JArbSchUV

Verordnung über die ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung - JArbSchUV)


Ausfertigungsdatum: 16.10.1990
Stand:
Geändert durch Art. 19 V v. 11.12.2024 I Nr. 411
    Eingangsformel
    § 1  Durchführung der Untersuchungen
    § 2  Untersuchungsberechtigungsschein
    § 3  Erhebungsbogen
    § 4  Untersuchungsbogen
    § 5  Ärztliche Mitteilung an den Personensorgeberechtigten
    § 6  Ärztliche Bescheinigung für den Arbeitgeber
    § 7  Übermittlung von Unterlagen
    § 8  Inkrafttreten, abgelöste Vorschrift
    Schlußformel
    Anlage 1  Erhebungsbogen für die Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
    Anlage 1a  Erhebungsbogen für die Nachuntersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
    Anlage 2  Zum Verbleib beim untersuchenden Arzt Erhebungs-/Untersuchungsbogen (Teil 2)
    Anlage 2a  Zum Verbleib beim untersuchenden Arzt Erhebungs-/Nachuntersuchungsbogen (Teil 2)
    Anlage 3  Ärztliche Mitteilung an den Personensorgeberechtigten
    Anlage 4  Ärztliche Bescheinigung für den Arbeitgeber

Fussnoten:

(+++ Textnachweis ab: 1. 2.1990 +++)

Eingangsformel

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Auf Grund des § 46 Abs. 1 und des § 72 Abs. 3 Satz 2 des Jugendarbeitsschutzgesetzes vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965) verordnet der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung:

§ 1  Durchführung der Untersuchungen

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(1) Der Arzt, der einen Jugendlichen nach den §§ 32 bis 35 oder nach § 42 des Jugendarbeitsschutzgesetzes untersucht, hat unter Berücksichtigung der Krankheitsvorgeschichte des Jugendlichen auf Grund der Untersuchungen zu beurteilen, ob dessen Gesundheit und Entwicklung durch die Ausführung bestimmter Arbeiten oder durch die Beschäftigung während bestimmter Zeiten gefährdet wird, ob eine außerordentliche Nachuntersuchung oder eine Ergänzungsuntersuchung erforderlich ist oder ob besondere der Gesundheit dienende Maßnahmen nötig sind (§ 37 Jugendarbeitsschutzgesetz).
(2) Als Tag der Untersuchung (§ 32 Abs. 1 Nr. 1, § 33 Abs. 1 und § 34 Jugendarbeitsschutzgesetz) gilt der Tag der abschließenden Beurteilung.

§ 2  Untersuchungsberechtigungsschein

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Die Kosten einer Untersuchung werden vom Land (§ 44 Jugendarbeitsschutzgesetz) nur erstattet, wenn der Arzt der Kostenforderung einen von der nach Landesrecht zuständigen Stelle ausgegebenen Untersuchungsberechtigungsschein beifügt.

§ 3  Erhebungsbogen

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Zur Vorbereitung einer Untersuchung nach § 32 Abs. 1 des Jugendarbeitsschutzgesetzes (Erstuntersuchung) erhält der Jugendliche von der nach Landesrecht zuständigen Stelle einen Erhebungsbogen nach dem Muster der Anlage 1, zur Vorbereitung einer Untersuchung nach § 33 Abs. 1, §§ 34, 35 Abs. 1 oder § 42 des Jugendarbeitsschutzgesetzes (Nachuntersuchung) einen Erhebungsbogen nach dem Muster der Anlage 1a. Der Erhebungsbogen soll, vom Personensorgeberechtigten ausgefüllt und von diesem und dem Jugendlichen unterschrieben, dem Arzt bei der Untersuchung vorgelegt werden.

§ 4  Untersuchungsbogen

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(1) Für die Aufzeichnung der Ergebnisse einer Erstuntersuchung hat der Arzt einen Untersuchungsbogen nach dem Muster der Anlage 2, für die Aufzeichnung der Ergebnisse einer Nachuntersuchung einen Untersuchungsbogen nach dem Muster der Anlage 2a zu verwenden.
(2) Der Arzt hat die Untersuchungsbogen 10 Jahre aufzubewahren.

§ 5  Ärztliche Mitteilung an den Personensorgeberechtigten

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Für die ärztliche Mitteilung an den Personensorgeberechtigten nach § 39 Abs. 1 des Jugendarbeitsschutzgesetzes hat der Arzt bei einer Erstuntersuchung und bei einer Nachuntersuchung einen Vordruck nach dem Muster der Anlage 3 zu verwenden.

