Lfd. Nr.
|
Teil des Ausbildungsberufsbildes
|
zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse
|
zeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsjahr
|
1
|
2
|
3
|
1
|
2
|
3
|
4
|
1
|
Die ausbildende Behörde (§ 3 Nr. 1)
|
|
während der gesamten Ausbildung zu vermitteln
|
1.1
|
Stellung und Aufgaben des ausbildenden Gerichts und der ausbildenden Staatsanwaltschaften innerhalb der Justiz (§ 3 Nr. 1.1)
|
- a)
das ausbildende Gericht als Teil der Rechtsprechung in das verfassungsrechtliche System der Bundesrepublik Deutschland einordnen
- b)
ordentliche und besondere Gerichtsbarkeit unterscheiden, sachliche Zuständigkeiten sowie Instanzenzüge erläutern und das ausbildende Gericht mit seinen Aufgaben einordnen
- c)
Aufgaben und sachliche Zuständigkeiten der Staatsanwaltschaft erläutern
- d)
Personen der Rechtspflege, ihre Rechtsstellung und Aufgaben sowie Weisungs- und Entscheidungsbefugnisse erläutern
- e)
Aufbauorganisation des ausbildenden Gerichts und der ausbildenden Staatsanwaltschaft beschreiben
|
1.2
|
Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen (§ 3 Nr. 1.2)
|
- a)
Inhalt des Berufsausbildungsvertrages, insbesondere die Rechte und Pflichten des Ausbildenden und des Auszubildenden, beschreiben
- b)
die Ausbildungsordnung mit dem betrieblichen Ausbildungsplan vergleichen und Besonderheiten erläutern
- c)
Notwendigkeit und Möglichkeiten beruflicher Fortbildung beschreiben, Aufstiegsmöglichkeiten erläutern
- d)
arbeits- und dienstrechtliche Stellung der unterschiedlichen Beschäftigtengruppen abgrenzen
- e)
für das Arbeitsverhältnis wichtige arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen beschreiben
- f)
Aufgaben der Personalvertretung beschreiben
- g)
Aufgaben der für die ausbildende Behörde wichtigen Institutionen und Organisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer darstellen
|
1.3
|
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 3 Nr. 1.3)
|
- a)
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
- b)
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
- d)
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
|
1.4
|
Umweltschutz (§ 3 Nr. 1.4)
|
zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
- a)
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- b)
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- c)
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
|
2
|
Kommunikation und Kooperation in berufstypischen Situationen (§ 3 Nr. 2)
|
- a)
Wirkung von Maßnahmen der Justiz auf die Betroffenen an Beispielen beschreiben
- b)
Grundsätze und Formen der Kommunikation und Kooperation in unterschiedlichen Situationen auf das berufliche Handeln anwenden
- c)
besondere Situation und Interessen des Bürgers bei der Aufgabenerledigung angemessen berücksichtigen
- d)
aus mündlichen und schriftlichen Informationen den wesentlichen Sachverhalt ermitteln, schriftliche und mündliche Auskünfte erteilen
- e)
besondere Sicherheitsbestimmungen der ausbildenden Behörde anwenden
|
2*)
|
|
|
- f)
Notwendigkeit gegenseitiger Information und Vorzüge von Zusammenarbeit aufzeigen; Aufgaben kooperativ lösen
- g)
über zusätzliche bürgerorientierte Dienstleistungen der ausbildenden Behörde informieren
|
|
2*)
|
|
3
|
Büroorganisatorische Abläufe (§ 3 Nr. 3)
|
- a)
Registraturarbeiten durchführen, Aufbewahrungsfristen beachten
- b)
Geschäftsordnung und ergänzende Vorschriften anwenden
- c)
Posteingang und -ausgang bearbeiten
- d)
Dateien und Karteien führen
- e)
Fristen berechnen, vormerken und überwachen
- f)
Schriftstücke fertigen, ausfertigen und beglaubigen
- g)
Daten für die Erstellung von Statistiken erheben und weiterleiten
- h)
Anträge, Rechtsmittel, Rechtsbehelfe und Erklärungen aufnehmen
- i)
Zustellungen veranlassen und deren Ausführung überwachen
- k)
Zahlungseingänge überwachen
- l)
Akteneinsicht gewähren
- m)
Protokolle erstellen
|
8*)
|
|
|
4
|
Arbeitsorganisation (§ 3 Nr. 4)
|
- a)
Vorschriften für Büroarbeitsplätze beachten und den eigenen Arbeitsplatz entsprechend gestalten
- b)
Arbeitsmittel pflegen und deren Wartung und Instandsetzung veranlassen
- c)
Fachliteratur und andere Informationsmittel nutzen
- d)
Methoden für systematisches und kontinuierliches Lernen berücksichtigen
