Fussnoten:
(+++ Textnachweis ab: 17.7.2020 +++)
(+++ Text des Vertrages siehe: JüdMilSeelsVtr +++)
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
(1) Dem in Berlin am 20. Dezember 2019 unterzeichneten Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland – Körperschaft des Öffentlichen Rechts – wird zugestimmt.
(2) Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.
Änderungen des Vertrages bedürfen der Zustimmung des Deutschen Bundestages in der Form eines Bundesgesetzes.
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.