§ 6  Ärztliche Bescheinigung für den Arbeitgeber

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Für die ärztliche Bescheinigung für den Arbeitgeber nach § 39 Abs. 2 des Jugendarbeitsschutzgesetzes hat der Arzt bei einer Erstuntersuchung und bei einer Nachuntersuchung einen Vordruck nach dem Muster der Anlage 4 zu verwenden.

§ 7  Übermittlung von Unterlagen

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Bei der Übermittlung von Unterlagen nach den in dieser Verordnung vorgesehenen Mustern sind die in den Mustern vorgesehenen Unterschriften in schriftlicher Form zu leisten oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen.

§ 8  Inkrafttreten, abgelöste Vorschrift

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Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden vierten Kalendermonats in Kraft.

Schlußformel

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Der Bundesrat hat zugestimmt.

Anlage 1  Erhebungsbogen für die Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

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(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 411, S. 43)


– vom Personensorgeberechtigten*)auszufüllen und von ihm und dem Jugendlichen zu unterschreiben;*)
dem Arzt vom Jugendlichen bei der Untersuchung vorzulegen –
                           
    UBS-ID                      
  Name, Vorname, Geburtsdatum des Jugendlichen

 
  Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort

 
  Beabsichtigte berufliche Tätigkeit

 
  Name, Vorname, Postanschrift des Personensorgeberechtigten (falls abweichend von der Postanschrift des Jugendlichen)

 
     
Zutreffendes bitte ⊠ ankreuzen, wenn es besteht oder „ein Verdacht auf“ existiert.
A
Vorgeschichte des Jugendlichen
A.1
Krankheiten/Behinderungen:
☐ Augenkrankheiten ☐ Ohrenkrankheiten ☐ Anfallsleiden
☐ Asthma ☐ Herz-Kreislauf-Krankheiten ☐ Zuckerkrankheit
☐ Knochen-Gelenk-Krankheiten ☐ Hautkrankheiten ☐ Allergien
☐ andere Krankheiten/Behinderungen welche: _____________________________________________
☐ Operationen/Unfälle welche: _____________________________________________
  wann: ______________________________________________
  ☐ noch Beschwerden/Folgen
  welche: _____________________________________________
A.2
Häufige Beschwerden (Beispiele):
☐ Husten ☐ Atemnot ☐ Kopfschmerz
☐ Schwindel ☐ Ohnmacht ☐ Hautausschläge
☐ Sonstige: _____________________________________________________________________________
A.3
☐ Zurzeit in ärztlicher Behandlung Grund: _________________________________________
A.4
☐ Regelmäßige Medikamenteneinnahme welche: ________________________________________
Bitte – falls vorhanden – zur Untersuchung mitbringen:
Impfnachweise, Sehhilfen (Brillenpass), Allergiepass, Feststellungsbescheide über Behinderungen.



         
(Datum)   (Unterschrift des Personensorgeberechtigten)   (Unterschrift des Jugendlichen)
__________
1 Zur besseren Lesbarkeit wird in diesem Erhebungsbogen das generische Maskulinum verwendet. Gemeint sind immer alle Geschlechter.2 Die Angaben sind freiwillig; sie ermöglichen dem Arzt eine zuverlässigere Beurteilung.

Anlage 1a  Erhebungsbogen für die Nachuntersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

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(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 411, S. 44)


– vom Personensorgeberechtigten*)auszufüllen und von ihm und dem Jugendlichen zu unterschreiben;*)
dem Arzt vom Jugendlichen bei der Untersuchung vorzulegen –
                           
    UBS-ID                      
  Name, Vorname, Geburtsdatum des Jugendlichen

 
  Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort

 
  Berufliche Tätigkeit

Arbeitgeber mit Anschrift
 
  Name, Vorname, Postanschrift des Personensorgeberechtigten (falls abweichend von der Postanschrift des Jugendlichen)

 
  Bisherige Untersuchungen (Jahr/Monat)

