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Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren organisieren (§ 4 Absatz 2 Nummer 1)
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- a)
materiell- und formellrechtliche Vorschriften anwenden
- b)
Haftliste führen, Einhaltung der Haftprüfungstermine überwachen und Maßnahmen einleiten
- c)
Ladungen, Ersuchen, Zustellungen und Bekanntmachungen veranlassen und überwachen
- d)
Urteile, Beschlüsse, Strafbefehle und andere Entscheidungen ausfertigen, beglaubigen und signieren
- e)
Bewährungsverfahren einleiten, insbesondere Bewährungsauflagen und -weisungen erfassen und überwachen
- f)
Protokolle führen, insbesondere in Hauptverhandlungen, Anhörungen, Haftprüfungen und im ermittlungsrichterlichen Verfahren
- g)
Asservate registrieren, geeignet verwahren, Vernichtung oder Rückgabe veranlassen
- h)
Fristen nach ihrer Rechtsnatur unterscheiden, berechnen, erfassen und überwachen
- i)
Rechtskraftbescheinigungen erstellen
- j)
Anträge, Rechtsmittel, Rechtsbehelfe und Erklärungen zu Protokoll der Geschäftsstelle aufnehmen
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20
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2
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Zivilprozessverfahren begleiten (§ 4 Absatz 2 Nummer 2)
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- a)
materiell- und formellrechtliche Vorschriften anwenden
- b)
Mahnverfahren übernehmen
- c)
Ladungen vornehmen
- d)
Entwürfe für Anerkenntnis- und Versäumnisurteile sowie für Beschlüsse und Verfügungen einfacher Art erstellen
- e)
im Prozesskostenhilfe-Verfahren mitwirken, Ratenzahlung veranlassen und überwachen
- f)
Fristen nach ihrer Rechtsnatur unterscheiden, berechnen, erfassen und überwachen
- g)
Zustellungen und Bekanntmachungen veranlassen sowie deren Ausführung überwachen
- h)
Rechtskraftbescheinigungen und Vollstreckungsklauseln erstellen und erteilen
- i)
Anträge, Rechtsmittel, Rechtsbehelfe und Erklärungen zu Protokoll der Geschäftsstelle aufnehmen
- j)
Protokolle fertigen und auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen
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20
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3
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Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen organisieren (§ 4 Absatz 2 Nummer 3)
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- a)
verfahrensrechtliche Vorschriften der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen anwenden
- b)
Haftbefehle vorbereiten
- c)
Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse ausfertigen sowie die Vermittlung der Zustellung veranlassen
- d)
über die zur Entscheidung über einen Vollstreckungsschutzantrag, insbesondere einen Räumungsschutzantrag, erforderlichen Unterlagen informieren und auf Vollständigkeit der Unterlagen hinwirken
- e)
Fristen nach ihrer Rechtsnatur unterscheiden, berechnen, erfassen und überwachen
- f)
Zustellungen und Bekanntmachungen veranlassen sowie deren Ausführung überwachen
- g)
Anträge, Rechtsmittel, Rechtsbehelfe und Erklärungen zu Protokoll der Geschäftsstelle aufnehmen
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4
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4
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Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen ausführen (§ 4 Absatz 2 Nummer 4)
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- a)
verfahrensrechtliche Vorschriften der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen anwenden
- b)
Terminsbestimmung ausführen
- c)
Beteiligtenliste und Vorblatt führen
- d)
Beschlüsse ausfertigen, beglaubigen und signieren
- e)
Verfügungen und Anordnungen umsetzen
- f)
Eintragungsersuchen siegeln oder signieren und mit Grundakte an das Grundbuchamt versenden
- g)
Bietinteressenten über den Ablauf des Versteigerungstermins informieren
- h)
Fristen nach ihrer Rechtsnatur unterscheiden, berechnen, erfassen und überwachen
- i)
Zustellungen und Bekanntmachungen veranlassen sowie deren Ausführung überwachen
- j)
Rechtskraftbescheinigungen und Vollstreckungsklauseln erstellen und erteilen
- k)
Anträge, Rechtsmittel, Rechtsbehelfe und Erklärungen zu Protokoll der Geschäftsstelle aufnehmen
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6
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5
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Insolvenzverfahren umsetzen (§ 4 Absatz 2 Nummer 5)
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- a)
Insolvenz- und restrukturierungsrechtliche Vorschriften anwenden
- b)
auf die zur Prüfung eines Insolvenzantrages erforderlichen Unterlagen im Hinblick auf die Kostendeckung hinwirken
- c)
Beschlüsse, Verfügungen und Auszüge aus der Insolvenztabelle ausfertigen, beglaubigen oder signieren
- d)
Veröffentlichungen, Zustellungen und Bekanntmachungen veranlassen und überwachen
- e)
vollstreckbare Ausfertigungen aus der Insolvenztabelle erteilen
- f)
Berichtigungen in der Insolvenztabelle vorbereiten und vornehmen
- g)
Fristen nach ihrer Rechtsnatur unterscheiden, berechnen, erfassen und überwachen
