Verordnung zur Festlegung der zuständigen Behörde für die Erlaubniserteilung und die Überwachung des Umgangs mit Cannabis zu wissenschaftlichen Zwecken nach dem Konsumcannabisgesetz (Konsumcannabis-Wissenschafts-Zuständigkeitsverordnung - KCanWissZustV)
Ausfertigungsdatum: 10.12.2024
Stand:
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Eingangsformel
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§ 1 Zuständige Behörde
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§ 2 Inkrafttreten
Fussnoten:
(+++ Textnachweis ab: 17.12.2024 +++)
Auf Grund des § 2 Absatz 4 Satz 6 des Konsumcannabisgesetzes vom 27. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 109, S. 2) verordnet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft:
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ist zuständig für
- 1.
die Erteilung der Erlaubnis nach § 2 Absatz 4 Satz 1 des Konsumcannabisgesetzes und
- 2.
die Überwachung und die Durchführung der in § 2 Absatz 4 Satz 3 bis 5 des Konsumcannabisgesetzes genannten Regelungen.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.