- e)
eigene Tätigkeit in den jeweiligen Verfahrensablauf einordnen
|
3
|
|
|
- f)
Möglichkeiten der Arbeitsplatz- und Arbeitsraumgestaltung unter Berücksichtigung ergonomischer Grundsätze an Beispielen der ausbildenden Behörde aufzeigen
- g)
eigene Arbeitsorganisation rationell und funktionsgerecht gestalten
- h)
aus betriebswirtschaftlichen Vorgaben Folgerungen für die Arbeitsorganisation ableiten
|
|
3
|
|
5
|
Informationsverarbeitung (§ 3 Nr. 5)
|
|
|
|
|
5.1
|
Informations- und Kommunikationstechniken, Datenschutz (§ 3 Nr. 5.1)
|
- a)
unterschiedliche Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informations- und Kommunikationstechniken lösen
- b)
Auswirkungen von Informations- und Kommunikationstechniken auf Arbeitsorganisation, Arbeitsbedingungen und Arbeitsanforderungen an Beispielen des beruflichen Einwirkungsbereiches aufzeigen
- c)
Handbücher, Dokumentationen und andere Hilfsmittel nutzen
- d)
die Vorschriften des Datenschutzrechts über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten einhalten
- e)
Vorschriften zur Datensicherheit anwenden, Daten sichern
|
|
6
|
|
5.2
|
Textverarbeitung (§ 3 Nr. 5.2)
|
- a)
Tastschreiben beherrschen
- b)
Textverarbeitungsprogramme nutzen
- c)
Texte sachlich richtig und normgerecht sowie sprachlich einwandfrei formulieren und gliedern
- d)
in der ausbildenden Behörde eingesetzte Aufnahme- und Wiedergabegeräte nutzen
|
8
|
|
|
6
|
Kosten- und Entschädigungsrecht (§ 3 Nr. 6)
|
- a)
Bürger über Zahlungsarten informieren
- b)
Vorschriften zur Kostenberechnung anwenden
- c)
Kosten einziehen, Vorschüsse rückerstatten
- d)
Vorschriften über Zeugen- und Sachverständigenentschädigung anwenden
|
|
|
7
|
7
|
Fallbezogene Rechtsanwendung in Zivilverfahren (§ 3 Nr. 7)
|
|
|
|
|
7.1
|
Zivilprozeß (§ 3 Nr. 7.1)
|
in Zivilprozessverfahren mitwirken, insbesondere
- a)
Ladungen von Amts wegen vornehmen
- b)
Rechtskraft bescheinigen; Rechtskraftbescheinigungen und Vollstreckungsklauseln erteilen
- c)
Kosten berechnen
- d)
für den Zivilprozeß spezifische Akten und Register führen
|
15
|
|
|
7.2
|
Zwangsvollstreckung (§ 3 Nr. 7.2)
|
- a)
in Zwangsvollstreckungsverfahren in das bewegliche Vermögen mitwirken, insbesondere Schuldnerverzeichnis führen, Auskünfte erteilen
- b)
in Zwangsvollstreckungsverfahren in das unbewegliche Vermögen mitwirken, insbesondere Veröffentlichungen veranlassen
|
|
14
|
|
7.3
|
Insolvenzen (§ 3 Nr. 7.3)
|
- a)
Veröffentlichungen veranlassen
- b)
in Insolvenzverfahren mitwirken, insbesondere bei Eintragungen in die Insolvenztabelle
|
|
|
10
|
7.4
|
Ehe- und Familiensachen (§ 3 Nr. 7.4)
|
in Ehe- und Familiensachen mitwirken, insbesondere
- a)
Rechtskraft bescheinigen; Rechtskraftbescheinigungen erteilen
- b)
Kosten berechnen
|
|
12
|
|
8
|
Fallbezogene Rechtsanwendung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren (§ 3 Nr. 8)
|
in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren mitwirken, insbesondere
- a)
Auflagen und Weisungen überwachen
- b)
Protokolle in der Hauptverhandlung führen
- c)
Rechtskraft und Vollstreckbarkeit bescheinigen
- d)
Kosten berechnen
|
16
|
|
|
9
|
Fallbezogene Rechtsanwendung in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§ 3 Nr. 9)
|
|
|
|
|
9.1
|
Grundbuch (§ 3 Nr. 9.1)
|
in Verfahren des Grundbuchamtes mitwirken, insbesondere
- a)
Eintragungen in das Grundbuch vornehmen
- b)
Einsicht in Grundbuch und Eigentümerkartei gewähren
- c)
Anträge präsentieren
|
|
15
|
|
9.2
|
Nachlaß (§ 3 Nr. 9.2)
|
in Verfahren vor dem Nachlaßgericht mitwirken, insbesondere
- a)
letztwillige Verfügungen verwahren
- b)
letztwillige Verfügungen zur Eröffnung entgegennehmen
|
|
|
10
|
9.3
|
Vormundschaftsrechtliche Angelegenheiten, Betreuung (§ 3 Nr. 9.3)
|
in Verfahren vor dem Familiengericht und in Betreuungsverfahren, insbesondere bei Anträgen auf Bestellung eines Betreuers, mitwirken
|
|
|
12
|
9.4
|
Öffentliche Register (§ 3 Nr. 9.4)
|
in Registerverfahren mitwirken, insbesondere
- a)
Eintragungen in die Register vornehmen
- b)
Veröffentlichungen veranlassen
|
|
|
13
|
- *)
Insbesondere im Zusammenhang mit den laufenden Nummern 7.1 und 8 zu vermitteln; können auch in Verbindung mit den laufenden Nummern 7.2 bis 7.4 und der laufenden Nummer 9 vertieft werden.
|