Name und Anschrift des Arztes
 
       
Zutreffendes bitte ⊠ ankreuzen, wenn es besteht oder „ein Verdacht auf“ existiert.
A
Vorgeschichte des Jugendlichen
A.1
Krankheiten/Behinderungen:
☐ Augenkrankheiten ☐ Ohrenkrankheiten ☐ Anfallsleiden
☐ Asthma ☐ Herz-Kreislauf-Krankheiten ☐ Zuckerkrankheit
☐ Knochen-Gelenk-Krankheiten ☐ Hautkrankheiten ☐ Allergien
☐ andere Krankheiten/Behinderungen welche: _____________________________________________
☐ Operationen/Unfälle welche: _____________________________________________
  wann: ______________________________________________
  ☐ noch Beschwerden/Folgen
  welche: _____________________________________________
A.2
Häufige Beschwerden (Beispiele):
☐ Husten ☐ Atemnot ☐ Kopfschmerz
☐ Schwindel ☐ Ohnmacht ☐ Hautausschläge
☐ Sonstige: _____________________________________________________________________________
A.3
☐ Zurzeit in ärztlicher Behandlung Grund: _________________________________________
A.4
☐ Regelmäßige Medikamenteneinnahme welche: ________________________________________
A.5
Arbeitsunfähigkeit insgesamt
☐ 1 bis 6 Tage
☐ 7 bis 14 Tage
☐ mehr als 14 Tage  
A.6
Gibt es seit Arbeitsbeginn tätigkeitsbezogene Gesundheitsstörungen? ________________________
Bitte – falls vorhanden – zur Untersuchung mitbringen:
Impfnachweise, Sehhilfen (Brillenpass), Allergiepass, Feststellungsbescheide über Behinderungen, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen seit Arbeits-/Ausbildungsbeginn.



         
(Datum)   (Unterschrift des Personensorgeberechtigten)   (Unterschrift des Jugendlichen)
__________
3 Zur besseren Lesbarkeit wird in diesem Erhebungsbogen das generische Maskulinum verwendet. Gemeint sind immer alle Geschlechter.4 Die Angaben sind freiwillig; sie ermöglichen dem Arzt eine zuverlässigere Beurteilung.

Anlage 2  Zum Verbleib beim untersuchenden Arzt Erhebungs-/Untersuchungsbogen (Teil 2)

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(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 411, S. 45)


Erstuntersuchung nach § 32 Absatz 1 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Name, Vorname des Jugendlichen, Geburtsdatum*)

Tag der Untersuchung: _____________________
Zutreffendes bitte ⊠ ankreuzen.
B
Untersuchungen folgender Organe/Systeme erforderlich:
B.1
Größe (cm) ______________       Gewicht (teilbekleidet) (kg) ______________
B.2
Haut ☐ Ekzem ☐ Akne ☐ Sonstiges: _______________
B.3
Visus ☐ eingeschränkt ☐ ausreichend mit Sehhilfe korrigiert
B.4
Farbtüchtigkeit
(pseudoisochromatische
Farbtafeln oder Testgerät)
☐ rot/grün gestört ☐ andere Störung: ___________
B.5
Hörvermögen ☐ rechts eingeschränkt ☐ links eingeschränkt
B.6
Lungen ☐ Nebengeräusche ☐ Sonstiges: _______________
B.7
Herz-Kreislauf ☐ Rhythmusstörungen ☐ pathologisches Geräusch ☐ Sonstiges: _______________
  Puls im Sitzen (n/min) ___________
  Blutdruck im Sitzen (systolisch) (mmHg) ___________
  Blutdruck im Sitzen (diastolisch) (mmHg) ___________
B.8
Abdomen ☐ Druckschmerz ☐ Bruch/-anlage ☐ pathologische Resistenz
  ☐ Sonstiges: _____________________________
B.9
Wirbelsäule ☐ statische Auffälligkeiten ☐ Bewegungseinschränkungen ______________________
B.10
Extremitäten ☐ Durchblutungsstörung ____________________________________________________
  ☐ Bewegungseinschränkungen ______________________________________________
  ☐ Sensibilitätsstörung ______________________________________________________
  ☐ Kraftminderung _________________________________________________________
B.11
Psyche/zentrales Nervensystem   ☐ grobe Auffälligkeit ___________________________________
B.12
Alkoholkonsum/Drogen/Spielsucht/Nikotinkonsum
______________________________________________________________________________________
B.13
☐ sonstige Auffälligkeiten in der Patientenakte dokumentiert
☐ Ergänzungsuntersuchung erforderlich, Grund: ______________________________________________
Fachrichtung: ________________________________________________________________________



__________
5 Zur besseren Lesbarkeit wird in diesem Erhebungs-/Untersuchungsbogen das generische Maskulinum verwendet. Gemeint sind immer alle Geschlechter.

