1
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Der Ausbildungsbetrieb (§ 4 Nr. 1)
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1.1
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Stellung, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Nr. 1.1)
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a)
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Geschäftsfelder des Ausbildungsbetriebes und seine Stellung am Markt beschreiben
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b)
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Aufbau- und Ablauforganisation sowie Zuständigkeiten im Ausbildungsbetrieb erläutern
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c)
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Rechtsform des Ausbildungsbetriebes darstellen
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d)
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Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Wirtschaftsorganisationen, Behörden, Gewerkschaften und Berufsvertretungen beschreiben
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1.2
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Berufsbildung, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften (§ 4 Nr. 1.2)
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a)
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Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen und Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreiben
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b)
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den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen
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c)
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Positionen der eigenen Entgeltabrechnung beschreiben
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d)
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arbeits-, sozial- und mitbestimmungsrechtliche Vorschriften sowie für den Ausbildungsbetrieb geltende Tarif- und Arbeitszeitregelungen beachten
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e)
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wesentliche Inhalte und Bestandteile eines Arbeitsvertrages darstellen
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f)
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lebensbegleitendes Lernen für die berufliche und persönliche Entwicklung begründen; berufliche Aufstiegs- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten darstellen
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1.3
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Nr. 1.3)
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a)
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Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
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b)
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berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
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c)
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Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
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d)
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Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
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1.4
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Umweltschutz (§ 4 Nr. 1.4)
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Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
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a)
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mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
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b)
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für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
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c)
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Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
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d)
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Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
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2
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Arbeitsorganisation (§ 4 Nr. 2)
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2.1
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Arbeitsplanung (§ 4 Nr. 2.1)
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a)
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Arbeitsaufträge erfassen, die eigene Arbeit strukturieren, Arbeitsschritte mit den Beteiligten abstimmen
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b)
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Arbeitstechniken, Arbeits- und Organisationsmittel sowie Lerntechniken einsetzen
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c)
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Informationsquellen nutzen
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d)
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ergonomische Regeln bei der Arbeit beachten
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e)
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Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsorganisation im eigenen Arbeitsbereich vorschlagen
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2.2
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Informations- und Kommunikationssysteme (§ 4 Nr. 2.2)
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a)
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betriebsspezifische Software anwenden
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b)
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Netze und Dienste nutzen, Sicherheitsanforderungen beachten
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c)
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Daten und Informationen aufgabenbezogen erfassen und bereitstellen
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d)
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Notwendigkeit der Datensicherung begründen; betriebliche Datenschutz- und Datensicherungsmaßnahmen anwenden
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e)
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Sendungsverfolgungs- und Nachweissysteme anwenden
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3
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Kommunikation und Kooperation (§ 4 Nr. 3)
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3.1
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Kundenorientierte Kommunikation (§ 4 Nr. 3.1)
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a)
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die eigene Rolle als Dienstleister im Kundenkontakt berücksichtigen und kundenorientiert handeln
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b)
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im Kundengespräch sprachliche und nichtsprachliche Kommunikationsformen berücksichtigen
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c)
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fremdsprachige Fachbegriffe anwenden
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d)
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Kundenreklamationen und Beschwerden entgegennehmen und weiterleiten
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e)
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Sachverhalte situationsbezogen und adressatengerecht aufbereiten
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3.2
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Teamarbeit und Kooperation (§ 4 Nr. 3.2)
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a)
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Zusammenarbeit aktiv gestalten und Aufgaben teamorientiert und kooperativ umsetzen
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b)
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Auswirkungen von Information, Kommunikation und Kooperation auf Betriebsklima, Arbeitsleistung und Geschäftserfolg beachten
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c)
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zur Vermeidung von Kommunikationsstörungen beitragen und Möglichkeiten der Konfliktlösung anwenden
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4
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Leistungserstellung (§ 4 Nr. 4)
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4.1
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Dienstleistungsangebot (§ 4 Nr. 4.1)
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a)
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Dienstleistungsangebote der Branche unterscheiden
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b)
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Schnittstellen zu Fremdleistungen berücksichtigen
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c)
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bei der Ausgestaltung des betrieblichen Dienstleistungsangebotes mitwirken
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4.2
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Rechtliche Rahmenbedingungen (§ 4 Nr. 4.2)
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a)
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rechtliche Vorschriften beachten und allgemeine Geschäftsbedingungen anwenden
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b)
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Regelungen zur Wahrung des Postgeheimnisses und des Datenschutzes anwenden
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c)
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sendungsbezogene Sicherheitsvorschriften beachten sowie Schutz- und Sicherheitsvorkehrungen treffen
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d)
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Gefahrgut identifizieren; sendungsbezogene Gefahrgutvorschriften beachten
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e)
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Haftungsregelungen beachten
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4.3
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Qualitätssicherung (§ 4 Nr. 4.3)
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a)
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Qualitätsziele des Unternehmens im eigenen Arbeitsbereich umsetzen
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b)
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zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsprozessen beitragen
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c)
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den Zusammenhang zwischen Qualität und Kundenzufriedenheit beachten
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d)
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Einsatzbereitschaft von Arbeitsmitteln gewährleisten
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5
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Annahme und Abholung (§ 4 Nr. 5)
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a)
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Sendungsdokumentationen sowie Übereinstimmung von Sendungen und Aufträgen prüfen, bei Abweichungen Maßnahmen einleiten
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b)
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über Preise, Versendungsformen und Versandbedingungen des Ausbildungsbetriebes informieren
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c)
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Sendungsentgelte berechnen
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d)
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Aufträge und Sendungen annehmen
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e)
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verkehrsgeographische Bedingungen berücksichtigen
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6
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Umschlag (§ 4 Nr. 6)
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a)
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Leistungsanforderungen aus den Aufträgen für den Transport ermitteln und Transportmittel wählen
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b)
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Sendungen für Weitertransport, Lagerung, Nachsendung und Zustellung sortieren
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c)
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Sendungen nachbearbeiten, Maße und Gewichte prüfen, Nachentgelte berechnen
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7
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Auslieferung (§ 4 Nr. 7)
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7.1
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Zustellungsvorbereitung (§ 4 Nr. 7.1)
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a)
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Auslieferfolge unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit und zeitlichen Vorgaben planen
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b)
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Sendungen überprüfen und nach Auslieferfolge sortieren
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c)
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Auslieferungsanforderungen beachten
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d)
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Sendungen für Transport und Zustellung vorbereiten
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e)
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Ladungssicherheit berücksichtigen
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7.2
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Zustellungsdurchführung (§ 4 Nr. 7.2)
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a)
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Auslieferungsbestimmungen anwenden
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b)
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Sendungen transportieren und zustellen, Zustellungen dokumentieren, ergänzende Dienstleistungen erbringen
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c)
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Rücklauf unzustellbarer Sendungen gewährleisten
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7.3
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Zustellungsnachbearbeitung (§ 4 Nr. 7.3)
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a)
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Sendungsdokumentationen nachbereiten und Zustellinformationen weiterleiten
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b)
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Sendungen für Abholung und wiederholte Zustellung vorbereiten
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c)
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unzustellbare und nachzusendende Sendungen bearbeiten
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d)
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Schäden und Mängel feststellen und melden
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8
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Kassenführung (§ 4 Nr. 8)
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a)
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Zahlungen entgegennehmen, Zahlungsvorgänge dokumentieren
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b)
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Abrechnungen und Kassenabschluss durchführen
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c)
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Notwendigkeit einer ordnungsgemäßen Kassenführung begründen
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