktinformationen einholen und unter wirtschaftlichen und fachlichen Gesichtspunkten auswerten
- c)
Bezugsquellen ermitteln und Angebote einholen, vergleichen und bewerten
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- d)
Vertragsarten, insbesondere Lizenzmodelle, unterscheiden und auswählen
- e)
Vertragsverhandlungen unter Berücksichtigung von Vollmachten führen
- f)
Bestellvorgänge planen und durchführen sowie Lieferungen und Leistungen kontrollieren
- g)
Maßnahmen bei Vertragsstörungen unter Einhaltung der rechtlichen Regelungen und betrieblichen Vorgaben ergreifen
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