Anlage 2a  Zum Verbleib beim untersuchenden Arzt Erhebungs-/Nachuntersuchungsbogen (Teil 2)

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(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 411, S. 46)


Nachuntersuchung nach §§ 33 bis 35 und § 42 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Name, Vorname des Jugendlichen, Geburtsdatum*)

Tag der Untersuchung: _____________________
Zutreffendes bitte ⊠ ankreuzen.
B
Untersuchungen folgender Organe/Systeme erforderlich:
B.1
Größe (cm) ______________       Gewicht (teilbekleidet) (kg) ______________
B.2
Haut ☐ Ekzem ☐ Akne ☐ Sonstiges: _______________
B.3
Visus ☐ eingeschränkt ☐ ausreichend mit Sehhilfe korrigiert
B.4
Farbtüchtigkeit
(pseudoisochromatische
Farbtafeln oder Testgerät)
☐ rot/grün gestört ☐ andere Störung: ___________
B.5
Hörvermögen ☐ rechts eingeschränkt ☐ links eingeschränkt
B.6
Lungen ☐ Nebengeräusche ☐ Sonstiges: _______________
B.7
Herz-Kreislauf ☐ Rhythmusstörungen ☐ pathologisches Geräusch ☐ Sonstiges: _______________
  Puls im Sitzen (n/min) ___________
  Blutdruck im Sitzen (systolisch) (mmHg) ___________
  Blutdruck im Sitzen (diastolisch) (mmHg) ___________
B.8
Abdomen ☐ Druckschmerz ☐ Bruch/-anlage ☐ pathologische Resistenz
  ☐ Sonstiges: _____________________________
B.9
Wirbelsäule ☐ statische Auffälligkeiten ☐ Bewegungseinschränkungen ______________________
B.10
Extremitäten ☐ Durchblutungsstörung ____________________________________________________
  ☐ Bewegungseinschränkungen ______________________________________________
  ☐ Sensibilitätsstörung ______________________________________________________
  ☐ Kraftminderung _________________________________________________________
B.11
Psyche/zentrales Nervensystem   ☐ grobe Auffälligkeit ___________________________________
B.12
Alkoholkonsum/Drogen/Spielsucht/Nikotinkonsum
______________________________________________________________________________________
B.13
Angaben zur Arbeitsvorgeschichte:
Wegdauer zu/von der Arbeitsstätte: ______________. Beginn und Ende der Arbeitszeit: _______________. Wechselschicht ☐
Sind seit Arbeitsaufnahme gesundheitliche Beschwerden aufgetreten und wenn ja, wurden diese in Verbindung mit der ausgeübten Tätigkeit gebracht?
_______________________________________________________________________________________
Ist ein Ausbildungs-/Arbeitsverhältnis aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen worden? Wenn ja, weshalb?
_______________________________________________________________________________________
☐ sonstige Auffälligkeiten in der Patientenakte dokumentiert
☐ Ergänzungsuntersuchung erforderlich, Grund: ______________________________________________
Fachrichtung: ________________________________________________________________________



__________
6 Zur besseren Lesbarkeit wird in diesem Erhebungs-/Nachuntersuchungsbogen das generische Maskulinum verwendet. Gemeint sind immer alle Geschlechter.

Anlage 3  Ärztliche Mitteilung an den Personensorgeberechtigten

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(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 411, S. 47)


Erstuntersuchung nach § 32 Absatz 1 und Nachuntersuchungen nach §§ 33 bis 35 und § 42 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
       
  Name, Vorname, Geburtsdatum des Jugendlichen
(Versichertenstammdaten)

Aufgrund der Untersuchung halte ich die Gesundheit des Jugendlichen durch die Ausübung nachstehend angekreuzter Arbeiten für gefährdet. Nach § 40 Absatz 1 JArbSchG darf der Jugendliche mit diesen Arbeiten
nicht beschäftigt werden.
 
       
Zutreffendes bitte ⊠ ankreuzen.
☐  Erstuntersuchung (gem. § 32 Abs. 1 JArbschG)  
☐  Erste Nachuntersuchung
(gem. § 33 Abs. 1 JArbSchG)
☐  Weitere Nachuntersuchung
(gem. § 34 JArbSchG)
☐  Außerordentliche Nachuntersuchung
(gem. § 35 JArbSchG)
☐  Angeordnete Nachuntersuchung
(gem. § 42 JArbSchG)
Folgende Arbeiten müssen vermieden werden:
☐  Überwiegendes Stehen.
☐  Überwiegendes Gehen.
☐  Überwiegendes Sitzen.
☐  Häufiges Einnehmen einer Zwangshaltung (z. B. Bücken, Hocken, Knien) _____________________________
☐  Häufiges Heben, Tragen oder Bewegen von Lasten ohne mechanische Hilfsmittel.
☐  Arbeiten mit erhöhter Absturzgefahr.
☐  Arbeiten mit besonderen klimatischen Belastungen
(z. B. Kälte, Hitze, Nässe, Zugluft, starke Temperaturschwankungen) _________________________________
☐  Arbeiten mit physikalischen Belastungen
(z. B. Lärm, mechanische Schwingungen/Erschütterungen) _________________________________________
☐  Arbeiten mit chemischer Belastung für die Haut oder der Schleimhäute durch Gase, Stäube, Dämpfe,
Rauch ___________________________________________________________________________________
☐  Arbeiten, die die volle Sehkraft ohne Sehhilfe erfordern.
☐  Arbeiten, die die Farbtüchtigkeit erfordern.
☐  Sonstige Arbeiten: _________________________________________________________________________
Das wesentliche Ergebnis der Untersuchung ist
Normalbefund
Eine außerordentliche Nachuntersuchung nach § 35 Absatz 1 JArbSchG wird angeordnet:
    nach Ablauf von Monaten __________________________
    spätestens bis zum _______________________________
Es wird empfohlen, dass der Jugendliche sich möglichst bald einem Arzt/Zahnarzt vorstellt, wegen
_______________________________________________________________________________________
Empfehlungen: ________________________________________________________________________________