- h)
Anträge, Rechtsmittel, Rechtsbehelfe und Erklärungen zu Protokoll der Geschäftsstelle aufnehmen
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10
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6
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Familiensachen bearbeiten (§ 4 Absatz 2 Nummer 6)
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- a)
materiell- und formellrechtliche Vorschriften anwenden
- b)
Ladungen vornehmen
- c)
Entwürfe für Beschlüsse und Verfügungen einfacher Art erstellen
- d)
Aktenvermerke anfertigen und Maßnahmen einleiten
- e)
im Verfahrenskostenhilfe-Verfahren mitwirken sowie Ratenzahlungen veranlassen und überwachen
- f)
Fristen nach ihrer Rechtsnatur unterscheiden, berechnen, erfassen und überwachen
- g)
Zustellungen und Bekanntmachungen veranlassen sowie deren Ausführung überwachen
- h)
Rechtskraftbescheinigungen und Vollstreckungsklauseln erstellen und erteilen
- i)
Anträge, Rechtsmittel, Rechtsbehelfe und Erklärungen zu Protokoll der Geschäftsstelle aufnehmen
- j)
Protokolle fertigen und auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen
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16
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7
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Nachlasssachen bearbeiten (§ 4 Absatz 2 Nummer 7)
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- a)
materiell- und formellrechtliche Vorschriften anwenden
- b)
Verfügungen von Todes wegen amtlich verwahren, insbesondere Verwahrnummer erteilen, Daten an das Zentrale Testamentsregister übermitteln
- c)
Eröffnungen von Verfügungen von Todes wegen vorbereiten, insbesondere Anträge aufnehmen und prüfen
- d)
die zur Erteilung eines Erbscheins erforderlichen Unterlagen ermitteln und auf Vollständigkeit hinwirken
- e)
Protokoll für eine Erbschaftsausschlagung vorbereiten
- f)
Beschlüsse, Erbscheine, Zeugnisse und weitere Urkunden in Nachlasssachen ausfertigen, beglaubigen oder signieren
- g)
Fristen nach ihrer Rechtsnatur unterscheiden, berechnen, erfassen und überwachen
- h)
Zustellungen und Bekanntmachungen veranlassen und deren Ausführung überwachen
- i)
Anträge, Rechtsmittel, Rechtsbehelfe und Erklärungen zu Protokoll der Geschäftsstelle aufnehmen
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10
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8
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betreuungsgerichtliche Angelegenheiten bearbeiten (§ 4 Absatz 2 Nummer 8)
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- a)
materiell- und formellrechtliche Vorschriften anwenden
- b)
Betreuungsanregungen zu Protokoll aufnehmen
- c)
Informationen über Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen aus dem Zentralen Vorsorgeregister ermitteln
- d)
Unterbringungen und unterbringungsähnliche Maßnahmen registrieren
- e)
Erlassvermerke anbringen
- f)
Fristen nach ihrer Rechtsnatur unterscheiden, berechnen, erfassen und überwachen
- g)
Zustellungen und Bekanntmachungen veranlassen und deren Ausführung überwachen
- h)
Rechtskraftbescheinigungen und Vollstreckungsklauseln erstellen und erteilen
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8
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- i)
Anträge, Rechtsmittel, Rechtsbehelfe und Erklärungen zu Protokoll der Geschäftsstelle aufnehmen
- j)
Protokolle fertigen
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9
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Angelegenheiten beim Führen von öffentlichen Registern übernehmen (§ 4 Absatz 2 Nummer 9)
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- a)
materiell- und formellrechtliche Vorschriften anwenden
- b)
Anmeldungen in Akten aufnehmen, Beteiligte erfassen und Eintragungstext vorbereiten
- c)
Eintragungen, insbesondere Insolvenzvermerke, vornehmen
- d)
Listen zur Beauskunftung veröffentlichen
- e)
Eintragungsverfügungen einschließlich der öffentlichen Bekanntmachung ausführen
- f)
Registerausdrucke sowie Abschriften der zum Register eingereichten Dokumente erteilen
- g)
Einsicht in Register gewähren
- h)
Fristen nach ihrer Rechtsnatur unterscheiden, berechnen, erfassen und überwachen
- i)
Zustellungen und Bekanntmachungen veranlassen und deren Ausführung überwachen
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10
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Angelegenheiten in Grundbuchsachen wahrnehmen (§ 4 Absatz 2 Nummer 10)
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- a)
materiell- und formellrechtliche Vorschriften anwenden
- b)
Eingänge präsentieren und weiterverarbeiten
- c)
Eintragungen im Grundbuch vorbereiten und vollziehen
- d)
Grundbuchausdrucke erteilen
- e)
Grundpfandrechtsbriefe behandeln
- f)
berechtigtes Interesse prüfen und Einsicht in das Grundbuch gewähren
- g)
Fristen nach ihrer Rechtsnatur unterscheiden, berechnen, erfassen und überwachen
- h)
Zustellungen und Bekanntmachungen veranlassen und deren Ausführung überwachen
- i)
Anträge, Rechtsbehelfe und Erklärungen zu Protokoll der Geschäftsstelle aufnehmen
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