JüdMilSeelsG

Gesetz zu dem Vertrag vom 20. Dezember 2019 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland – Körperschaft des Öffentlichen Rechts – zur Regelung der jüdischen Militärseelsorge (Gesetz über die jüdische Militärseelsorge - JüdMilSeelsG)


Ausfertigungsdatum: 10.07.2020
Stand:
    Eingangsformel
    Art 1
    Art 2
    Art 3

Fussnoten:


(+++ Textnachweis ab: 17.7.2020 +++)
(+++ Text des Vertrages siehe: JüdMilSeelsVtr +++)

Eingangsformel

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Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Art 1

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(1) Dem in Berlin am 20. Dezember 2019 unterzeichneten Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland – Körperschaft des Öffentlichen Rechts – wird zugestimmt.
(2) Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Art 2

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Änderungen des Vertrages bedürfen der Zustimmung des Deutschen Bundestages in der Form eines Bundesgesetzes.

Art 3

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Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.