     
(Ort, Datum der abschließenden Beurteilung)   (Unterschrift des untersuchenden Arztes)
Zur Beachtung: Vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres vor dem 18. Geburtstag ist eine Nachuntersuchung erforderlich. Falls die öffentliche Berufsberatung in Anspruch genommen wird, sollte ihr von dem Personensorgeberechtigten im Interesse des Jugendlichen das vorstehende Untersuchungsergebnis mitgeteilt werden.



__________
7 Zur besseren Lesbarkeit wird in dieser ärztlichen Mitteilung das generische Maskulinum verwendet. Gemeint sind immer alle Geschlechter.

Anlage 4  Ärztliche Bescheinigung für den Arbeitgeber

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(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 411, S. 48)


Erstuntersuchung nach § 32 Absatz 1 und Nachuntersuchungen nach §§ 33 bis 35 und § 42 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
       
  Name, Vorname, Geburtsdatum des Jugendlichen*)
(Versichertenstammdaten)

Aufgrund der Untersuchung halte ich die Gesundheit des Jugendlichen durch die Ausübung nachstehend angekreuzter Arbeiten für gefährdet. Nach § 40 Absatz 1 JArbSchG darf der Jugendliche mit diesen Arbeiten nicht beschäftigt werden.  
       
Zutreffendes bitte ⊠ ankreuzen.
☐  Erstuntersuchung (gem. § 32 Abs. 1 JArbschG)  
☐  Erste Nachuntersuchung
(gem. § 33 Abs. 1 JArbSchG)
☐  Weitere Nachuntersuchung
(gem. § 34 JArbSchG)
☐  Außerordentliche Nachuntersuchung
(gem. § 35 JArbSchG)
☐  Angeordnete Nachuntersuchung
(gem. § 42 JArbSchG)
Folgende Arbeiten müssen vermieden werden:
☐  Überwiegendes Stehen.
☐  Überwiegendes Gehen.
☐  Überwiegendes Sitzen.
☐  Häufiges Einnehmen einer Zwangshaltung (z. B. Bücken, Hocken, Knien) _____________________________
☐  Häufiges Heben, Tragen oder Bewegen von Lasten ohne mechanische Hilfsmittel.
☐  Arbeiten mit erhöhter Absturzgefahr.
☐  Arbeiten mit besonderen klimatischen Belastungen
(z. B. Kälte, Hitze, Nässe, Zugluft, starke Temperaturschwankungen) _________________________________
☐  Arbeiten mit physikalischen Belastungen
(z. B. Lärm, mechanische Schwingungen/Erschütterungen) _________________________________________
☐  Arbeiten mit chemischer Belastung für die Haut oder der Schleimhäute durch Gase, Stäube, Dämpfe,
Rauch ___________________________________________________________________________________
☐  Arbeiten, die die volle Sehkraft ohne Sehhilfe erfordern.
☐  Arbeiten, die die Farbtüchtigkeit erfordern.
☐  Sonstige Arbeiten: _________________________________________________________________________


     
(Ort, Datum der abschließenden Beurteilung)   (Unterschrift des untersuchenden Arztes)
Zur Beachtung: Vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres vor dem 18. Geburtstag ist eine Nachuntersuchung erforderlich. Falls die öffentliche Berufsberatung in Anspruch genommen wird, sollte ihr von dem Personensorgeberechtigten im Interesse des Jugendlichen das vorstehende Untersuchungsergebnis mitgeteilt werden.



__________
8 Diese Bescheinigung hat der Arbeitgeber gem. § 41 Abs. 1 JArbSchG aufzubewahren.9 Zur besseren Lesbarkeit wird in dieser ärztlichen Mitteilung das generische Maskulinum verwendet. Gemeint sind immer alle Geschlechter.